So wie Mortizia die Buchungssätze aufgeschrieben hat, so mußt du diese auch in die T-Konten mit übernehmen.
Also hast du auch die Konten Gewerbesteuer und Steuerrückstellungen.
Beiträge von hayfu
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Wenn die Sonnenblumen deine Waren sind, wird das Konto AfA garantiert nicht gebucht.
Wenn Sachen kompostiert werden, oder vernichtet werden, oder ähnliches, werden die Sachen nicht gebucht, sondern erst bei der Inventur erfaßt. -
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1. Was ist gleitende Arbeitszeit überhaupt? Näher erläutern...
2. Ein Modell erstellen, mit dem Betriebsrat Rücksprache halten (Mitspracherecht!), mit Geschäftsführung Rücksprache halten, ein Team bilden was Konzepte ausarbeitet.
3. Feste Kernarbeitszeit, +/- StundenKonten einführen
4. Im Vertrag Kernarbeitszeit sichern
5. Festlegen, was passiert, wenn zuviele/zuwenige Stunden anfallen.. Nacharbeit? Lohnkürzung....Würd das meiste in Stichworten machen.
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Ich denke, Buchführung fällt immer mit demjenigen, der dir das erklärt....
Wenn du etwas im Soll buchst, steht es auf dem passenden Konto (hier also das T- Konto für Bürobedarf) auch im Soll.
Daran siehst du, dass du für Bürobedarf Ausgaben getätigt hast.
Da der Bürobedarf Aufwand ist (also nicht direkt in der Bilanz steht), muss er automatisch in der GuV ausgewiesen werden.Hab ich deine Frage annähernd beantworten können? Oder brauchst du noch nähere Erläuterungen?
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Normalerweise bucht man das so:
Wareneinkauf an Lieferantenverbindlichkeiten
oder wenn man die Waren sofort bezahlt:
Waren an Bank/Kasse
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gewöhnlicher Aufenthalt = Lebensmittelpunkt
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In dem Heft ist recht ausführlich erklärt, welche Zugriffsmodalitäten es für welche Mitarbeiter gibt.
Mitarbeiter: so gut wie kein Zugriff. können adressdaten ändern, können abrechnen
personalleiter: alle zugriffe (glaube ich) -
Eigentlich ist immer das Wohnsitzfinanzamt zuständig, bzw. das Finanzamt, wo dein gewöhnlicher Aufenthalt ist.
Das heißt:
Normalerweise schickt man seine Steuererklärung dorthin, wo man wohnt, und wo man seinen erst Wohnsitz angemeldet hat. Kriegst ne neue Steuernummer, etc.etc.
Nur wenn dein gewöhnlicher Aufenthalt noch in der Heimat liegt (bzw. du hälst dich dort viel mehr auf als in München), kannst du dort deine Sachen hinschicken.Momentan ist aber viel Ruhe beim Finanzamt, da die meisten ihre Steuererklärung ja schon abgegeben haben...
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Mitarbeiter ohne schriftlichen Arbeitsvertrag werden so behandelt, wie das BGB es vorgibt. (§611 ff BGB)
Es gibt aber irgendwo auch ein Gesetz, dass Arbeitsverträge mittlerweile 1 Monat nach Entstehen vom Arbeitgeber schriftlich niederzulegen ist (mir fällt grad nicht der Paragraph ein)... -
Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber den Sport verbieten kann. Es ist ja auch nicht so ein Gefahrensport wie:
- mit einem Rennauto über den Nürburgring zu preschen
- zum ersten mal Drachenfliegen
- Skislalom laufenHandball ist ja weniger Gefahrensport.
Die Arbeitsunfähigkeit für eine Sache summiert sich auf, so dass der AG 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlen muss.. Erst ab den 6 Wochen krank sein für ein und die selbe Sache kriegt der Handballspieler Krankengeld. -
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