Beiträge von Doerte

    Ich denke man kann auf keinen Fall den Bruttobetrag nehmen. Meines Erachtens gibt es zwei Möglichkeiten:
    1) Einstellung in Einzelwertberichtigung (Aufwandskonto) an Einzelwertberichtigung (Passivkonto) mit dem Nettobetrag, die Forderung bleibt bestehen, da ich das Geld ja noch haben möchte
    2) Einstellung EWP und USt an Einzelwertberichtigung (diese Variante ist jedoch mit einem Umsatzsteuerverlust für das Finanzamt verbunden und das darf wahrscheinlich erst passieren, wenn die Forderung tatsächlich ausfällt)
    Gruß Dörte

    SBK entspricht der Schlussbilanz.
    Wenn das Auto zu 12000 verkauft wird, bei einem Buchwert von 10000,00 sind 10000,00 € Aktivtausch und 2000,00 € Aktiv-Passiv-Mehrung (Gewinn der dem EK zufließt)
    Gruß Dörte

    Man kann natürlich mit einem Vermögensteil nicht ins Minus kommen, im Prinzip macht man es in den folgenden Jahren ja auch nicht "richtig", da man ja weniger abschreibt, als wenn man gleich richtig gerechnet hätte; man macht entsprechend geringe Afas.
    Beispiel: Wert 1000,00 €, geschätze ND: 8 Jahre (tatsächlich 10 Jahre)
    Du gehst also anfänglich von 125,00 € AFA jährlich aus und schreibst diese ab (tatsächlich wären es aber nur 100,00 €). Wenn du dies nach zB 4 Jahren merkst, ist dein Buchwert bei 500,00 € und die TATSÄCHLICHE Restlaufzeit 6 Jahre, dann verteilt man die 500,00 € auf 6 Jahre und kommt auf 83,33 € Afa pro Jahr. Man kann natürlich nicht mit 100,00 € pro Jahr weitermachen, weil in den restlichen 6 Jahren nur noch die restlichen 500,00€ abgenutzt werden können.
    Gruß Dörte

    Du buchst zuerst Wechselfo u. Forder. im Soll sowie Umsatzerlöse u. USt im Haben (wobei der Rabatt gleich abgezogen wird, da Sofortrabatte nicht gebucht werden).
    Im 2. Buchungssatz dann Bank an Diskontertrag u. Umsatzsteuer
    Im 3. Buchungssatz dann Postbank an Forderungen mit dem Betrag der Forderungen aus 1.
    Gruß Dörte

    Schließe mich deiner Meinung an, grundsätzlich negatives Eigenkapital, aber es könnten genug Liquidität u. stille Reserven (verdeckte Eigenfinanzierung) vorhanden sein. Der Gesetzgeber läßt die zwei letzten Argumente aber sicher nicht ohne weiteres zu (da müßtest du dich mal kundig machen).
    Gruß Dörte

    Im BAB geht es um die Gemeinkosten, und wenn die in die Preise einkalkulierten Gemeinkosten höher sind als die tatsächlich angefallenen, handelt es sich um eine Überdeckung, dh der Gewinn steigt.
    Was die Einzelkosten (Material u. Fertigungslöhne) betrifft, so wird davon ausgegangen, dass diese i. d. R. für den jeweiligen Auftrag exakt berechenbar (= realisierte Kosten) sind.
    Gruß Dörte

    1) Kosten = Umsatzerlöse
    420.000 + 0,10 € x Menge = 0,30 € x Menge

    2) db = Verkaufspreis/Stück - var. Kosten/Stück

    4) Erlöse von 2,6 Mio Stk - Kosten von 2,6 Mio Stk

    5) Kalkulatorische Kosten

    Gruß Dörte

    in % in
    MEK
    MGK
    FEK
    FGK
    Herstellkosten
    + VerwGK+ VertriebsGK
    Selbstkosten
    + Gewinn
    BarVK
    + Kundenskonto/Vertreterprov.
    ZielVK
    + Kundenrabatt
    ListenVK, netto
    + USt
    Listenvk, brutto

    Nach diesem Schema läßt sich das einfach runterrechnen, wobei du die FEK u. FGK doppelt auflistest, da es zwei Kostenstellen in der Fertigung gibt.
    Gruß Dörte

    1+2) Die erwirtschafteten Aufwendungen u. Erträge eines Jahres werden gegenüber gestellt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt = periodengerechte Gewinnermittlung
    3+4) Kosten, denen nicht in gleicher Höhe Aufwendungen in der G+V gegenüberstehen, zB. kalk. UNlohn, kalk. Afa
    5+6) Kann man in jedem Buch nachlesen.
    Gruß Dörte

    Würde mich deiner Meinung anschließen, dass die Werterhöhung mit über die Restlaufzeit von 29 Jahren abgeschrieben wird, die genannten 17.586 € sind aber der Afa-Betrag pro Jahr und nicht pro Monat. Man müßte wissen, wann genau die Reparatur durchgeführt wurde, denn dann sind es praktisch etwas weniger als 29 Jahre.
    Gruß Dörte

    Ich glaube du hast das Grundprinzip der KLR nicht verstanden. Es geht darum, aus der GuV die Aufwendungen (sofern betriebsbedingt) als Kosten in die KLR und die Erträge (sofern betriebsbedingt) als Leistungen zu übernehmen. Die GuV ist Grundlage der Besteuerung durch das Finanzamt, die KLR ist Grundlage der Preiskalkulation (daher müssen auch Größen wie kalk. UNlohn, kalk. Zinsen etc. in die Kosten rein auch wenn diese keinen Geldabfluss darstellen, und zwar soll das nicht nach dem Zufallsprinzip -zB Wahlmöglichkeit zwischen linearer u. degressiver Afa in der GuV- sondern nach einem langfristigen Mittel passieren.
    Gruß Dörte