Beiträge von Doerte

    "Ein Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand, das ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird oder zumindest dafür bestimmt ist, wird notwendiges Betriebsvermögen genannt. Eigenbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter sind auch dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie nicht in der Buchführung und in der Bilanz ausgewiesen sind.
    Wirtschaftsgüter, die nicht Grundstücke oder Grundstücksteile sind und die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden, sind in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen. Werden Wirtschaftsgüter zu mehr als 90 % privat genutzt, gehören sie in vollem Umfang zum notwendigen Privatvermögen."

    Dies ist unter https://www.study-board.de/www.wikipedia.org zum Thema Betriebsvermögen zu finden; wie das Wort "Vermögen" schon sagt, geht es um Posten der Aktiva und nicht der Passiva. Im genannten Fall würde ich Grundstück, Ware, Forderungen und Kasse als Betriebsvermögen sehen (dabei wird unterstellt, dass das Auto u. Privathaus auch nur privat genutzt werden).
    Gruß
    Dörte

    Irgendwie sind deine Angaben ein bißchen zu wenig!!!
    Welcher Kontenrahmen?? Materialverbrauch aufgrund von Materialentnahmescheinen oder wie?? (Wozu dann Umsatzsteuer??)

    Beim ersten Fall ist zu buchen:

    Forderungen.............46,40 an Zinsertrag............40,00
    ........................................Umsatzsteuer.........6,40

    Im zwieten Fall (bei Materialentnahmescheinen):

    Aufwandskonto für Waren .....an...Bestandskonto Waren ... Betrag

    Gruß
    Dörte

    Die Tatsache, dass die Mengenkomponente beeinflussbar ist, heißt noch lange nicht, dass die Verwaltungskosten variabel sind, denn sie steigen/sinken nicht adäquat der Produktionsmenge.

    Zu den Verwaltungskosten sind aber noch andere Kosten (Büromat, Telefonkosten etc) zu rechnen, die sich auch nicht als fixe Kosten rechnen lassen, damit aber noch nicht automatisch variable Kosten im Sinne der KLR sind.

    Gruß Dörte

    Im Bereich Materialwirtschaft werden die Produktionsfaktoren Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beschafft.

    Beschaffung von Personal gehört zum Personalwesen und Kapitalbeschaffung in den Bereich Rechnungswesen.

    Gruß
    Dörte

    GmbH: * Mindesteigenkapital 25.000,00 €, beschränkte Haftung auf die Einlage, mehr Gesellschafter möglich, da Geschäftsführung durch Geschäftsführer (i.d.R einer/mehrere Gesellschafter)

    OHG: *kein Mindestkapital, alle Gesellschafter sind Komplementäre, Geschäftsführung durch alle Gesellschafter

    Das spricht wohl für die GmbH, besonders wenn die Firma sich auf neuen, risikoreicheren Märkten im Osten ausbreiten möchte.

    Dörte

    Bilanzgewinn=Jahresüberschuss/-fehlbetrag+/-Gewinn-/Verlustvortrag+/- Entnahmen/Einstellungen in Rücklagen

    Jahresüberschuss= Ergebnis der G+V-Rechnung

    In deiner Aufgabe liese sich der Jahresüberschuss auch durch Summe der Aktiva - Summe der bisherigen Passiva errechnen (ich glaube aber, das Grundkapital ist in seiner Höhe nicht richtig ausgewiesen.

    Dann kann man den Betrag in die erste Gleichung einsetzen.

    Gruß Dörte

    Die ersten drei Ergebnisse sind ok.

    Der Tagesverbrauch liese sich ermitteln, wenn man 12 Monate a´4 Wochen zu 5 Arbeitstagen unterstellt, dann wäre der Tagesverbrauch = 209 : 240 = 0,8708 stk pro Tag. Damit könnte man auch Meldebestand und Höchstbestand errechenbar. Ansonsten wären mehr Angaben notwendig.

    Gruß
    Dörte

    [Also zunächst mal, es heißt ja bei der ABC-Analyse, dass sie "eine Bewertung der Güter nach ihrem Verbrauchswert" angibt.
    Wenn es dann aber bei der Lösung heißt, "20% aller verbrauchten Materialien, machen einen wertmäßigen Verbrauch von ca. 83% aus" das versteh ich nicht ganz...
    Wer kann mir das ein wenig genauer erklären vor allen Dingen ein bisschen einfacher ???

    Aussage: für ca 20% der Menge (in Stk) hast du 83% deines Gesamteinkaufswertes verbraucht. (Teuere Sachen, von denen wenig verkauft wird)

    Ein Rohstoff wird nach dem Bestellpunktverfahren beschafft. Es gelten folgende Werte: Tagesverbrauch 30 Tonnen, Lieferzeit 15 Tage, Sicherheitsbestand 5 Tage, Höchstbestand 1.200 Tonnen

    SB= 5x30= 150
    BP= 150 + (15x30)= 600
    Wenn der Höchstbestand ein realisierter (und nicht nur potentiell möglicher Bestand) ist, ergibt sich als Bestellmenge 1.050 (= Höchstbestand - Sicherheitsbestand)

    Preis: 4,00 E/Kg
    Brutto: 2000 kg
    davon Tara 5%

    Hier fehlt eine Angabe, deine Rechnung ist richtig, wenn der Preis netto, also auf das tatsächliche Gewicht der Ware bezogen ist. Wenn brutto für netto gilt, müssen die ganzen 2000 kg mit 4,00 € bezahlt werden.

    Gruß
    Dörte

    HGB § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze
    Fassung vom 19. Dezember 1985

    (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes:

    1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen.

    2. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

    3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln zu bewerten.

    4. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind.

    5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen.

    6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluß angewandten Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden.

    (2) Von den Grundsätzen des Absatzes 1 darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.


    Aus 4. folgt, dass deine Forderung aus Fall 1) zu 40% abgeschrieben werden muss. Daraus resultiert auch, dass der Holzwurm aus 2) Berücksichtigung findet.

    Was Aufgabe 4) betrifft, so fällt mir als Beispiel nur ein, dass ein AV im Zeitverlauf ganz unterschiedlich genutzt werden kann, z.B. eine Maschine läuft in den ersten Jahren nur eine Schicht (8 Stunden), später wird sie 3 Schichten genutzt.

    Ansonsten leider keine Vorschläge zu deinen Fragen.

    Gruß
    Dörte


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    Hallo,
    du bist zur Zeit ja super fleißig!!!!

    Kommentar zu deinen Aufgaben:

    1) Der Händler muss auf alles was er in Rechnung stellt, USt draufschlagen, die Aufgaben sind allerdings oftmals nicht ganz eindeutig gestellt.
    Deine Lösung ist ok.

    2) Die Buchung der Ausgangsrechnung ist ok.

    Was die Mängelrüge betrifft, so ist derern Akzeptanz durch den Lieferanten zu unterstellen!!

    Was die Mängelrüge u. die 5% Preisnachlass betrifft, so hast du sie im Buchungssatz betragsmäßig vertauscht. Umsatzerlös=1000,00 u. Korrektur=301,00.
    Müßte die Mängelrüge nicht auch auf Korrektur gebucht werden, zumindest bei uns in Baden-Württemberg ist dies so vorgesehen, aber es mag sein, dass dies je nach Stoffplan nach Bundesländern variiert.
    Berechnungsgrundlage für Skonto ist auch ok.
    3) Auch hier folge ich deiner Argumentation, sofern die Aufgabe keine näheren Angaben enthält. Es muss natürlich nicht sein, dass das spezifische Gewicht der beiden Materialien identisch/ähnlich ist, aber was soll man sonst machen??
    Gruß Dörte

    Anschaffungskosten u. aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sind das gleiche. Bei deiner Rechnung hat sich aber ein Fehler eingeschlichen, in Aufgabe 2 hast du 91.450,00 € Anschaffungskosten, weiter unten ziehst du 2.000 € (???? woher) ab und kommst anschließend auf AK von 98.000,00 €, das müßten 2% weniger als 91.450,00 € sein.
    Also rechne noch mal nach, ich im zu faul dazu, aber der AK nimmt durch Skontoabzug natürlich zwangsläufig ab.

    Dörte

    Hallo,

    zu deinen Fragen:

    1) innergemeinschaftlicher Erwerb heißt, man kauft in einem EU-Land, man überweist dem Verkäufer den Nettobetrag und bezahlt beim Zoll/Grenze den Umsatzsteuerbetrag der für das Käuferland angesagt ist.

    2) natürlich wird bei einer Rücksendung der Zieleinkaufspreis gutgeschrieben, sonst bekäme man ja mehr erstattet, als man hätte zahlen müssen.

    Gruß Dörte

    Vorteile Reisender: Weisungsgebunden, gute Produkt- und Unternehmenskenntnisse, fertigt Berichte (Grundlage für Statistik, Controlling) an.

    Vorteile Vertreter: höhere Verkaufsmotivation durch höhere Provision (relativiert sich, da er auch Komplementärprodukte anderer Firmen vertreten kann), bessere Marktkenntnisse (durch umfangreicheres Sortiment, das er vertritt).

    So weit die Literatur, was das Fixum des Vertreters betrifft, so sind dies i.d.R. Kosten, die der Reisende ebenfalls verursacht (Werbematerial, Spesen etc.), zumindest laut Literatur.
    Ihr wißt ja: es gibt nicht´s, was es nicht gibt, man muß nur lange genug suchen!!
    Dörte

    Die Ist-Kosten sind auf alle Fälle 540.000,00 €, da diese ja gegeben werden (im nachhinein auch angefallen sind). Die Soll-Kosten müßten auch mit 540.000,00 € veranschlagt worden sein, sofern man einen Umsatz von 600.000,00 € voraussehen konnte. Bei den Plan-Kosten werden im Gegensatz zu den Soll-Kosten noch irgendwelche Preis- u. Mengenänderungen berücksichtigt (siehe https://www.study-board.de/www.wikipedia.org), aber dazu sind ja keine Daten gegeben. Daher plädiere ich auch dafür alle drei Kosten-Begriffe in diesem Fall mit 540.000,00 € zu definieren.

    Gruß Dörte

    So geht´s leider nicht: 0,03x ist niemals gleich 0,03 x + 0,01.
    Wenn deine variablen Kosten in Höhe von 14.400 stimmen, müssen diese durch die dazugehörige Menge geteilt werden u. anschließend muss gleichgesetzt (Die Gleichung aufgelöst) werden. Die Menge ist doch zu errechnen u. nicht die Kosten bei der gegebenen Menge!!!
    Dörte

    Du kannst jetzt 2 Wege einschlagen:

    1) Du rechnest den Preis für 1.000 Stk aus, wenn sie per Maschine beigelegt werden und vergleichst sie mit den 30,00 € manueller Arbeitskosten. (Die Maschine dürfte wohl günstiger sein)

    2) Du errechnest den break-even-point, d.h. bei welcher Menge die Kosten für Mensch u. Maschine gleich sind. Gleichung:

    Kosten manueller Heftung = Kosten maschineller Heftung

    0,03 € x Menge = Fixkosten + var. Kosten/stk

    Wenn ich Zeit habe errechne ich dir heute Mittag den zweiten Teil, versuch´s bis dahin doch selbst mal.
    Dörte

    Grundsätzlich sind zwei Faktoren für die Veränderungen verantwortlich: Mengen- und Preisänderungen, die lassen sich jetzt auf alle Bereiche konkretisieren, bzw. mit Beispielen unterlegen.
    Dörte