Beiträge von Doerte

    Hallochen Teffü, du stellst für jede Maschine die jeweilige Kostenfunktion auf; dh. Ko = Fixkosten + variable Kosten mal x (für Stück).
    1a) Hier müßte es wohl Kosten pro STÜCK heißen ==> in die Gleichung für die Stückzahl 100.000 einsetzen (ist gleichzeitig die Antwort für 1b) und dann durch 100.000 teilen.
    1c) für beide Maschinen die gegebene Menge einsetzen und sich für die mit den geringsten Gesamtkosten entscheiden.
    2a) Wiederbeschaffungswert errechnen und halbieren (da die Maschine im Schnitt die Hälfte vom Wiederbeschaffungswert einbringen soll) und die kalk. Zinsen draufrechnen. (Die Fixkosten werden jedes Jahr als gleich hoch angesehen)
    b) ab dem 1. Stück, da die Fixkosten beider Maschinen gleich hoch sind (hab ich mich da etwa verlesen?????????) und die var. Kosten bei der 2. Maschine geringer sind.
    c) Vorgehen wie 1a
    Viel Spass
    Dörte

    Wichtige Frage: wie sind denn die "einzelnen Abteilungen" definiert? Wenn sie objektorientiert gebildet wurden, ist es auf diese Weise immerhin möglich. Mach doch gleichzeitig einen Gegenvorschlag, nach welchen Kriterien man die einzelnen Kosten "sinnvoller" umlegen könnte.
    Gruß Dörte

    Die Kosten beim Fremdbezug sind gleichzeitig variable Kosten, da sie nicht anfallen wenn man nichts bestellt. Man rechnet also ebenfalls: Verkaufspreis netto - Kosten bei Fremdbezug = db.
    Gruß Dörte

    Nein nicht zwangsläufig! Wenn du ein Darlehen aufnimmst, ist dessen (langfrisitge) Rückzahlung kein Aufwand, nur die anfallenden Zinsen.
    Aufwand ist nur all das, wofür das Unternehmen "Werte verzehrt", z.B. Miete, Strom, etc.
    Gruß Dörte

    Wenn die Beschaffungskosten (nicht Bezugskosten!!!!!!!) gemeint sind, geht es um den Verwaltungsaufwand, der durch Einholen, Vergleichen von Angeboten und Bestellen der einzelnen Produkte entsteht - also um den Verwaltungsaufwand bis zur Bestellung.
    Gruß Dörte

    Die sonstigen Verbindlichkeiten der zeitlichen Abgrenzung würde ich als kurzfristig betrachten, diese sind ja i.d.R. innerhalb einer halben Jahres fällig.
    Gruß Dörte

    Da Rückstellungen zur zeitlichen Abgrenzung gehören, denke ich, dass man sie nur erfassen darf, wenn sowohl der Aufwand als auch der Ertrag im gleichen Jahr gebucht werden. Zeitliche Abgrenzung hat ja zum Ziel, alle Aufwendungen u. Erträge, die ein Geschäftsjahr betreffen in der G+V gegenüber zu stellen.
    Dh. wenn der Umsatzerlös nicht im alten Jahr erfasst wurde, darf m.E. auch die Rückstellung nicht mehr im alten Jahr erfasst werden.
    Gruß Dörte

    Typisches Beispiel für zahlungsunwirksame aber erfolgswirksame Buchungen sind alle Buchungen der zeitlichen Abgrenzung.
    Typisch für zahlungswirksame u. erfolgswirksame Buchungen sind alle Käufe mit sofortiger Zahlung von Büromaterial, Miete, Werbungskosten etc. (nicht Anlagevermögen), die Buchung einer Afa wäre zB. zahlungsunwirksamer Aufwand.
    Gruß Dörte