Stimmt, aktivierte Eigenleistungen sind im kostenrechnerischen Sinn Leistungen (sagt das Wort ja schon), die Schadensfälle werden korrigiert auf die kalkulatorischen Wagnisse.
Gruß Dörte
Beiträge von Doerte
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Bei den Aufgaben fehlen wesentliche Angaben: 6) welche Abzüge sind die 1100,00 €; 7) ist die Einkommensteuer vom Unternehmer privat oder einbehalten von den Mitarbeitern; 24) sind diese Mieteinnahmen schon eingegangen?
Und die wesentlichste Frage: mit welchem Kontenrahmen arbeitet ihr?
Gruß
Dörte -
Schau doch mal in Hauptseite - Wikipedia nach, da gibt es erste Ansätze.
Gruß Dörte -
Die USt ist in diesem Fall für das Unternehmen eine Vorsteuer (nicht wie im Buchungssatz zum 31.12. UST genannt), dh diese würden wir vom Finanzamt bereits für Dez. rückerstattet bekommen und vom Energieunternehmen erst im Januar abgeführt werden. Daraus folgt, dass diese nicht zu buchen ist, solange die Rechnung nicht vorliegt.
Zudem geht es bei der Zeitlichen Abgrenzung um die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen u. Erträgen!!!!
Gruß Dörte -
Schau doch mal unter Matrixorganisation nach, da läßt sich sicher auch was ableiten für den Einkaufsbereich.
Gruß Dörte -
Da gebe ich dir völlig recht, ich würde das Konto Reparaturaufwand mindern, aber das ist auch nicht ganz richtig, denn wenn du im neuen Jahr nichts reingebucht hast, würde es beim Abschluss in der G+V ins Haben rutschen.
Sinnigerweise sollte man ein Ertragskonto nehmen, evt. außerord. Ertrag, oder einfach noch mal Ertrag aus Aufl. von Rückstellungen.
Gruß Dörte -
Lösung ist ok, wenn es sich im Fall (2) um einen Sofortrabatt handelt, wird der meines Wissens aber nicht separat gebucht, sondern sofort abgezogen.
Gruß Dörte -
Rückstellungen sind Fremdkapital, während Rücklagen Eigenkapital sind.
Gruß Dörte -
Es handelt sich um ganz normale Abschreibungen, Buchungssatz:
Afa an Aktivkonto
mit jeweiligem Betrag.
Gruß Dörte -
In der Kostenrechnung werden die Größen erfaßt, die wir vom Kunden im Verkaufspreis wieder reinholen wollen. Daher hat man ja nach 6 Jahren den ganzen Ursprungswert der Maschine wieder drinnen und bräuchte nichts mehr abschreiben, natürlich wäre es sinnvoller vom Wiederbeschaffungswert auszugehen, so dass man nach den 10 Jahren Nutzung den höheren Betrag für die neue Maschine beisammen hat, aber das ist natürlich keine gesetzl. Pflicht so vorzugehen.
Gruß Dörte -
Die fehlenden Begriffe könnten lauten: * organisatorisches * Zahlungsmittelbereitstellung * Lieferantenrabatt
Statt Marktanalyse würde ich allerdings Marktprognose angeben.
Gruß Dörte -
Das ist genau richtig, der BAB gehört ja zur Kosten- und Leistungsrechnung und die ist für ein Unternehmen kein Pflichtprogramm. (Aber sinnvoll, da der Markt nur bestimmte Preisobergrenzen hergibt)
Gruß Dörte -
Die Lösung ist eigentlich ganz einfach, aber ich kann meine EXECEL-Tabelle leider nicht anhängen. Sende mal deine mail-adresse, dann lasse ich dir die Tabelle zukommen.
Gruß Dörte -
Warum ist es jetzt nicht mehr möglich, eine EXCEL-Datei als Anhang dranzuhängen. Dies ist für viele Fragestellungen doch der einfachste Lösungsweg, den ich auch weiterhin gerne nutzen würde.
Gruß Dörte -
Alle Rückstellungen sind Fremdkapital, allerdings sind nur die Pensionsrückstellungen langfristig, aber damit hat der Verschuldungsgrad nichts zu tun. Kann es sein, dass du Rücklagen meinst??? Das ist nämlich Eigenkapital.
Gruß Dörte -
Ganz einfach, weil die Mitarbeiter sich den Anspruch auf die Pensionen bereits erwirtschaftet haben, auch wenn die Auszahlung dieser Ansprüche erst später fällig wird.
Gruß Dörte -
Ziel ist es ja, die Gemeinkosten möglichst verursachungsgerecht auf die Kostenstellen zu verteilen. Mein Vorschlag wäre:
* Afa (wenn kalkulatorische) nach dem Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungswert
* Gehälter und Sozialleistungen nach Gehaltslisten
* Stromkosten nach Watt und Laufzeit der Geräte
* Heizkosten nach cm
* Sachversicherung nach versicherten Werten
* kalk. Zinsen nach gebundenem Kapital (UV+AV)
* Reisekosten voll auf den Vertrieb (i.d.R. fallen nur dort Reisekosten an)
* Büromaterial (????????????)
Gruß Dörte -
Bilde doch zur Aufgabe 1 einfach die Buchungssätze,trage sie entsprechend in die Konten ein und bilde dann die Saldenbilanz II, die Aufwendungen u. Ertäge werden in die Erfolgsbilanz übernommen die Aktiv- und Passivkonten in die Inventurbilanz, wobei der Saldo der Erfolgsbilanz dann noch in das Eigenkapital geht.
In Aufgabe 2 sind die Berechnungen doch vorgegeben, man muss nur noch die entsprechenden Größen einsetzen.
Gruß Dörte -
Nein, dann eher sonst. betr. Aufwendungen
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Welcher Kontenplan liegt dir denn vor?????????????????????