Beiträge von hayfu
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Basiswissen Rechnungswesen. Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung, Controlling
von Volker Schultz
Das soll ganz gut sein.zu Aufgabe 2:
§ 1 [Istkaufmann] HGB
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
§ 2 [Kannkaufmann] HGB
1Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. 2Der Unternehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung nach den für die Eintragung kaufmännischer Firmen geltenden Vorschriften herbeizuführen. 3Ist die Eintragung erfolgt, so findet eine Löschung der Firma auch auf Antrag des Unternehmers statt, sofern nicht die Voraussetzung des § 1 Abs. 2 eingetreten ist.
Da das Gewerbe lt. Aufgabenstellung im Handelsregister eingetragen ist, wird es auf jeden Fall nach HGB buchführungspflichtig
zu Aufgabe 3:
Niemals buchen ohne Beleg!!!
Hier aber: Beleg vom Gesprächspartner quittieren lassen, und da es eine Kleinbetragsrechnung ist, nach (§ 33 UStDV) erstellen!!! -
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Also auch wenn ein Einspruch gegen einen Bescheid eingelegt wurde, ist die Steuer dennoch zum normalen Termin fällig.
Erst wenn man zu dem Einspruch noch eine "Aussetzung der Vollziehung" einlegt, wird bis zum Einspruchsentscheid die strittige Steuer nicht fällig.
Paragraphen dazu hab ich grad nicht anner hand -
Beschreiben Sie 3 Maßnahmen, die geeignet sein können, zukünftig Beschäftigungsabweichungen zu vermeiden, wenn diese in der Vergangenheit regelmäßig in der von Ihnen oben berechneten Höhe aufgetreten sind.
- Bessere Auslastund der Maschinen
und was noch???
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es kann gut sein, dass ich mich verrechnet habe.
hab das ohne taschenrechner im kopf grad so addiert.....aber die frage ist dann:
wie rechnet man weiter? wie löst man nach k auf?gabs da nicht mal was mit nem z= k^2 oder sowas in der art???
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1,5 = (1+k)hoch4 * (1+0,25k)
1,5= (1+k)hoch4 + [(1+k)hoch4 * 0,25k]
daraus ergibt sich nach ausrechnen und auflösen (bei mir zumindest):
1,5 = 1 + 4,25k + 1k^2 + 10k^3 + 3,25k^4 + 0,25k^5
aber eigentlich hilft das ja auch net weiter, oder???
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Also die 1050 sind 5% von den 21.000
Aber ich hab noch nie gesehen, dass die Sachbezüge gekürzt werden.
Daher kann ich dir da leider auch nicht weiterhelfen.Sorry
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Kann das sein, dass du das in der Gehaltsabrechnung meinst?
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Praktikanten
Praktikant ist üblicherweise, wer sich im Rahmen einer Gesamtausbildung einer betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung unterzieht, weil dies für die Zulassung zum Studium, zu einer Prüfung oder zu anderen Zwecken erforderlich ist.
[...]Hochschul- und Fachhochschulpraktikant
Bei verschiedenen Studiengängen eines Hochschulstudiums oder eines FH- Studiums ist eine praktische Ausbildung während der Studienzeit Bestandteil der Ausbildung [...]Lohnsteuer:
Praktikanten, die für ihre Tätigkeit entlohnt werden, sind Arbeitnehmer. Es gelten daher die allgemeinen Bestimmungen über den Lohnsteuerabzug. [...]Sozialversicherung:
Zum Zweck der Berufsausbildung beschäftigte Personen und damit auch Praktikanten sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.
[...]a) Zwischenpraktikum:
Unter einem Zwischenpraktikum ist der in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene praktische Ausbildungsteil zu verstehen, den ordentlich Studierende einer Uni etc. während ihres Studiums zu absolvieren haben. Dieser ist dann sozialversicherungsfrei (seit 1996)
Studenten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum ableisten, unterliegen der Rentenversicherung, es sei denn, die Beschäftigung erfüllt die Voraussetzungen der Geringfügigkeit.Unabhängig hiervon bleibt der Student/Praktikant im Rahmen der studentischen Versicherung Krankenversicherungspflichtung und in der Folge pflegeversicherungspflichtig.
b) Vor- und Nachpraktikum
vorgeschriebenes Praktikum, aber der Praktikant ist nicht an der Uni immatrikuliert.
Falls dies auftritt, bitte bescheid sagen, das ist zu kompliziert um das jetzt niederzuschreibenc) Schülerpraktikanten
Dies sind keine Arbeitsverhältnisse (2-3 Wochen) also auch keine VersicherungspflichtStudenten:
Krankenversicherung:
Die studentische KV ist jedoch nachrangig, wenn auf Grund anderer Vorschriften bereits Anspruch auf Leistungen der Familienversicherung gegeben ist.Lohnsteuer:
Studenten, die für ihre Tätigkeit entlohnt werden, sind Arbeitnehmer. Es gelten daher die allgemeinen Bestimmungen über den Lohnsteuerabzug. Dabei muss beachtet werden, dass man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, sonst wird man nicht mehr als ordentlicher Student, sondern als vollständiger Arbeitnehmer gesehen. (hier gibt es Ausnahmen, bei Nachtarbeit, etc.)kurzfristige Beschäftigung (50 Arbeitstage)
sozialversicherungsfrei, nur in der Rentenversicherung muss gezahlt werdenArbeiten in der vorlesungsfreien Zeit
sozialversicherungsfrei, nur in der Rentenversicherung muss gezahlt werdenArbeiten unter 400€
pauschalen werden vom Arbeitgeber entrichtetDiplomanden:
Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplomarbeit in einen Betrieb begeben, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten; Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kommt deshalb für sie nicht in Betracht.aus stollfuß + haufe
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Du nimmst den Bruttoarbeitslohn, abzüglich aller Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.
und gehst dann damit in das Einkommensteuergesetzt und schaust in der Tabelle dort nach.
Danach nimmst du die 5,5% Soli und die 9% Kirchensteuer und rechnest dir diese von der Einkommensteuer noch aus. -
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