Beiträge von Doerte

    Bei der Afa besteht ja ein Wahlrecht zB. zwischen linearer u. degressiver Vorgehensweise (beides entspricht ja nicht zwangsläufig dem tatsächlichen Wertverlust des Anlagevermögens) damit entspricht der Wertansatz in der Bilanz auch nicht dem tatsächlichen Wert des AV´s. Somit können durch diesen Wertansatz in der Bilanz stille Reserven gebildet werden (und in der G+V der Gewinn entsprechend gemindert werden, was die Steuerbelastung senkt).

    Gruß Dörte

    Sehe ich auch so, weiterhin haften ja alle Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen und da kann ja auch noch einiges vorhanden sein, was eingebracht werden kann.
    Gruß Dörte

    Sowohl bei der Auflösung als auch bei der Neugründung müssen die Gesellschafter an den Reserven beteiligt werden. Was bei Auflösung passiert, habe ich im Anhang mal dargestellt. Leider weiß ich nicht genau, wie bei der Neugründung die Bewertung von Aktiva u. Passiva vorgenommen werden muss. Solltest du das wissen, wird adäquat vorgegangen.
    Gruß Dörte

    Das mit den Zinsen muss doch in der Aufgabe stehen, wenn sie nicht fällig werden sind sie eben jeweils auf den Darlehensbetrag draufzuschlagen (dieser steigt dann und auf die Zinsen fallen Zinseszinsen an). Aber welche Bank macht das schon mit?? Deshalb hab ich in meiner Lösung die anfallenden Zinsen jeweils am Jahresende bezahlt.

    Gruß Dörte

    Eine Frage: Wann werden in deiner Aufgabe die Zinsen fällig?? In deiner Lösung rechnest du im ersten Jahr Zinsen hinzu, die wohl später fällig werden(?)! Im zweiten Jahr wurden die Zinsen aber nicht berechnet, das ist auf keinen Fall ok.
    Ich habe eine Lösung laut unseren Aufgaben erstellt, bei der die Zinsen immer zum Jahresende bezahlt werden. Hoffe, die Lösung hilft dir weiter.
    Gruß Dörte

    Zu 1)

    Du hast richtig gedacht, das Basisjahr ist 100% - aber das entspricht einem Wert von 115,6!!!

    115,6..... 100%
    2,8..... X% (dies sind keine 18,4%)

    Zu 2)

    121,3...... 100%
    x ...........102,7%

    Zu 3)

    15% von 140 sind 21 (für Miete), diese gingen um 10% rauf==> jetzt 23,1 der neue Index ist damit 142,1

    Zu 4)

    doppelter Preisindex = doppelter Preis; hier: 0,20 €, Rest 0,40 €

    Gruß Dörte

    Die Frage ist: Geht es hier um die Bewertung der Vorräte oder um die Kalkulation der Verkaufspreise???

    Bei Kalkulation der Verkaufspreise:
    Verrechnungspreise sollen ja die Preisschwankungen beim Einkauf ausgleichen, damit der Verkaufspreis nicht mit dem Einkaufspreis schwankt (Ausnahme: Benzinpreise), daher würde ich die Verrechnungspreis mit dem durchschnittlichen Anschaffungspreis gleichsetzen.

    Bei Bewertung von Vorräten:
    Es gilt das Niederstwertprinzip.

    Gruß Dörte

    Dieses Wagnis ist wohl am ehesten in Höhe der durchschnittlichen Gewährleistungen im Verhältnis zum Umsatz der letzten Jahre bei bestehenden Firmen / im Verhältnis der Branche bei Neugründung anzusetzen.

    Gruß Dörte

    Rentabilität heißt doch, dass der Gewinn zu einer anderen Größe in´s Verhältnis gesetzt wird (hier ist es der Umsatz). Der Rest ist nur Dreisatz:

    Umsatz = 100%
    Gewinn = x%

    Bei einer linearen Kostenfunktion und konstantem Verkaufspreis pro Stück ist die maximale Umsatzrentabilität natürlich immer bei voller Kapazitätsauslastung angesiedelt.

    Gruß Dörte

    Hifo, lifo usw. bezieht sich auf die Bewertung der Vorräte, dh. der Verkauf spielt für die Bewertung der Vorräte keine Rolle!!!

    Bei den Buchungen von Ein- und Verkauf müssen Skonto natürlich getrennt erfaßt werden, Soforrabatte hingegen werden nicht getrennt gebucht, sondern sofort abgezogen.

    Gruß Dörte

    Vielleicht ist die Aufgabe ganz einfach und man muss nur die Bilanzsumme nennen; für die Aktiv- bzw. Passivseite gilt ja auch das Begriffspaar Investion bzw. Finanzierung!! Wäre dann ja obereasy

    Gruß Dörte