Beiträge von Doerte

    Da laut meinem Kontenrahmen die Aktien als Anlagevermögen geführt werden (was in der Praxis wohl nicht zwangsläufig so sein muss), würde ich die Buchung adäquat dem Verkauf von Anlagevermögen über/unter Buchwert vornehmen.

    1. Entnahme der Aktien

    3001 Privat............7.500,00..... 5461 Erlöse aus Verkauf AV ..7.500,00

    Ich denke es fällt keine USt an, da diese auch sonst beim Aktieneinkauf nicht anfällt.

    2. Aktien ausbuchen

    546 Erträge aus Verkauf AV 6.000,00..15 Wertpapiere.........6.000,00

    oder ganz kurz, was aber bestimmt nicht den gesetzl. Vorschriften entspricht:

    3001 Privat..........7.500,00.....15 Wertpapiere...................6.000,00
    ........................................5?? Ertäge.........................1.500,00

    Ist dir damit geholfen??
    Dörte

    Würde behaupten, dass Guth die Hälfte vom Bilanzverlust und von der nicht getätigten Abschreibung angerechnet werden(entspricht der gesetzlichen Regelung, die durch vertragliche Andersregelung jedoch aufgehoben werden würde); d.h. 50% von 10.000,00 €, was 5.000,00 € entspricht, damit beträgt sein Anteil 10.000,00 €.

    Gruß Dörte

    Das kann man nicht verallgemeinern, es kommt zum einen auf die Laufzeit und zum anderen auf die Gewinnsituation des Unternehmens an.
    Für die degressive Afa darf ja nur der doppelte lineare Satz, aber max. 20%, genommen werden.
    Somit ist die degressive Afa bei Vermögensteilen mit einer Nutzungsdauer über 6 Jahren immer sinnvoll, da sie in einer Gewinnsituation anfänglich zu einer höheren Steuerersparnis führt und zudem wohl auch eher dem tatsächlichen Wertverlust entspricht. Außerdem darf man ja bei der degressiven Afa auch noch auf die lineare Afa umsteigen, wenn dies günstiger wird.

    Bei einer Nutzungsdauer bis 5 Jahre ist nur die lineare Afa sinnvoll (sofern gute Gewinnsituation).

    Gruß Dörte

    Für die Überführung wird nur deshalb ein Bruttobetrag genannt, damit der Prüfling was zu rechnen hat. Der Betrag, der in die Anschaffungskosten einfließt, ist natürlich der Nettobetrag, hier: 3.520,00 €.

    Gruß Dörte

    Die wesentliche Frage ist, was mit dem Wort Rate gemeint ist? Wenn damit nur die pure Tilgungsrate (ohne Zinsen) gemeint ist, ist die Frage leicht zu beantworten:


    1. Rate Tilgung 88.400,00 € + Zinsen u. Zinseszinsen für 191.000,00 € u. 3 Jahre
    2. Rate Tilgung 44.200,00 € + Zinsen u. Zinseszinsen für 102.600 € u. 2 Jahre
    3. Rate Tilgung 58.400,00 € + Zinsen u. Zinseszinsen für 58.400,00 € u. 3 Jahre

    Bezieht sich das Wort Rate auf Zinsen+Tilgung wird´s schwierig.

    Gruß Dörte

    Seife Waschmittel

    VK, netto 8,00 120,00 6,00 9,00 stimmt dieser Verkaufspreis??
    - var.Kosten 3,90 4,10 1,60 1,75
    db(pro Stk) 4,10 115,90 4,40 7,25
    x Menge 1.600 1.600 2.600 1.500
    DB I 6.560,00 185.440,00 11.440,00 10.875,00
    - Fixko/Produkt 1.200,00 640,00 3.600,00 3.600,00
    - Sondereinzelko Vertrieb 4.000,00 8.000,00 5.200,00 3.000,00
    DB II 1.360,00 176.800,00 2.640,00 4.275,00
    - Fixko/Gruppe 500,00 1.200,00
    DB III 177.660,00 5.715,00
    - Restfixkosten 2.000,00
    Betriebsergebnis 181.375,00

    So müßte meines Erachtens die Lösung aussehen, Voraussetzung ist, dass die Sondereinzelkosten des Vertriebs auch wirklich fixe Kosten sind.

    Gruß Dörte

    Es geht hier um die zeitliche Abgrenzung, d.h. alle Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres müssen in der G+V gegenüber gestellt werden, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.

    In diesem Fall (Erlös) muss im alten Jahr bereits die USt erfasst werden:

    269 sonstige Ford..............1740,00 541 Prov.ertrag..............1500,00
    ................................................480 USt.........................240,00

    (Im Fall von Aufwendungen, darf im alten Jahr ohne Rechnung keine VSt erfaßt und beim Finanzamt geltend gemacht werden.)

    Im neuen Jahr wird bei Bezahlung ganz normal gebucht:

    280 Bank........................1740,00...269 sonst. Forderungen......1740,00

    Die USt wurde bereits im alten Jahr erfaßt und abgeführt, obwohl das Geld noch nicht eingegangen ist. (Im Zweifelsfall immer zugunsten des Finanzamtes9

    Weiß leider nicht, ob wir den gleichen Kontenrahmen haben, aber das dürfte wohl kein Problem sein.

    Gruß Dörte

    Unfertige Erzeugnisse sind Güter, die das Unternehmen selbst herstellt, die aber noch nicht fertig sind. Für diese Güter haben wir keine Belege von außen, d.h. wir müssen sie selbst zu oder abbuchen.

    Leider habe ich nicht deinen Kontenrahmen (daher Abweichungen in den Kontonummern möglich)

    Zubuchung:

    2100 Unfertige Erzeugnisse .................522 BV Unfertige Erzeugniss

    Abbuchung:

    522 BV Unfertige Erzeugnisse ...............2100 Unfertige Erzeugnisse

    Dies hat nichts mit dem Verkauf zu tun!!!

    Umsatzerlöse werden normalerweise in Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse und Umsatzerlöse für Handelsware unterteilt, was unter sonstige Umsatzerlöse läuft, kann ich dir nicht sagen, es sei denn dein Kontenrahmen hat keine zusätzlichen Provisionserträge oder Ertäge aus dem Abgang von Anlagevermögen vorgesehen.

    Gruß Dörte

    Eines von beiden muss gegeben sein, das andere kann dann ausgerechnet werden:

    Beispiel 1: Wir können pro Tag 500 Stk herstellen, derzeit liegt unsere Auslastung bei 400 Stk ==> Beschäftigungsgrad = 80%


    Beispiel 2: Mit 900 Arbeitsstunden pro Woche sind unsere Maschinen zu 75% ausgelastet. ==> Unsere Kapazität beläuft sich auf 1200 Stunden pro Woche.

    Gruß Dörte

    zu 1) Gehe davon aus, dass der Handwerker ebenfalls am Fundament tätig war, dann wird aktiviert.

    zu 4) Wenn Sicherheitsprüfung zur Inbetriebnahme notwendig war (und davon ist wohl auszugehen) wird sie ebenfalls aktiviert.

    Dörte

    Beim Einkauf von irgendwelchen Dingen (auch AV) gilt: Sofortrabatte werden nicht gebucht, dh. der Skonto wird in diesem Fall sofort vom Wert des Gegenstandes abgezogen und nur der tatsächliche Wert auf das Konto Büromöbel gebucht, für die Vorsteuer gilt das Gleiche.


    Wenn mit den Anliegerkosten die Erschließungskosten (Anschluss für Gas etc.) gemeint sind, dann werden diese sofort mit aktiviert. In der Regel sind diese Umsatzsteuerfrei, da die Arbeiten durch die öffentliche Hand vorgenommen werden u. damit USt-frei sind.

    Gruß Dörte

    Was ist denn der große Unterschied zwischen Finanzierungskosten und Fremdkapitalzinsen?????????? Ist es nicht eher so, dass die Zinsen einen Teil der Finanzierungskosten darstellen???? Aktiviert kann sowieso nur werden, wenn die Zinsen z.B. als Disagio fällig werden und mit der Aktivierung über die Laufzeit der Finanzierung verteilt werden müssen. Zinsen für das laufende Jahr müssen auch in die laufende G+V gebucht werden, dh. als Zinsaufwand gebucht werden.
    Dörte

    Ich denke, die Aufgabe ist in mehreren Schritten zu buchen:

    1) Ausgangsrechnung

    240 Forderungen 114260,00 500 Umsatzerlös 98500,00
    480 USt 15760,00

    2) 10% Nachträglicher Rabatt nur auf die Mäntel

    5001 P+R 9600,00
    480USt 1536,00 240 Forderungen 11136,00

    3) Zahlungseingang der Restforderung abzüglich 2% Skonto

    280 Bank 101061,52
    5002 Kundenskonto 1778,00
    480 USt 284,48 240 (Rest)Forderung 103124,00

    Weiß allerdings nicht, ob wir den gleichen Kontenrahmen benutzen.

    Gruß Dörte