Beiträge von hayfu
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zu meinem Beitrag:
§1 ff HGB, §434 III
Wurden angemarkert, 19/20 punkten -
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benotung und korrektur wie im anderen thread schon erwähnt, kommt heute abend
Da dies ein Kaufvertrag zwischen 2 Kaufmännern ist, ist dies ein zweiseitiger Handelskauf. Es ist hier ein Sachmangel entstanden, der nach §437 Nr. 1 BGB und §439 BGB einen solchen Anspruch begründet, doch da K seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nach §377 HGB nicht nachgekommen ist, gilt die Ware nach §377 (2) HGB als genehmigt. Sein Anspruch ist daher nicht begründet.
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p.s. benotung und korrektur kommt heute abend nach!!
Es ist ein Kaufvertrag gültig zustande gekommen, da 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorlagen §433 (1) BGB. Damit ist der Verkäufer verpflichtet dem Käufer die Sache zu übergeben, Eigentum an der Sache zu verschaffen und die Sache muss frei von Mängeln sein. Der Käufer hingegen muss den Kaufpreis zahlen.
Vorraussetzungen für einen Schuldnerverzug nach §286 BGB liegt vor, denn die Leistung war möglich, der V (Schuldner) hat nicht geleistet, der Anspruch war zum 01.04. fällig, eine Mahnung ist entbehrlich, da die Leistung für eine Bestimmte Zeit nach dem Kalender bestimmbar ist §286 (2) Nr. 1 BGB und es gab ein Verschulden.
V hat den Fehler seines Azubis zu vertreten, denn V §276 (2) BGB hat die in Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen.
K kann Schadensersatz anstatt Leistung nach §281 BGB von V verlangen, da die fällige Leistung nicht erbracht wurde und eine angemessen Nachfrist (von 14 Tagen) gesetzt wurde. V muss die Mehrkosten in Höhe von 2.000€ erstatten.
edit:
§§280 I,III, 281 BGB
Nachfrist §281, §278 wurden mir dazu geschrieben
Benotung 35 von 40 Punkten -
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Zitat
So verstehe ich das:
Importe = Einkommen Ausländer im Inland
Für die Importe, die die Ausländer in der Land tätigen bekommen Sie ein Einkommen. Oder sehe ich das falsch. Ich verstehe diese Zuordnung nicht. Der Rest ist mir klar.Also ich habe mir gedacht, dass die importe und exporte garnix mit dem einkommen der ausländer oder inländer zu tun hat.
guck mal hier
hatte das gleiche problem. und wenn du diesen thread und den hier oben einfach mal in ruhe durchliest, und auf diese hp im anderen thread gehst, dann wirst du schlauer.brauchst du das für die fallstudie der ils? gehst du zum seminar im juni/juli?
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Meiner Firma wurde die Einzelhandelskette X GmbH zum Kauf angeboten.
Sie werden damit beauftrag, hierzu ein Konzeptpapier zu erstellen, da man sich auf der nächsten Geschäftsführungssitzung auf der Basis fundierter volkswirtschaftlicher Kenntnisse über das Kaufangebot auseinandersetzen möchteHätte gerne mal ein paar Tips, worüber ich schreiben soll.
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Finanzierung über Sonderposten mit Rücklageanteilen:
Die Firma möchte gerne im nächsten Jahr/oder im übernächsten Jahr einen neuen LKW in Höhe von ca. 100.000 € anschaffen.
Nach §7 EStGg (3) EStG kannst du dann 40% von der Gesamsumme als Sonderposten reinschreiben.
Also mindern im Jahre der Einstellung 40.000€ den Gewinn, und der wird im Jahr der Anschaffung wieder aufgelöst, Also buchst du dann die Rückstellung gegen die Anschaffungskosten.Hoffe dir geholfen zu haben
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- einbehaltene Gewinne, also keine Ausschüttung an die Aktionäre
- Rückstellungen für die Finanzierung, Einstellung Sopo nach §7 EStG
- Rationalisierung und Vermögensumschichtung
- Abschreibungen (Verkauf von Anlagevermögen, degressive Abschreibung)War mal mein Brainstorming dazu. Aber wie du nun genau den Finanzplan aufstellen sollst, weiss ich leider auch nicht.
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das habe ich so gefunden. könnte hilfreich sein
bin nämlich grad dabei, die aufgabe zu erledigen. -
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Wenn der Soli runter gehen würde, hätten alle Normalverdiener einen kleinen Vorteil. Als z.B. Arbeitsloser würde einem das ja nichts ausmachen. Dies wäre ja ein kleiner Vorteil.
Wenn die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung runter gehen würden (sind für uns Normalverdiener ja nur 3,25) dann wäre das auch ein Vorteil. Allerdings würde es dann in den Staatskassen Lücken geben, um die 5 Mio Arbeitslosen, Umschüler, etc. etc. zu unterstützen. Irgendwie fehlt da dann ja auch wieder das Geld. (Wie bei der Rentenversicherung) Man kann ja nicht ein Loch durch das andere stopfen.
Wenn allerdings die Mehrwertsteuer erhöht werden würde, würde das alle belasten. (Klar, die Firmen natürlich nicht, die brauchen weniger Abgaben für die Arbeitnehmer zahlen (weniger Arbeitslosenversicherung) und hätten dann nen erhöhten Vorsteuerabzug (klar auch mehr Umsatzsteuer) aber in allem haben die es meistens gut)
Und wer ist wieder der dumme? Der brav arbeitende Mensch, der eh alles bezahlen muss, was so anfällt.
Höhere Miete, höhere Telefonkosten, Medikamente, Arztkosten, Zusatzversicherungen (Ab Juli für Zahnersatz), mehr Pflegeversicherung wegen Kinderlosigkeit, Steuern, etc. etc....Also ich wäre :dagegen:
:abgelehnt: -
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Achso! Hab ich garnicht gesehn, dass man sich hier auch Vorstellen kann. :autsch:
Naja, bin hier ja heue schon rumgewuselt *g* und es gefällt mir ganz gut hier.
Ich mache ne Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt an der ILS FAchrichtung Personalwesen. Mein Lieblingsthema, da ich in einem Steuerbüro arbeite und dort schon fast alle Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführe.
Also bei Steuerrechtlichen Fragen kann ich gerne helfen, bei Personalerfragen weitestgehend auch.
So, hoffe auf Gute Hilfe hier (hab ich ja heute schon gekriegt)Liebe Grüße
hayfu -
Also, nach längerem Anschaun, und dem .pdf bin ich langsam durchgestiegen. Ist zwar etwas komplizierter, aber ich bin jetzt schlauer
Danke für deine Hilfe
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ja, das hatte ich schon gesehn, aber ehrlich gesagt, steig ich da garnicht mehr durch *verwirrt bin*
Könntest du das Thema sonst dorthin reinverschieben?
Liebe Grüße