Beiträge von Doerte

    Gewinn = Umsatzerlös - Gesamte Kosten

    Also musst du den Verkaufspreis mal der Menge errechnen und davon alle Kosten abziehen und schon hast du den Gewinn!

    Gruß Dörte

    Wenn du die Kontonummer für die Bestandsveränderung nachschaust, wirst du sehen, dass sie unter den Erträgen aufgelistet ist. Wenn du allerdings Bestände vom Lager nimmst (Bestandsminderung) hast du einen Verbrauch bzw. Aufwand und damit ist das Konto auf die Soll-Seite der G+V abzuschließen. Es handelt sich um ein "Zwitterkonto", wenn Bestandsminderung, dann auf Soll-Seite der G+V, wenn Bestandsmehrung, dann Haben-Seite der G+V.

    Gruß Dörte

    Bestandsveränderungen betrifft die selbst hergestellten Erzeugnisse (unfertige Erz. + Fertige Erz.), deren Bestandsveränderung muss nur am Jahresende erfaßt werden.

    Bestandsmehrung:

    Fert.Erz./Unf. Erz. ................. an ...BV Fert.Erz./unf. Erz.

    Bestandsminderung:

    BV Fert.Erz./unf. Erz. ............. an ... Fert.Erz./Unf. Erz.


    Das BV-Konto ist eine Ertragskonto, kann aber auf der Aufwands- (Bestandsminderung) als auch auf der Ertragsseite (Bestandsmehrung) der G+V auftauchen. Entsprechend ist das BV-Konto abzuschließen und umzubuchen.

    Gruß Dörte

    Alles was nach Abzug von 3% Skonto unter 410,00 €/Stk liegt wird als GWG erfaßt und am Jahresende voll abgeschrieben, der Rest wird monatsgenau (7 Monate) degressiv mit 20% abgeschrieben. So erhält man den geringsten Restwert in der Schlussbilanz.

    Gruß Dörte

    Es handelt sich wohl um Begriffe wie Aufgabenanalyse, Aufgabensynthese, Aufgabenverteilung, Aufgabenverteilung, Gesamtaufgabe, Hauptaufgaben, Stellen, Verrichtungs- und Objektprinzip.
    Kannst du das umsetzen????????
    Gruß Dörte

    Ich denke, man legt nicht die Bürostühle, sondern deren Afa um. Der Schlüssel müßte gegeben sein, wenn nicht wäre als Verteilungsgrundlage vielleicht der Wert des Anlagevermögens in den einzelnen Bereichen eine sinnvolle Grundlage für die Umlage.

    Gruß
    Dörte

    Ich schlage folgende Lösung vor:

    Bei der Beschaffung ist es gleichgültig, ob ein Dienstleistungsbetrieb oder ein Industriebetrieb vorliegt. In beiden Fällen bedeutet die Beschaffung von Gütern, dass Dienstleistungen und Betriebsstoffe beschafft werden müssen. Bei Handelsbetrieben stellt sich die Situation anders dar. Hier treten an die Stelle der Werkstoffe die sog. Handelswaren
    Eine kostengünstige Beschaffung hat eine noch größere Bedeutung für das Unternehmen, denn mit einer kostengünstigen Beschaffung kann der Erfolg eines Unternehmens entscheidend erhöht/gesteigert werden.

    Beschaffungsvorgänge sollten geplant sein und nicht das Ergebnis von Zufällen sein. Außer dem Beschaffungsplan ergeben sich für die Beschaffungsplanung enge Verbindungen zu einer Reihe anderer betrieblicher Pläne. Am Beispiel eines Industriebetriebes können z. B. die folgenden Pläne unterschieden werden:

    Absatzplan
    Input (??)plan
    Einnahmen- und Ausgabenplan

    Gruß
    Dörte

    Die bisherigen Berechnungen erlauben doch folgende Aussage: Im Schnitt hat jeder eingesetzte € im Jahr 8,9% Zinsen erbracht. Da jeder eigene € 14,51% erbracht hat ist die Schlussfolgerung, dass für die geliehenen (fremden) € weniger an Zinsen bezahlt wurde als die erwirtschafteten 8,9%. D.h. da das FK mit weniger als 8,9% bezahlt werden (dieser liese sich ja auch errechnen, Gesamtkap - EK = FK) erhöht sich der %-Satz für das EK.
    Gruß
    Dörte

    Caro, du hast völlig recht, es sind GWG´s und dürfen auch schon bei der 1. Buchung direkt in GWG gebucht werden. Man darf die Güter nicht in BGA buchen und den Skonto dann auf GWG, das wäre total schräg.
    Gruß
    Dörte

    Hallo Anja,

    das Disagio (im Fall 1) ist ein eigenes Aktivkonto, das Disagio wird parallel zur Darlehenstilgung als Aufwand auf die Laufzeit des Kredits verteilt, d.h. in deinem Fall wird das Disagio bei der Kreditnahme gebucht und dann nicht mehr. Die restliche Vorgehensweise ist ok, wobei ich die Zahlen nicht nachgerechnet habe.
    Gruß
    Dörte

    Wir wäre es mit folgendem Beispiel:

    Wir zahlen Zinsaufwand durch Banküberweisung.

    Der Zinsaufwand macht sich auf der Passivseite als Minderung des EKs bemerkbar. Deine Bemerkung, dass dann die Passiv-Minderung das Resultat des Aufwands ist, ist natürlich völlig richtig, aber ich denke, die Frage war schon so gemeint, wie sie hier beantwortet wurde.
    Gruß
    Dörte
    :rolleyes:

    Irgendwie ist die Aufgabe ziemlich schräg!!

    Der Break-even-point beschreibt doch die Menge, bei der Umsatz und Kosten gleich hoch sind. Was hat da eine Gewinnermittlung bei gegebener Menge zu suchen???

    Was den Beschäftigungsgrad für das Gewinnmax. betrifft, so ist die Antwort ganz einfach: max. Kapazitätsauslastung (Die Antwort kann nur theoretisch gegeben werden, da in der Aufgabe keine Angaben hierzu!)

    Die Aufgabe gibt viel her, aber das ist alles nicht gefragt!!!

    Umsatz 1.Per. 16 Mio.....Ko 1. Per.....15==> Gewinn 1. Per.....1 Mio
    Umsatz 2. Per. 20 Mio....Ko 2. Per......17==> Gewinn 2. Per.....3 Mio

    Daraus läßt sich ableiten (da die Preise konstant sind), dass hinter der Umsatzsteigerung eine Steigerung der Menge von 25% steckt. Dann läßt sich sagen, dass eine Mengensteigerung von 25% eine Kostensteigerung von 2 Mio verursacht (diese Steigerung beinhaltet aber nur var. Ko, da diese pro Stück konstant sind).

    25% var. Ko = 2 Mio €
    100% var. Ko = 8 Mio €

    Wenn man dann die 8 Mio € von den Gesamtkosten der ersten Periode abzieht, ergeben sich 7 Mio € Fixkosten.

    Mit diesen Zahlen läßt sich sicherlich auch irgendwie der Beschäftigungsgrad aus- rechnen bei dem die Gewinnschwelle liegt, aber soweit habe ich noch nicht gedacht.

    Gruß
    Dörte