sieht doch gut aus!
Beiträge von hayfu
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Scheidet ein Wirtschaftsgut im Laufe des Wirtschaftsjahres unter bestimmten Umständen aus Ihrem Betriebsvermögen aus und erhalten Sie dafür eine Entschädigung, so brauchen Sie die stillen Reserven nicht sofort zu versteuern, sofern Sie ein Ersatzwirtschaftsgut anschaffen oder herstellen oder anzuschaffen oder herzustellen beabsichtigen. Wird von Ihnen im Laufe desselben Wirtschaftsjahres noch ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt, so dürfen Sie die stillen Reserven auf das Ersatzwirtschaftsgut übertragen.
Finanzkonto (Entschädigung)
an Anlagekonto (ausgeschiedenes Wirtschaftsgut)
Anlagekonto (Ersatzwirtschaftsgut)Das Ersatzwirtschaftsgut wird also im Ergebnis um den Betrag niedriger angesetzt, um den die Entschädigung den Buchwert des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übersteigt.
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Hast du die beiden Sachen mal in die Boston-Consulting-Matrix eingezeichnet?? Dann kann man b direkt daraus ablesen....
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Ich würd es einfach mal probieren.
Hol dir gute Referenzen bei deinen Profs und dann ab mit der Bewerbung. Wenn du einmal ein Praktikum dort hast, dann stehen dir sicherlich hinterher viele Türen offen. -
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Steht im Teilzeit/Befristungsgesetz was von einer außerordentlichen Kündigung??
Guck mal da nach, was über solche Fälle steht, ansonsten gilt glaube ich der Zeitpunkt, andem der befristete Arbeitsvertrag endet -
Deine Lösung ist insoweit richtig, dass sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.
Da es ein "dubioser" Arzt war, und sie selber Bedenken hatte, war es unvernünftig!! -
Wipro ist die Abkürzung für Wirtschaftsprüfergesetz bzw. über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
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Hast du im wipro nix gefunden?
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Berechnung VOR 2005, da sich ab 2005 die ganzen Rentenklamotten verändert haben!!
So, der Rentenbescheid würde so aussehen:
Erwerbsunfähigkeitsrente ...................1000
Zuschuss Krankenversicherung .........+ 100
Krankenversicherungsbeitrag .............- 200
Auszahlungsbetrag ..............................900Laut §55 der EStDv (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) werden Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind, nach einer anderen Tabelle versteuert. Da die Erwerbsunfähigkeitsrente nur bis zum 65. Lebensjahr von Ottilie geht, und danach die normale Altersrente in Kraft tritt, gilt hier diese Tabelle.
Wenn man dann jetzt rechnet: 65 Jahre - 50 Jahre, bleiben 15 Jahre über. Laut Tabelle ist das ein Ertragsanteil von 28%
Also nehmen wir mal die
Bruttorente x 12 Monate................... 12000
davon 28% ...................................... 3360
ergibt Einnahmen aus der Erwerbsunfähigkeitsrente......3.360
- WerbungskostenPauschbetrag §9a S.1 Nr. 3 EStG.........102
Einkünfte aus §22 EStG ............................................ 3.258Bei den Sonderausgaben kannst du leider nur die 100 ansetzen, da (200 Beitrag - 100 Zuschuss)
§10 (1) Nr.2 EStGalso:
Sonderausgaben (100 x 12).............................1200
Vorwegabzug........................................3068
- Kürzung nach §10 (3) Nr. 3 EStG ..............0
Vorwegabzugs nach Kürzung..................3068
Es verbleibt bei den 1.200
dazu kommt ein Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36€ (§10c (1) EStGBei den außergewöhnlichen Belastungen gilt der §33b (1) EStG. Darin steht, dass er einen Pauschbetrag nach §33b (3) EStG gelten machen kann. In Absatz 3 steht, dass von 45 und 50 ein Pauschbetrag von 570€ angesetzt werden kann.
Also sieht das jetzt so aus:
Sonstige Einkünfte nach §22 EStG ....................... 3.258Gesamtbetrag der Einkünfte ............................... 3.258
- Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen ...........1.200
- Sonderausgaben-Pauschbetrag...............................36
- außergewöhnliche Belastungen .............................570Einkommen/zu versteuerndes Einkommen ............1.452
festzusetzende Einkommensteuer lt. Grundtarif........... 0
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zu den stärken kann man noch sagen:
gut ausgebautes infrastrukturnetz, wo sonst gibt es soo viele autobahnen?
gute Umweltauflagen, zwar teurer, aber besser
bessere Qualität, durch gut ausgebildetes personalschwächen:
wenig Auswahl an Rohstoff (oder weniger Rohstoff wie kohle)
hohe Steuerbelastungen
hohe Personalkosten
viele Auflagen -
uhh, teures Pflaster wo ich wohne.. Passe ich aber so garnicht rein!
ZitatGroßstädtisches Aufsteigermilieu
Abitur und Studium charakterisieren die typischen Angehörigen dieses Milieus. Einschlägige Berufsbilder sind freie Berufe, Geschäftsführer, Selbstständige und Studenten.
In diesem geographischen Raum ist man typischerweise bis 35 Jahre alt, hat keine Kinder und ist häufig ledig oder mit einem Lebenspartner zusammen. Typische Wohnsituationen sind Ein-Personen-Haushalte und Mietwohnungen.
Die Einkommensverteilung ist überaus heterogen. Das Nettoeinkommen beträgt entweder unter € 1.000 oder über € 4.000.
Gewöhnlich finden die Einkäufe in Kaufhäusern wie Kaufhof und Karstadt statt, aber auch bei Idea, HIT und Tengelmann. Gegenüber neuen Produkten ist man sehr aufgeschlossen.
Angehörige dieses Raumes besitzen zumeist kein Auto. Falls doch, handelt es sich um Wagen der Ober- oder sportlichen Klasse, Sport- oder Kleinstwagen. Firmenwagen sind häufig vorhanden.
Zur regelmäßigen Lektüre zählen FAZ, Süddeutsche, Frankfurter Rundschau, manager magazin, Wirtschaftswoche, Welt am Sonntag, Spiegel und Stern. Lesethemen sind, neben Forschung und Wissenschaft, vor allem Politik.
Fernsehen wird in diesem Milieu typischerweise weniger genutzt. Man sieht Nachrichten in öffentlich-rechtlichen Programmen und nutzt das Internet überdurchschnittlich.
In finanzieller Hinsicht ist dieser Raum durch den häufigen Besitz von Optionsscheinen und Kreditkarten gekennzeichnet (vor allem Diners). Typische Angehörige dieses Milieus sind oft Kunden von Großbanken, insbesondere der Deutschen Bank. Für Anschaffungen werden Dispokredite in Anspruch genommen. Man ist häufig privat krankenversichert.
Zu den Hobbys zählen, neben kulturellen Veranstaltungen, Kino, Video und Mode. Bevorzugt werden sportliche Aktivitäten wie Tennis und Squash, Joggen, Kraftsport und Skifahren. Der Traumurlaub beinhaltet Abenteuer, Fun, Action und Sport.
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Was ist denn dein Problem bei den Lohnbuchungen?
Wenn du mir ein Beispiel gibst, dann kann ich dir das buchen, nur so ohne irgendwelche Zahlen, kann ich dir das auch nicht verständlich machen.Hast du kein Rewe-Buch? Dort sind meist viele Sachen sehr anschaulich erklärt.