Beiträge von Doerte

    Es kann doch nur was zu eigenen Kostenfunktion gesagt werden - und da hat sich doch wohl ein Fehler eingeschlichen, die Funktion lautet:
    K(x) = 15.000,00 € + 11,00 x

    Über die Kosten der Fremdfirma kann gar nichts gesagt werden.
    Wie lautet überhaupt die Fragestellung zu dieser Aufgabe??????????????
    Gruß Dörte

    Beide Sätze sind auf die Ist-Einzelkosten zu beziehen, du machst die ganze Rechnung ja 2x. Das erste Mal machst du ein Angebot mit Ist-Einzelkosten u. Normalzuschlagsätzen (dies führt dann zum Vertrag), anschließend machst du die ganze Rechnung noch mal mit Ist-Sätzen und überprüfst, ob du den geplanten Gewinn auch realisiert hast.
    Gruß Dörte

    Es handelt sich auf alle Fälle um einen geldwerten Vorteil, und somit ist dieser grundsätzlich steuerpflichtig, allerdings darf ein Arbeitgeber auch Geschenke in einer gewissen Größenordnung machen, ohne dass dies steuerlich erfaßt werden muss. Schau doch mal im §8 EStG nach.
    Gruß Dörte

    Ich denke, hier geht es nur um theoretische Möglichkeiten, Gemeinkosten auf die Kostenstellen zu verteilen, zB. Afa nach Sachwerten, Gehälter nach Listen, Strom nach Verbrauch (Zähler) etc. Da kann man sicher zu jeder Position geteilter Meinung sein, bzw. mehrere Vorschläge nennen.
    Gruß Dörte

    Ich denke du mußt die Berechnung einfach 2x durchführen, wobei in a) solche Größen wie Afa u. Kalk. Unternehmerlohn etc. icht berücksichtigt werden.
    Könntest du deine Berechnung nicht einfach mal als Excel-Tabelle anhängen, dann hätte man die gegebenen Größen u. könnte konkretere Vorschläge machen.
    Gruß Dörte

    Wäre nett, wenn einer von euch die Aufgabe mal übersichtlich als Excel-Tabelle anhängen könnte, dann wäre es einfach die fehlenden Größen zu erkennen und anzufügen.
    Gruß Dörte

    Als Anschaffungskosten gelten alle einmaligen Kosten bis zur Inbetriebnahme (netto) diese werden auch in das entsprechende Aktivkonto reingebucht bzw. sind am Jahresende auch Grundlage der Abschreibung.
    Gruß Dörte

    Was du mit deiner ersten Gleichung "Grenzkosten =..............." ausrechnest sind nicht die Grenzkosten, sondern die variablen Stückkosten. Die Grenzkosten werden doch durch f`(x) abgeleitet, das müßten doch die variablen Stückkosten in Höhe von 125,00 € sein, dh. pro Stück mehr fallen 125,00 € mehr an. Stimmt´s???

    Gruß Dörte

    Im Teil 1 stimme ich mit dir überein, aber im 2. Teil sind die Bedingungen doch größtenteils vorgegeben, daher habe ich ein anderes Ergebnis als du. Vergleiche doch mal den Anhang mit deinem Ergebnis.
    Gruß Dörte

    Seit dem 1.1.2004 läßt der Gesetzgeber für das Anschaffungsjahr nur noch die monatsanteilige Afa zu, dh. in deinem Falle für das 1. Jahr 2.394,00 € (Die Aufgabe ist jedoch alt, es kann sein, dass die Lösung noch die volle Jahresabschreibung vornimmt). Wenn man zeitanteilig abschreibt, kommt man auv 6.203,99 € Restwert, somit gehe ich davon aus, dass deine Lösung für volle Afa im 1. Jahr stimmt.
    Gruß Dörte

    Für 800 Stk ergeben sich 200T € und für 600 Stk 175T €, dazwischen liegen die variablen Gesamtkosten in Höhe von 25T € für 200 Stk. Dh. 125,00 € variable Kosten pro Stück. Diese kann man in die Gleichung einsetzen und erhält dann für 800 Stk 100T € variable Gesamtkosten, dh. die restlichen 100T € sind Fixkosten.

    Gesamtkosten = 100.000,00 € + 125,00 € x
    Daraus lassen sich dann auch die Grenzkosten ableiten.

    Stückkosten sind ja auch kein Problem: jeweilige Gesamtkosten durch jeweilige Stückzahl.

    Gruß Dörte

    Die 261,00 € hast du aus dem Konto BGA gezogen, darin sind keine Steuern enthalten (d.h. es handelt sich um einen Nettowert = 100%), die Steuern müssen also zusätzlich errechnet und storniert werden.
    Gruß Dörte

    Wenn man den Wareneinkauf bestandsorientiert bucht (auf das entsprechende Aktivkonto) kann man es an den Konten des jeweiligen Buchungssatzes festmachen, wenn Aufwandskonto betroffen dann Aufwand, wenn nur Kasse/Bank betroffen, dann Ausgabe; bzw. Ertrag u. Einnahme.
    Gruß Dörte

    Wie wäre es mit Forderungen und Verbindlichkeiten in Auslandswährung (Fo zu hoch u. Verb zu nieder bewertet). Das EK wäre damit höher ausgewiesen als realisierbar. Hoches Ek führt zu gutem Ansehen u. Kreditwürdigkeit. Der Gewinn wäre zu hoch, dh. die Steuerbelastung würde sich bei Richtigstellung mindern.
    Gruß Dörte

    Für Aktiva gilt doch das Niederstwertprinzip, dh. der Tageswert liegt mit 1,8 Mio. unter dem Restwert von 2,4 Mio und ist damit in der Bilanz zu aktivieren. Nur weil wir aus Unkenntnis evt. zu viel für ein Gut bezahlt haben, dürfen wir diesen "fiktiven" Wert noch lange nicht in die Bilanz übernehmen. Sonst wären die Dummen ja steinreich!!
    Gruß Dörte

    Der geminderte Betrag taucht in der Abrechnung nirgends auf, er wird nur zum Ablesen benutzt (führt zu weniger Lohnsteuer ....), dh. rechnerisch (vom Brutto zum Netto) ist immer der hohe Betrag anzusetzen.

    Bsp. Brutto 3.000,00 Steuerfreibetrag 500,00, dann rechnest du von 3.000,00 zum Auszahlungsbetrag runter, liest die Steuern aber von einem Betrag von 2.500,00 ab. SV ist natürlich von 3.000,00 € zu berechnen.

    Alles klar?
    Dörte