Du sollst wahrscheinlich nur die AB´s in die Konten eintragen, die Buchungssätze bilden, diese in die Konten eintragen und die Konten dann schließen.
Gruß Dörte
Beiträge von Doerte
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Rechne doch für die angegebenen Alternativen jeweils Umsatzerlöse-Gesamtkosten aus und zähle die Gewinne der gegebenen Jahre zusammen, dann weißt du, welche Alternative den größten Gewinn bringt. Ich denke, mehr ist hier nicht gefragt.
Gruß Dörte -
Wenn der Februar nicht in ein Schaltjahr fällt, rechnest du ihn bei der Eurozinsmethode mit 28 Tagen; dh. hier fallen für Februar 8 Tage an.
Gruß Dörte -
Ja man schreibt alles zu, was Anschaffungsnebenkosten sind, dh. einmalige Kosten bis zur Inbetriebnahme. (Das gilt für alle Vermögensteile)
Gruß Dörte -
Die Summe der Passiva stimmt nicht! Außerdem hast du mehr Passiva als Aktiva, dh. mehr "Anteilseigner" als Vermögen. Ich weiß nicht, was du gerechnet hast. Evtl. hast du die Ansprüche der Eigner an den stillen Reserven bereits ausgewiesen. Dies darf noch nicht berücksichtigt werden. Erst bei Veräußerung stellt man die tatsächliche Höhe der stillen Reserven fest, die dann im Verhältnis der Kapitalanteile verteilt werden.
Gruß Dörte -
Ich gehe danvon aus, dass die Aufgabe dir die fixen Lohn- + Gehaltskosten von 250.000,00 € vorgibt, dann sind die auch fix, dh. sie fallen unabhängig von der Produktionsmenge an. Du musst sie in diesem Fall auch als Kosten ansetzen und die 20% Lohnnebenkosten draufhauen.
Sollten nur 200.000,00 € Lohnkosten anfallen, sind davon auch nur 20% Nebenkosten anzusetzen (in etwa SV-Anteil des AG´s).
Gruß Dörte -
Grundsätzlich gilt: ein Grundstück darf nicht abgeschrieben werden, es sei denn es liegt eine dauerhafte Wertminderung vor (Verseuchung etc). Bei den Anschaffungsnebenkosten würde ich vorgehen wie bei jedem anderen Vermögensteil: alle einmaligen Kosten = Anschaffungskosten.
Gruß Dörte -
Nimm dir die Grundlage des Genfer/Refa-Schemas und denke dir im KFZ-Bereich was aus.
Gruß Dörte -
Dies ist mit eine Grundlage zur Deckung des zukünftigen Personalbedarfs.
Gruß Dörte -
Kostenstellen sind die Bereiche, die die jeweiligen Gemeinkosten (die im BAB ja möglichst verursachungsgerecht verteilt werden) verusacht haben. Es geht also darum, welche abteilung für welche Kosten verantwortlich sind.
Gruß Dörte -
Verkauf von Waren gegen Barzahlung ist eindeutig ein Aktivtausch; beide Konten sind aus der Aktivseite der Bilanz, eines nimmt zu und ein anderes ab (Gewinn noch nicht berücksichtigt), beim AV-Kauf auf Ziel nimmt zB. das Aktivkonto BGA zu und gleichzeitig auch das Passivkonto Verbindlichkeiten, damit hat man eine Aktiv-Passiv-Mehrung.
Wenn keine weiteren Angaben sind, sind beide Fälle ERFOLGSNEUTRAL, dh. sie haben keine Auswirkung auf die G+V und damit auf den Gewinn.
Der 1. Fall ist zahlungswirksam, da Geld abfließt, der zweite ist neutral, weil auf Verbindlichkeiten(+) und nicht auf Kasse/Bank(-) gebucht wird.
Frohes Lernen für die Prüfung.
Gruß Dörte -
Bist du sicher, dass die Rechnung so detailiert sein soll (m.E. fehlen dann Angaben). Ich würde von den Gesamterträgen den Verlust von 6 Mio abziehen und einen Mittelwert bilden, diesen würde ich auf die eingesetzten 96 Mio beziehen und schauen, ob das angestrebte Ziel erreicht wurde.
Gruß Dörte -
Du mußt den Skonto doch vom ursprünglichen Nettowert abziehen; dh. dort wo bei dir 97% stehen müßten 100% hin und darunter -3%, dann wärst du anschließend bei den Anschaffungskosten. So denke ich mir die Fragestellung, wenn ich deinen Rechenweg betrachte, leider habe ich die Aufgabe nicht. Denk drüber nach, wenn du unsicher bist, stell die Aufgabe ein.
Gruß Dörte -
Welcher Sachverhalt steckt denn dann hinter 5)? Eine Warenrücksendung?? Muss man dann nicht 6002 als Konto nehmen. Und wie ist die Aufgabenstellung zu 16))
Gruß Dörte -
Ich kenne zwar die Aufgabe nicht, aber die 3stelligen Kontonummern sind die Hauptkonten, in denen am Jahresende die Summen der Unterkonten zusammengefaßt werden. Zu den Konten 0531 - 0535 muss es ein Hauptkonto 0531 Fertigungshallen geben usw. 051 bebaute Grundstücke beinhaltet dann den Boden/Grundstück zu diesen Hallen, da kannst du auch Unterkonten für jedes Grundstück machen, evt. muss man das laut Gesetz sogar, macht aber keinen geistigen Sinn, da Grundstücke sowieso nicht abgeschrieben werden dürfen, es sei denn bei dauerhafter Wertminderung (z.B. Verseuchung u. Fluglärm).
Gruß Dörte -
Ich denke, Nr. 5 soll auch ein Einkauf sein (laut genannten Konten), dh. der Buchungssatz ist spiegelverkehrt. Zu Nr. 12: Eigenverbrauch = UE mit Chef, dh. in das Konto muss ein Nettobetrag u. USt extra ausgewiesen werden. Bei 16 ist auch was schräg: UE ist ein Nettokonto und Forder. ein Bruttokonto, da kann nicht beides mal der gleiche Betrag drinstehen.
Mehr kann ich leider nicht beitragen, da mir die Aufgaben nicht vorliegen.
Gruß Dörte -
Wenn ich den Zahlungspflichten aus einer Finanzierung nicht nachkommen kann, kann ich diese Finanzierungsart auch nicht realisieren.
Dörte -
Du hast doch sicher eine Vorgängerbilanz, dh. du vergleichst die Veränderungen u. erklärst, woher die Veränderungen kommen könnten, zB. beim AV Wertverlust=Afa bzw. Neukäufe, bei Verbindlichkeiten Bezahlung bzw. Erhöhung der Verb. durch neue Lieferungen.
Gruß Dörte -
Die Rückflüsse (Liquidität) bestimmen mit darüber, welche Finanzierungsart gewählt wird; z.B. Eigenfinanzierung steht i.d.R. langfristig zur Verfügung, dh. sie bedarf keiner Rückzahlung und belastet das UN weiterhin nicht.
Gruß Dörte -
Deine Vorgehensweise ist ok (habe die Rechnung aber nicht nachgeprüft), im Regelfall wird für die Lohnsteuer auch die Tabelle vorgegeben (war für den Aufgabensteller wohl zu lang). Für den AG sind somit Brutto + AG-SV-Anteil die Gesamtkosten des AN.
Gruß Dörte