Wie wärs mit 2 Gleichungen, die du aufstellst:
Ko Vertreter = 500 € Fixum + 4 % vom Umsatz
dann gewünschten Umsatz einsetzen u. ausrechnen.
Gleiches für den Festangestellten.
Gruß Dörte
Beiträge von Doerte
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Dann kannst du die 15 Min vergessen!
Gruß Dörte -
Du musst nach dem Schema der Industriekalkulation erst mal die Zuschlagssätze für die Gemeinkosten errechnen.
Dann nimmst du die Sätze u. rechnest für das einzelne Stk.
Eine Angabe ist jedoch seltsam: Fertigungslohn PRO STK und Durchlaufzeit ist gegeben. Kann es sein, dass die Fertigungslöhne pro STUNDE angegeben sind?
Viel Erfolg
Dörte -
Ich denke du hast völlig recht - es muss in die Eröffnungsbilanz, es handelt sich ja um eine Forderung gegenüber der SV! Und was ins SBK kommt, taucht im nächsten Jahr ja automatisch auch wieder im EBK auf!!!!!!
Gruß Dörte -
Was für einen Tipp?????????? Die gefragten Größen sind doch alle gegeben - rechne die doch einfach aus!
Gruß Dörte -
Warum? Wie hast du denn gebucht?
Dörte -
In 4.2. muss auch die USt berichtigt werden.
in 4.3. verstehe ich nicht, warum du 368 an 545 gebucht hast, es ist doch nur die PWB zu buchen!
Gruß Dörte
PS. Auch wenn alle Buchungen falsch wären, müßte das SBK aufgehen!! -
Stell die Aufgabe doch mal ein!!!!!!
Gruß Dörte -
Berechnung der Anschaffungskosten: Listenpreis - Preisnachlässe + einmalige Anschaffungsnebenkosten (alles netto)
Dann die Nettobeträge ins Aktivkonto buchen, Vorsteuer dazu u. das Ganze an Bank/Kasse/Verb. (steht nicht dabei!)
Für den Skontoabzug die obige Buchung umdrehen u. unter das Aktivkonto u. Vst noch die Bank nehmen.
Gleiches Vorgehen beim Firmenwagen (die Eingangsrechnung erst mal auf Verbindlichkeiten buchen, würde ich auch in 1) so machen)
Gruß Dörte -
Du kannst mir die Betriebsübersicht mal mailen unter dbruenner@yahoo.de - ich schau dann mal drüber.
Gruß Dörte -
Wieso splittest du in deiner letzten Berechnung die Fixkosten, das ist in der DB-Rechung eigentlich nicht vorgesehen.
Es kommt in der Summe ja doch das gleiche Ergebnis wie in der vorhergehenden Berechnung raus.
Gruß Dörte -
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Der vorhandene Bestand an alten Fertigerzeugnissen von 240.000 kann im Januar und Februar je zur Hälfte gegen sofortige Kasse abgesetzt werden.
Das ist deine Angabe, dh. daraus entstehen jeweils 120.000 € Erlöse im Jan. u. Feb.
Von Gewinnausschüttung steht nichts in der Aufgabe, somit ist wohl keine vorgesehen.
Gruß Dörte
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Zu den Gewinnen: diese ergeben sich als Saldo zwischen Umsätzen u. Kosten, haben also nicht direkt was mit der Liquidität zu tun.
Gruß Dörte -
Es macht Sinn, die gesamte Aufgabe einzustellen, dann können dir auch die helfen, die die Aufgabe nicht haben.
Gruß Dörte -
Was meinst du mit "abgegrenzt"?? Das klingt für mich wie Zeitliche Abgrenzung u. darum geht es ja in der KLR nicht.
Wenn du meinst, ob es Kontenklassen gibt, die automatisch neutrale bzw. betriebl. Größen darstellen - dann ist die Antwort NEIN!
Gruß Dörte -
Du mußt den/die Stapel ausbuchen, dann werden deine Buchungen ins Journal/Hauptbuch übernommen.
Zum Rest kann ich leider keine Angaben machen, da ich die Aufgabenstellung nicht kenne.
Gruß Dörte -
Tja, wirklich nicht eindeutig formuliert!
In der Aufgabenstellung heißt es: 15.000 € bei VOLLSTÄNDIGER Eigenfinanzierung, dh für mich kein FK. Dann wäre die Rentabilität 10%.
Wenn mit FK gearbeitet wird, muss aber die FK-Höhe und der Zinssatz gegeben sein!
Für mich sind die genannten 15.000 € die Gesamterträge!
Gruß Dörte -
Zinsaufwand an so. Verb. ist am 31.12. zu buchen
Gruß Dörte -
Man kann den Materialeinkauf auf ein Bestandskonto (Aktivkonto) buchen, am Jahresende dann durch Inventur den Schlussbestand ermitteln u. die Differenz zwischen AB + alle Einkäufe - SB ist dann der Verbrauch = Materialaufwand, der muss dann in das entsprechende Aufwandskonto umgebucht werden u. geht von dort dann direkt in die G+V.
Man kann auch nur den AB in das Bestandskonto buchen, dann alle Einkäufe in das Aufwandskonto (gedanklich = Just-in-Time Beschaffung, dh. Einkauf sollte auch gleich verbraucht werden), der SB geht dann wieder in das Aktivkonto.
Dann wird der Saldo im Aktivkonto ermittelt (der kann im Soll oder Haben sein) und in das Aufwandskonto umgebucht, der Saldo des Aufwandskontos geht dann wieder in die G+V und der SB in die Schlussbilanz.MERKE: Beide Vorgehensweisen MÜSSEN zum gleichen Ergebnis führen, der Gesetzgeber läßt jedoch beide Vorgehensweisen zu.
Gruß Dörte