Beiträge von hayfu

    Scheidet ein Wirtschaftsgut im Laufe des Wirtschaftsjahres unter bestimmten Umständen aus Ihrem Betriebsvermögen aus und erhalten Sie dafür eine Entschädigung, so brauchen Sie die stillen Reserven nicht sofort zu versteuern, sofern Sie ein Ersatzwirtschaftsgut anschaffen oder herstellen oder anzuschaffen oder herzustellen beabsichtigen. Wird von Ihnen im Laufe desselben Wirtschaftsjahres noch ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt, so dürfen Sie die stillen Reserven auf das Ersatzwirtschaftsgut übertragen.

    Finanzkonto (Entschädigung)
    an Anlagekonto (ausgeschiedenes Wirtschaftsgut)
    Anlagekonto (Ersatzwirtschaftsgut)

    Das Ersatzwirtschaftsgut wird also im Ergebnis um den Betrag niedriger angesetzt, um den die Entschädigung den Buchwert des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übersteigt.

    Berechnung VOR 2005, da sich ab 2005 die ganzen Rentenklamotten verändert haben!!

    So, der Rentenbescheid würde so aussehen:
    Erwerbsunfähigkeitsrente ...................1000
    Zuschuss Krankenversicherung .........+ 100
    Krankenversicherungsbeitrag .............- 200
    Auszahlungsbetrag ..............................900

    Laut §55 der EStDv (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) werden Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind, nach einer anderen Tabelle versteuert. Da die Erwerbsunfähigkeitsrente nur bis zum 65. Lebensjahr von Ottilie geht, und danach die normale Altersrente in Kraft tritt, gilt hier diese Tabelle.
    Wenn man dann jetzt rechnet: 65 Jahre - 50 Jahre, bleiben 15 Jahre über. Laut Tabelle ist das ein Ertragsanteil von 28%
    Also nehmen wir mal die
    Bruttorente x 12 Monate................... 12000
    davon 28% ...................................... 3360
    ergibt Einnahmen aus der Erwerbsunfähigkeitsrente......3.360
    - WerbungskostenPauschbetrag §9a S.1 Nr. 3 EStG.........102
    Einkünfte aus §22 EStG ............................................ 3.258

    Bei den Sonderausgaben kannst du leider nur die 100 ansetzen, da (200 Beitrag - 100 Zuschuss)
    §10 (1) Nr.2 EStG

    also:
    Sonderausgaben (100 x 12).............................1200
    Vorwegabzug........................................3068
    - Kürzung nach §10 (3) Nr. 3 EStG ..............0
    Vorwegabzugs nach Kürzung..................3068
    Es verbleibt bei den 1.200
    dazu kommt ein Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36€ (§10c (1) EStG

    Bei den außergewöhnlichen Belastungen gilt der §33b (1) EStG. Darin steht, dass er einen Pauschbetrag nach §33b (3) EStG gelten machen kann. In Absatz 3 steht, dass von 45 und 50 ein Pauschbetrag von 570€ angesetzt werden kann.

    Also sieht das jetzt so aus:
    Sonstige Einkünfte nach §22 EStG ....................... 3.258

    Gesamtbetrag der Einkünfte ............................... 3.258
    - Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen ...........1.200
    - Sonderausgaben-Pauschbetrag...............................36
    - außergewöhnliche Belastungen .............................570

    Einkommen/zu versteuerndes Einkommen ............1.452

    festzusetzende Einkommensteuer lt. Grundtarif........... 0

    zu den stärken kann man noch sagen:
    gut ausgebautes infrastrukturnetz, wo sonst gibt es soo viele autobahnen?
    gute Umweltauflagen, zwar teurer, aber besser
    bessere Qualität, durch gut ausgebildetes personal

    schwächen:
    wenig Auswahl an Rohstoff (oder weniger Rohstoff wie kohle)
    hohe Steuerbelastungen
    hohe Personalkosten
    viele Auflagen

    uhh, teures Pflaster wo ich wohne.. Passe ich aber so garnicht rein!

    Was ist denn dein Problem bei den Lohnbuchungen?
    Wenn du mir ein Beispiel gibst, dann kann ich dir das buchen, nur so ohne irgendwelche Zahlen, kann ich dir das auch nicht verständlich machen.

    Hast du kein Rewe-Buch? Dort sind meist viele Sachen sehr anschaulich erklärt.