Beiträge von hayfu
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:]
Anspielung auf die letzten beiden threads.. -
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Zu Fall 2:
Solange der Vorbehalt der Nachprüfung nicht aufgehoben wurde, kann man die Bescheide durch das Nachreichen der Einkommensteuererklärung immer noch ändern, da es ja keine Grundlagen sind, sondern nur eine Schätzung.
Würde in dem Fall ganz schnell die Einkommensteuererklärung erstellen und ans Finanzamt schicken. -
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hey!
tja, wenn du nach dem steuerfachangestellten in die richtung weiter gehen willst, mußt du ja eigentlich erst 3 Jahre Berufserfahrung haben (wenn es denn in Richtung Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt gehen soll).
Hab das abgekürzt, da ich keine 3 Jahre warten wollte, indem ich bei der ILS eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt gemacht hab. Ist mir eigentlich recht einfach gefallen, und hab anstatt der 3 Jahre dort nur 2 Jahre gebraucht.Aber mach erstmal den Bund, und guck dann, was du weitermachen willst (höre bei dir eher raus, dass Steuern net so dein ding ist??) Ich will auch weiter in der Personalschiene fahren, weil mir die Buchhaltungen recht egal sind, und ich nach 3 Jahren ausgelernt sein, irgendwie die meisten Grundlagen abhanden gekommen sind. Wie "Anschaffungskosten für V+V"... ähem... was gehört da nochmal zu??
Naja, jeder mogelt sich durchs Leben -
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Wie sehen denn deine Lösungen bisher aus?
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kein problem!
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Hast du durch den Zivi keine Wartesemester?
Ich würde mich einfach mal bewerben, vielleicht hast du Glück und wirst irgendwie doch genommen? -
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Die Zahllast, ist die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt überwiesen wird. Aber diese wird ja um die Vorsteuer gekürzt. Also entstehen folgende Zahllasten:
A: 1.600 (1.600 - 0)
B: 800 (2400-1600)
C: 320 (2720-2400)
D: -1.120 (1600-2720)A,B und C müssen an das Finanzamt die Zahllasten abführen
D kriegt was vom Finanzamt wieder -
................Umsatzsteuer...............Vorsteuer
A................1.600
B................2.400.........................1.600
C................2.720.........................2.400
D................1.600.........................2.720Normalerweise sollte man Waren nicht unter Wert verkaufen, aber ab und an trifft das halt zu. Überleg dir mal, wie das im Schlussverkauf (den es ja eigentlich nicht mehr gibt) gehandhabt wird. Hier hat D ja auch einen Vorsteuerüberschuss und kriegt das Geld ja vom Finanzamt wieder. Aber auf Dauer werden diese dann auch nachfragen. Dann sind da noch die normalen Gewinnmagen zu beachten, etc.etc.
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