Der Stückdeckungsbeitrag ist natürlich immer gleich, aber das Betriebsergebnis bezieht sich nur auf die Verkaufsmenge.
Gruß Dörte
Beiträge von Doerte
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zu a) es gilt Argumente wie Aktuallität, Kosten, Umfang vorhandener Daten, Aussagefähigkeit etc. abzuklappern
zu b) ich weiß nicht genau auf was die Frage abzielt, mein Gefühl sagt Marktanalyse ober Marktbeobachtung mit entsprechender Begründung.
Gruß Dörte -
Hallo beisammen,
habe länger nicht mehr bei diesem Thema vorbeigeschaut, wenn noch Bedarf besteht, könnt ihr mir eure Lösung ja mal mailen unter doertebruenner@web.de
Gruß Dörte -
Kenne die gesetzliche Regelung leider nicht, aber Rückstellungen sind immer netto zu bilden.
Ich würde den gesamten Nettobetrag nehmen, die Gesamtmenge als Bestand einbuchen, die Differenz der nicht verbrauchten Materialien wird ja dann im Schlussbestand erfasst.
Gruß Dörte -
3) PRAP und ARA sind doch Verbindlichkeiten/Forderungen in Leistungsform, deshalb würde ich nicht deine Buchungsvariante wählen, grundsätzlich buchen wir aber gleich, stellt sich nur noch die Frage nach der USt
4) Grundstücke würde ich mit unbegrenzter Nutzungsdauer sehen, dauerhafte Wertminderungen müssen erfaßt werden, Werterhöhungen dürfen grundsätzlich nie zugebucht werden (bei allen Aktivkonten, da nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, nicht realisierte Verluste jedoch ausgewiesen werden müssen, zB. Preissenkung Rohstoffe etc). Soweit ich weiß, dürfen Immobilienunternehmen (Immobilie = Ware) Werterhöhungen erfassen, wobei mir da die Logik zu oben genanntem schon verloren geht.
Gruß Dörte -
Das klingt doch schon mal ganz gut, weitere Ideen: welche Art von Gütern werden (wo) gelagert, Zugriffshäufigkeit, Fest- / Freiplatzsystem (Lageradresse mit Hilfe der EDV), handelt es sich um ein Lager in dem der Kunde auch Ware holt bzw. selbst sehen will?
Unterm Strich: optimaler Mitteleinsatz von Mensch, Lagerausstattung u. Betriebsmittel sowie Gütern, um reibungslosen schnellen Ablauf zu ermöglichen.
Gruß Dörte -
Hast du jeweils auch die kumulierten %-Werte genommen?? Wenn du 100% Menge (horizontal) eingekauft hast, wurden auch 100% der Ausgaben (vertikal) realisiert.
Eigentlich nicht so schwierig, fang bei 0% an, nimm für das erste A-Gut die Menge, geh dort auf die entsprechenden Ausgaben in %, dann das gleiche mit den ersten zwei Gütern usw.
Gruß Dörte -
Da ....rentabilität grundsätzlich heißt: Gewinn im Verhältnis zu irgendwas, würde ich nur den Gewinn nehmen. Das sieht die Literatur aber wahrscheinlich ganz unterschiedlich - was sagt dein Dozent?
Gruß Dörte -
Ich denke deine Lösungen sind ok. (habe die Beträge allerdings nicht nachgerechnet)!
zu 3) KKK an erhaltene Anzahlungen u. USt (muß man doch bereits ausweisen, soweit ich weiß)
zu 4) für Vermögen gilt doch das Niederstwertprinzip, daher würde ich auf 1 Mio tippen (meines Wissen dürfen die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten auch nicht überschritten werden)
Gruß Dörte -
Geh doch mal in http://www.wikipedia.de und schau dort die unterschiedlichen Definitionen an. Es scheint so, dass die FK-Zinsen beim ROI nicht berücksichtigt werden, sondern nur bei der Gesamtkapitalrentabilität.
Gruß Dörte -
Stell doch mal deinen Lösungsweg hier zur Diskussion!!
Gruß Dörte -
Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung; Vor- und Nachkalkulation, Plankostenermittlung .............
Gruß Dörte -
Nur Berücksichtigung der betriebsbedingenten Aufwendungen u. Erträge, bezogen auf die Verkaufsmenge etc. würde ich mal sagen.
Gruß Dörte -
Deine Buchungen sind so in sich schlüssig, wenn das euer Vorgehen ist, kannst du sie so lassen. Bei uns wird bei Abschreibung immer USt korrigiert - bei Wertberichtigung nicht.
Gruß Dörte -
Frage vorab: sind in deinen Zahlen 10% USt enthalten ?????????????????
Zum einen stellt ein Insolvenzverwalter wohl eine zuverlässige Amtsperson dar, wenn er von 60% Ausfall ausgeht, darf auch die UST korrigiert werden, wenn du es nicht tust, ist eine Wertberichtigung zu machen und keine Abschreibung. Zudem können in den dubiosen Forderungen nach deiner Vorgehensweise dann bei Zahlungseingang keine 2000 € mehr stehen, sondern einiges mehr.
Stell doch mal alle Buchungen ein, die du zu dem Fall gemacht hast.
Gruß Dörte -
Natürlich muss man die selbst erstellte Maschine aktivieren (zu den Herstellkosten = alle einmaligen Kosten bis zur Inbetriebnahme) und dann über die ND abgeschreiben, sonst hat man ja den ganzen Aufwand im Erstellungszeitraum.
Gruß Dörte -
Man kann´s den Leuten natürlich auch schwer machen - freut mich, dass du zu einer Lösung gekommen bist.
Gruß Dörte -
Wenn man die Beträge alle auf einem Zahlenstrahl einträgt, würde ich diese Kosten ab dem 100sten Tag mit eintragen, weil sie dort für mich zu einer Ausgabe werden; dh. ich würde nicht einen Betrag für einen Gesamtzeitraum angeben, sondern von - bis ... soundsoviel €, danach soundsoviel. Ähnlich wie bei einem Darlehen: ich kann zwar 4 Jahre Schulden haben, aber nicht immer gleich viel.
Gruß Dörte -
Da stimmt aber einiges nicht: wenn du 4 Maschinen a 4000 € kaufst hast du jedes Jahr 16000 € investiert, die jeweilige Afa ist 1/5 davon ........
Auf ein Neues ........
Gruß Dörte -
EK + FK erwirtschaften gemeinsam Gewinn + FK-Zinsen. Die Frage wieviel jeder eingesetzte € (egal ob EK oder FK) erwirtschaftet entspricht dann der Gesamtkapitalrentabilität (Durchschnittsrentäbilität). Wenn man für das FK dann weniger Zinsen zahlt, als dieses erwirtschaftet, steigt die EK-Rentabilität.
einfaches Beispiel: Würde man nur mit FK arbeiten (8% Zinssatz) und dieses würde 10% (Gewinn+FK) erwirtschaften, wäre Gewinnerzielung ohne EK möglich.
Gruß Dörte