Beiträge von webplumber

    moin jens,

    herzlichen glückwunsch zum wiegenfest! :)
    :birthday

    alles gute und viel erfolg bei deinem nun beginnenden studium: summa cum laude! : drink

    feiere nicht so emsig, denn der kopf kann nicht mehr "denken":
    er wird schwerer und schwerer.

    jump.gif

    viele burzeltagsgrüsse vom plumber

    hallo tobias,

    wenn eine firma oder ein privater sich schon diesen riesen anschafft, dann gehe
    ich mal davon aus, dass raid im spiele ist. sonst ist das bodenloser leichtsinn.
    übrigends schon bei platten > 20gb, wenn man es genau nimmt. daten futsch,
    ontrack z.b. hat arbeit. :D

    gruss vom plumber

    Zitat

    Original von Strolch
    ... nur immer eines vergessen. Deutschland ist was seine Justiz angeht eine ziemliche Bannanenrepublik, in der das Recht von Richtern gesprochen wird. Das wirkliche Problem dabei ist nur, das sich diese Zunft untereinandern in ihren Auffassungen auch nicht einig ist.


    moin strolch,
    bananenrepublik? da solltest du mal in andere länder gehen, z.b. frankreich oder
    amerika. da wirst dein blaues wunder erleben. da wirst du froh sein, in der "bananenrepublik
    deutschland" zu leben.
    das eher fatale ist, dass die schröder-regierung mal mitgeteilt hat, zu viel ich mitgekriegt
    habe, auf dem sektor online/internetrecht sei kein handlungsbedarf. sprich:
    der gesetzgeber macht gesetze, wenn überhaupt, die mit der tatsächlichen entwicklung
    rein gar nix zu tun haben. es gibt noch immer nicht höchstrichterliche entscheidungen,
    an die sich die untergeordneten gerichte halten können. so hast du eben urteile, die diametral auseinanderliegen.
    und ein gericht kann sich sehr wohl auf ein "fehlurteil" eines anderen gericht beziehen.
    gruss,
    webplumber

    moin leutz,

    da habe ich einen interessanten beitrag in sachen linkhaftung gefunden.
    ich zitiere nur einige punkte:

    zitat ausschnitt

    Daraus lassen sich folgende Schlüsse ziehen, die sich die "Disclaimerfetischisten"
    einmal ansehen sollten:

    1. Link-Disclaimer nach dem Motto "Das LG Hamburg hat..." haben von Ausnahmefällen
    abgesehen keinerlei Wirkung.

    2. Distanzierungen können überhaupt nur bei Äußerungsdelikten, z. B. Beleidigungen,
    etwas bringen. Dann sollten sie aber sich auf den konkreten Einzelfall beziehen.
    Allgemeine Distanzierungen sind in ihrer Wirkung mehr als fragwürdig.

    3. Nach herrschender Meinung reicht ein Link allein noch nicht für ein zu Eigen machen.
    Man muss den fremden Inhalten erkennbar zustimmen oder sich mit
    ihnen identifizieren. Eine kritische Überprüfung der Bescheribungen der eigenen
    Links bringt also mehr als ein Disclaimer.

    4. Wer Links auf eindeutig rechtswidrige Inhalte setzt, um deren Verbreitung
    zu fördern (Beispiel: eselfilme ), dem hilft der beste Disclaimer nichts.
    Mischa Dippelhofer
    Rechtsanwalt

    quelle und weiterlesen:

    http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=15617&t=15617

    gruss vom webplumber

    moin leutz,

    ein weiterer beitrag zum thema. ich habe den artikel von ra Hagen Hild an die erste
    stelle gerückt - siehe oben -, weil in ihm aufschlussreiche kommentierung und zusammenfassung enthalten sind.

    LG Düsseldorf: Inhaberhaftung für Gästebücher bestätigt
    16.08.2002

    Betreiber eines Internet-Gästebuches für Einträge anderer Personen

    Nach dem LG Trier (Az: 4 O 106/00, Urteil vom 16.05.2001) hat in einer am
    14. August 2002 verkündeten Entscheidung nunmehr auch das LG Düsseldorf
    eine Haftung für Einträge in Internetgästebüchern bejaht. Deutlicher als das
    LG Trier hat das LG Düsseldorf klargestellt, dass jemand, der auf seiner privaten
    "Homepage für Dritte die Möglichkeit bietet, sich in ihr Gästebuch mit jedweden
    Beiträgen einzutragen" Teledienstanbieter im Sinne von § 5 TDG ist. Den
    Prozess hatte Günter Frhr. v. Gravenreuth angestrengt.

    Im verhandelten Fall waren nach Angabe von Gravenreuth in dem Gästebuch
    zum fraglichen Zeitpunkt nur ca. 170 Einträge vorhanden. Deshalb handelte es
    sich nach Ansicht des Gerichts "um eine beschränkte und damit leicht
    überschaubare Anzahl neu eingehender Beiträge". Ob diese wöchentlich (so das
    LG Trier) oder zumindest einmal im Monat zu kontrollieren seien, steht allerdings
    dahin. Im verhandelten Fall standen die Beiträge ca. vier bzw. drei Monate im
    Gästebuch. Innerhalb dieser Zeit hätte auf jeden Fall eine Kontrolle seitens der
    Beklagten erfolgen müssen, so das LG Düsseldorf.

    quelle und weiterlesen:
    http://www.golem.de/showhigh.php?file=/0208/21232.html&wort[]=gästebuch

    10.07.2002

    Gericht bestätigt Haftung für Gästebucheinträge

    Das Landgericht Düsseldorf hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung
    bekräftigt, dass ein Homepagebetreiber für Einträge in seinem Gästebuch
    haftet. Regelmäßige Kontrollen in einem offenen Gästebuch, in dem jeder eine
    Nachricht hinterlassen kann, sind danach zumutbar. Sind rechtsverletzende
    und beleidigende Beiträge über Monate hinweg nachlesbar, obwohl andere
    Beiträge gelöscht und die Homepage in dieser Zeit aktualisiert wurden, gelten
    die Einträge als eigener Inhalt. Damit befindet sich das Gericht auf einer
    Linie mit dem LG Trier, das erst kürzlich die Haftung für beleidigende
    Gästebucheinträge bejaht hatte.

    Geklagt hatte der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth,
    der sein Persönlichkeitsrecht durch Beiträge im Gästebuch der Krankenschwester
    Ulrike Strieder verletzt sah. Er sei ein "Parasit", der "entfernt" werden müsse,
    stand dort zu lesen. Andere Einträge rieten, dem Anwalt einen "Explodierer"
    zu schicken.

    quelle und weiterlesen: http://www.heise.de./newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/anw-10.07.02-010/default.shtml&words=G%E4stebuch

    morgengruss vom plumber

    moin tobias,

    noch'n gedicht:
    Überwachungspflichten für Gästebücher und Foren

    das thema, inwieweit ist ein betreiber einer homepage oder eines forums für
    einträge verantwortlich, treibt homepage- und forenbesitzer genau so viel
    um, wie das thema impressum.

    Rechtsanwalt Hagen Hild hat auf seiner homepage zum thema "Überwachungs-
    pflichten für Gästebücher und Foren" nicht nur das urteil des lg trier in sachen
    gästebuch aufgeführt, sondern auch eine kommentierung und zusammenfassung
    erstellt. ich empfehle dringend, den gesamten beitrag zu lesen.

    zitat:

    Überwachungspflichten für Gästebücher und Foren
    von Rechtsanwalt Hagen Hild, Augsburg

    Urt. des LG Trier vom 16.05.2002, Az. 4 O 106/00 [über JurPC]

    Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat das LG Trier festgestellt,
    dass der Betreiber eines Gästebuchs sich die Eintragungen zu eigen macht,
    wenn er diese nicht wöchentlich auf rechtswidrige Inhalte kontrolliert und
    gegebenenfalls solche löscht. Für Gästebücher von kommerziellen
    Webseiten, dürften nach dem Urteil des LG Trier noch kürzere
    Überwachungspflichten gelten.

    Sachverhalt: Die Beklagten betreiben gemeinsam im Internet ein Gästebuch.
    Am 24. Januar hinterließ ein anonymer Nutzer den Eintrag: "Herr S. wohnt in T.
    in der T-Straße 14. Er sollte aufpassen, ob es was bringt Steuerbetrug und
    Geldwäsche zu betreiben." Die Äußerung bezog sich auf den Kläger, der
    steuerberatend tätig ist. Nach über vier Wochen, am 23.02.2002 war die
    Äußerung noch immer im Gästebuch aufzurufen.

    Entscheidung des Gerichts: Das Gericht hat die Beklagten zur Unterlassung
    verurteilt. Begründet wurde dies damit, dass die Beklagten sich die Inhalte
    dadurch zu eigen gemacht hätten, dass sie das Gästebuch nicht in regelmäßigen
    Abständen kontrolliert hätten.

    zitat ende

    © copyright Rechtsanwalt Hagen Hild, https://www.study-board.de/www.kanzlei.biz, hild@kanzlei.biz
    quelle und weiterlesen:
    http://www.kanzlei.biz/artikel/gaestebucheintraege.htm

    morgengruss vom plumber

    moin moin allerseits,

    hier ist hier eine begrüssung für alle studywebies: habt einen sonnigen samstag und
    sonntag! :) und verschlaft nicht die die sonnigen stunden.

    denkt dran: morgenstund hat gold im mund. ;)
    hab leider immer noch nicht gefunden, wo das gold lagert. :D

    morgengruss vom webplumber

    Zitat

    Original von Averybody
    ...wenn man das zwischenmenschliche etwas anders aufbaut... würde das auch wieder mehr Member bringen. ... Denk einfach mal darüber nach... stehe auch gerne via PM bereit *g*


    hi avery,
    du bringst ein thema auf, was wohl in dieser form, und ich sage bewusst in dieser form,
    noch nicht meines wissens nach diskutiert wurde. deshalb finde ich es gut, wenn du
    vorschläge machst.
    aber: wie definierst du "zwischenmenschlich"? würde mich sehr interessieren.
    schon allein von berufswegen. ;)

    geh doch mal zum hot spot. vielleicht findest du das eine oder das andere,
    was du hier vermisst. nur wenn ich sehe, wie ich in kürzester zeit die mitgliederzahlen
    im study-board fast um 100% gestiegen sind, dann muss doch andem board "was dran" sein,
    was in anderen gleichartigen boards vermisst wird.

    grüsse vom webranger