Beiträge von Doerte

    Wenn der Wareneinkauf sofort als Aufwand gebucht wurde (ist bei der Ist-Versteuerung üblich) und der Umsatzerlös noch nicht eingebucht worden ist (das ist wahrscheinlich), muss nichts korrigiert werden. Der Verlust ist in Form des Warenaufwands bereits beim Einkauf gebucht und entspricht dem Verlust aus diesem Geschäft.
    Gruß Dörte

    zu a) in der G+V darf man zum einen den tatsächlich angefallenen Wert, zB. Zinsaufwendungen und zum anderen Werte laut gesetzl. Regelung, zB. Afa ansetzen.
    Beide Vorgehensweisen spiegeln nicht den "tatsächlichen" Werteverzehr wieder; bei den Zinsen sind entgangene Zinserträge für das EK zu berücksichtigen, bei der Afa ist die tatsächliche Nutzungsdauer zu unterstellen. Beides führt beim Kostenverlauf zu anderen Zahlen als den in der G+V ausgewiesenen.
    zu b) bei den kalk. Kosten werden Erwartungen berücksichtigt, die nicht unbedingt in der entsprechenden Form eintreffen müssen, zB. Forderungsausfälle, Kursverluste, Gewährleistungsansprüche, dh. man kann zu viele und zu wenig Kosten in die Preise einkalkulieren - das weiß man aber erst nach Ablauf der Betrachtungsperiode.
    Gruß Dörte

    Hab dies noch nie in der BWL-Literatur gelesen, kann mir aber denken, dass die Erklärung ganz einfach ist. Für ein Produkt mit entsprechendem Namen zahlt man bei gleicher Qualität von vorn herein wesentlich mehr als für ein No-Name-Produkt, weil man damit was "hermacht"; dh. der erwartete Imagegewinn läßt einen selbst das Produkt subjektiv=emotional höher bewerten (und bezahlen).
    Gruß Dörte

    Erkenntnis: welches wichtige u. unwichtige Lieferanten sind, wo harte Preisverhandlungen sinnvoll sind.
    Komponenten: Unsicherheiten in Verbrauch, Bestand und Schwankungen der Lieferzeit.
    Gruß Dörte

    Kenne die Aufgabe zwar nicht, aber so einfach kann es sein, evt. ist ein Zeitraum bis zum Wiederverkauf gegeben, dann mußt du die Jahreskosten (für 360 Tage) auf den benötigten Zeitraum runterrechnen.
    Gruß Dörte

    Da die Halle speziell für die Produktion der zusätzlichen 50 Stück anfällt, sehe ich sie auch als variable Kosten an, dh. 8,00 € pro Stück.
    Also sind alle genannten Kosten variable Kosten und in den Stückpreis einzurechnen.
    Gruß Dörte

    Kennst du die Finanzierungsmatrix? Da kann man sich ja alle theoretischen Möglichkeiten herleiten. Bei einer Nutzungsdauer kommen laut goldener Bilanzregel wohl nur die Einlagen-/Beteiligungsfinanzierung bzw. die Kreditfinanzierung in Frage. Im Falle der der Kreditfinanzierung sind dann auch die sinnvollen Sicherheiten (ich denke Sicherungsübereignung der Einrichtung und Grundschuld/Hypothek bei der Immobilie evt. noch Bürgschaft) gefragt.
    Die konkrete Finanzierungsmethode ist dann halt entsprechend zu begründen.
    Gruß Dörte

    Hallo Simone, auch die Gesamtkosten zum Unterhalt einer Werkstatt sind geringer als eine ganze Produktionsstraße. Pro Stück betrachtet ist natürlich die Fließbandfertigung günstiger, da die Ausbringungsmenge natürlich riesig ist im Verhältnis zu den Gesamtkosten (Fixkostendegression).
    Gruß Dörte

    Du erwartest hier doch wohl keine fertige Lösungen???????? - Eigenes Denken ist gefragt: Wir haben 8 mal (Lug) in 360 Tagen, die Branche hat 10 mal in 360 Tagen damit kann man die jeweilige Lagerdauer errechnen und für diese Zeit ist dann jeweils der Zinsbetrag bezogen auf die 400.000,00 € zu errechnen und die Differenz zu ziehen.
    Gruß Dörte

    Umgekehrt: wenn man über ein Zwischenkonto bucht wird 2x gebucht. Das macht Sinn, wenn die ganze Aktion etwas länger dauert, dann wird zuerst Verrechnungskonto an Bank (Bankabhebung) gebucht, dann Kasse an Verrechnungskonto (wenn der Betrag in der Kasse ankommt - er könnte ja dazwischen auch geklaut werden).
    Gruß Dörte