Beiträge von Doerte

    Es gibt die Erstzulassung mit und ohne USt, wenn der Eigentümer das Auto selbst anmeldet, zahlt er keine USt. Wenn sein Autohändler die Zulassung erledigt und dem Eigentümer in Rechnung stellt schlägt er die USt drauf.

    Versicherungsprämie und -Beitrag sind das Gleiche.

    Gruß Dörte

    Verstehe Aufgabe 1 nicht ganz, wer finanziert denn hier was und warum brutto??? Wenn ich Geld aufnehme, nehmen meine Schulden und mein Bankkonto zu (Aktiv-Passiv-Mehrung) und keine Umsatzsteuer.

    zu 2) laufende Versicherungskosten , daher als Aufwand in die GuVzu buchen, wäre es eine einmalige Transportversicherung vor der Inbetriebnahme, würde sie aktiviert werden.

    zu 3) keine Umsatzsteuer auf Gebühren von Land u. Staat, d.h. bei der Zulassungsstelle wird keine USt fällig, gilt beispielsweise auch für Strafzettel u. andere Gebühren.

    Gruß Dörte

    Nein, ich zahle, was der jeweilige Dienstleister verlangt, aber meinem Kunden stelle ich bei der Weiterbelastung den "Haupt"Steuersatz in Rechnung.

    Abnutzbar heißt, das es sich verbraucht, (alles außer Grundstücken) nutzt sich ab.

    Gruß Dörte

    Kann dir leider nicht alle gestellten Fragen beantworten, aber zu 2-5 kann ich dir helfen:
    zu2) Was die Firma (wir) den Kunden in Rechnung stellen, wird mit dem gleichen USt-Satz belastet, unabhängig davon was wir für den Transport bezahlen (so weit ich weiß sind Postgebühren zur Zeit ja noch USt-frei)
    zu3) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG´s) sind bis 60,00 €/Stk können im Anschaffungsjahr direkt als Aufwand erfasst werden. Bedingung ist jedoch, dass sie einzeln nutzbar, bewertbar u. abnutzbar sind, also keine Teile, die z.B. in einen PC eingebaut werden.
    zu4) Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sind alle einmaligen Kosten bis zur Inbewtriebnahme eines Gutes, hier also: Grunderwerbsteuer, Vermessungskosten, Makler, Notar, Grundbucheintragung, Gutachten und Anschluss an städt. Kanal.

    Hoffe ich konnte dir weiterhelfen
    Gruß Dörte