Jetzt verstehe ich was du meinst, nämlich, was im Konto selbst einzutragen ist: das/die jeweiligen Gegenkonten.
Bei BGA gibst du beide Konten an (aus dem Haben), bei den beiden anderen jeweils nur BGA als gegenüberstehendes Sollkonto.
Gruß Dörte
Beiträge von Doerte
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Was benutzt du denn für ein Programm, bei mir in Lexware ist die Auswahl möglich.
Gruß Dörte -
Du musst angeben, was das Blatt anzeigen soll. Normalerweise mußt du ALLE Buchungen anklicken, bevor das Blatt aufgemacht werden soll.
Gruß Dörte -
Hi Benji, ich denke deine Aussagen sind ok. Die Aufgabe will doch aber sicher, dass du die Belege zum Jahr 2004 (Umzug) prüfst.
Da wäre aber f wohl auch noch aufzuheben.
Gruß Dörte -
Dein Ansatz war ganz ok, in BGA den ganzen Betrag Kasse 250 u. den Rest in Verbindlichkeiten.
Gruß Dörte -
Wer Hilfe braucht, bekommt diese am schnellsten, wenn er die gesamte Aufgabe einstellt.
Gruß Dörte -
zu 2) die müssen in 2007 berücksichtigt werden, da sie in 2007 erwirtschaftet wurden u. nicht in 2008.
Du mußt denken, wie bei der zeitlichen Abgrenzung, dann ist die ganze Sache leichter.
Gruß Dörte -
Wie lauten denn deine Lösungen?
Gruß Dörte -
Stellst du die Aufgabe bitte mal ein, dann können dir mehr Leute helfen!
Gruß Dörte -
Du verteilst die (restlichen) Kosten im Verhältnis 18 : 27,9 : 14,4 auf die gegebenen Produkte. Ist eigentlich nur Dreisatzrechnung, ich gehe allerdings davon aus, dass in den Gesamtkosten auch noch die Lohnkosten drin sind.
Gruß Dörte -
Kannst du die Aufgabe mal einstellen?
Gruß Dörte -
Da es sich um kurzfristige Größen handelt u. die Literatur kurzfristig mit bis zu 6 Monaten manchmal auch 2 Jahren festsetzt, würde ich die Wechsel als kurzfristige Zahlungsmittel ansehen. Damit ist deine Vorgehensweise ok.
Gruß Dörte -
Stelle deine Aufgabe doch einfach mal ein, dann wirst du auch Hilfe bekommen.
Gruß Dörte -
So so, und wie lautet die Aufgabe und deine Lösungsansätze?
Gruß Dörte -
Ich denke, es sind Kosten für ineffizientes Arbeiten (z.B. für suchen von Unterlagen, fehlende Weiterleitung von Ergebnissen etc) gemeint u. nicht die Kosten für "gar nicht Arbeiten".
Gruß Dörte -
Die Ausgleichsfunktion läßt sich laut meiner Literatur in die drei Bereiche "Mengen-, Zeit- und Preisausgleich" unterteilen. Also in großen Mengen einkaufen u. in kleinen weiterverkaufen, einkaufen wenn gerade Saison ist (z.B. landwirtschaftl. Produkte wie Tee etc.) u. dann kaufen wenn Ware gerade günstig ist (zB. Öl).
Ich denke in einem Industriebetrieb ist die letzte Variante am häufigsten der Fall.
Gruß Dörte -
Was ist daran ein Problem? Wenn die Bilanz aufgeht, kann man doch auch mit 240.000 € die Aufgabe lösen.
Gruß Dörte -
Kannst du die Aufgabe einstellen?
Gruß Dörte -
Hallo Rech 4
Ich hab deine Lösung nicht richtig gelesen: Du hast die Selbstkosten als 123% Brutto genommen, damit ist deine Lösung ok.
Wenn du 2.490 durch 1,16 teilst hast du den Nettobetrag u. dann hast du ja noch mal durch 1,23 geteilt (damit hast du die 123% berücksichtigt).
Gruß Dörte -
Zur Prüfung der Rechnungen sollten diese m.E. zuerst in die Abteilungen, wo die Ware bestellt bzw. die Leistung (zB. vom Handwerker) erbracht wurde. Für die Bezahlung dann wohl die Buchhaltung.
Gruß Dörte