moin tobias,
noch'n gedicht:
Überwachungspflichten für Gästebücher und Foren
das thema, inwieweit ist ein betreiber einer homepage oder eines forums für
einträge verantwortlich, treibt homepage- und forenbesitzer genau so viel
um, wie das thema impressum.
Rechtsanwalt Hagen Hild hat auf seiner homepage zum thema "Überwachungs-
pflichten für Gästebücher und Foren" nicht nur das urteil des lg trier in sachen
gästebuch aufgeführt, sondern auch eine kommentierung und zusammenfassung
erstellt. ich empfehle dringend, den gesamten beitrag zu lesen.
zitat:
Überwachungspflichten für Gästebücher und Foren
von Rechtsanwalt Hagen Hild, Augsburg
Urt. des LG Trier vom 16.05.2002, Az. 4 O 106/00 [über JurPC]
Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat das LG Trier festgestellt,
dass der Betreiber eines Gästebuchs sich die Eintragungen zu eigen macht,
wenn er diese nicht wöchentlich auf rechtswidrige Inhalte kontrolliert und
gegebenenfalls solche löscht. Für Gästebücher von kommerziellen
Webseiten, dürften nach dem Urteil des LG Trier noch kürzere
Überwachungspflichten gelten.
Sachverhalt: Die Beklagten betreiben gemeinsam im Internet ein Gästebuch.
Am 24. Januar hinterließ ein anonymer Nutzer den Eintrag: "Herr S. wohnt in T.
in der T-Straße 14. Er sollte aufpassen, ob es was bringt Steuerbetrug und
Geldwäsche zu betreiben." Die Äußerung bezog sich auf den Kläger, der
steuerberatend tätig ist. Nach über vier Wochen, am 23.02.2002 war die
Äußerung noch immer im Gästebuch aufzurufen.
Entscheidung des Gerichts: Das Gericht hat die Beklagten zur Unterlassung
verurteilt. Begründet wurde dies damit, dass die Beklagten sich die Inhalte
dadurch zu eigen gemacht hätten, dass sie das Gästebuch nicht in regelmäßigen
Abständen kontrolliert hätten.
zitat ende
© copyright Rechtsanwalt Hagen Hild, https://www.study-board.de/www.kanzlei.biz, hild@kanzlei.biz
quelle und weiterlesen:
http://www.kanzlei.biz/artikel/gaestebucheintraege.htm
morgengruss vom plumber