"Ein Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand, das ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird oder zumindest dafür bestimmt ist, wird notwendiges Betriebsvermögen genannt. Eigenbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter sind auch dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie nicht in der Buchführung und in der Bilanz ausgewiesen sind.
Wirtschaftsgüter, die nicht Grundstücke oder Grundstücksteile sind und die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden, sind in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen. Werden Wirtschaftsgüter zu mehr als 90 % privat genutzt, gehören sie in vollem Umfang zum notwendigen Privatvermögen."
Dies ist unter https://www.study-board.de/www.wikipedia.org zum Thema Betriebsvermögen zu finden; wie das Wort "Vermögen" schon sagt, geht es um Posten der Aktiva und nicht der Passiva. Im genannten Fall würde ich Grundstück, Ware, Forderungen und Kasse als Betriebsvermögen sehen (dabei wird unterstellt, dass das Auto u. Privathaus auch nur privat genutzt werden).
Gruß
Dörte