Da laut meinem Kontenrahmen die Aktien als Anlagevermögen geführt werden (was in der Praxis wohl nicht zwangsläufig so sein muss), würde ich die Buchung adäquat dem Verkauf von Anlagevermögen über/unter Buchwert vornehmen.
1. Entnahme der Aktien
3001 Privat............7.500,00..... 5461 Erlöse aus Verkauf AV ..7.500,00
Ich denke es fällt keine USt an, da diese auch sonst beim Aktieneinkauf nicht anfällt.
2. Aktien ausbuchen
546 Erträge aus Verkauf AV 6.000,00..15 Wertpapiere.........6.000,00
oder ganz kurz, was aber bestimmt nicht den gesetzl. Vorschriften entspricht:
3001 Privat..........7.500,00.....15 Wertpapiere...................6.000,00
........................................5?? Ertäge.........................1.500,00
Ist dir damit geholfen??
Dörte