na ja, es gibt auch die umgekehrte variante. und zwar öfter als man meint.
ich verkneife mir mal beispiele zu nennen. da werde ich beim kadi landen.
:snief
na ja, es gibt auch die umgekehrte variante. und zwar öfter als man meint.
ich verkneife mir mal beispiele zu nennen. da werde ich beim kadi landen.
:snief
moin mad_p_max,
auch von mir einen willkommensgruss. ich bin sicher, dass es dir hier sehr gefallen wird.
sind alles liebe menschenkinder. :engel2
leutz,
da sind offenbar die würmer-programmierer nach dem feiertagen wieder aktiv.
sophos und andere av-hersteller warnen vor dem Win32-Wurm Lirva_A
alias W32/Naith.A-mm.
zitat:
Sophos hat verschiedene Meldungen dieses Wurm als "in the wild" erhalten.
Kommentar:
W32/Avril-A ist ein Internet-Wurm, der sich verbreitet, indem er sich an
E-Mail-Adressen aus DBX-, MBX-, WAB-, HTML-, EML-, HTM-, TBB-,
SHTML-, NCH- und IDX-Dateien sendet.
Die gesendeten E-Mails können Exploits enthalten, so dass das Attachment
automatisch gestartet wird, wenn die E-Mail mit einigen Versionen von
Microsoft Outlook angesehen wird. Der Wurm verbreitet sich auch via IRC.
Der Wurm schließt Antiviren-Produkte und legt verschiedene Kopien von sich
auf der Festplatte mit zufälligen Namen ab.
W32/Avril-A kopiert sich in den Windows-Systemordner mit einem zufälligen Namen
und setzt folgenden Registrierungseintrag, so dass er automatisch beim Start von
Windows gestartet wird:
HKLM\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Run
\Avril Lavigne - Muse = <System-Ordner>\randomname.exe
W32/Avril-A kann auch den Microsoft Internet Explorer auf https://www.study-board.de/www.avril-lavigne.com
öffnen und farbige Ellipsen in der Bildschirmmitte anzeigen.
zitat ende
quelle und weiterlesen:
http://www.sophos.de/virusinfo/analyses/w32avrila.html
Edit Jens:
Kleine Erweiterung aus dem HotSpot
Der Betreff der Mail kann unter anderen diese enthalten.
# an Microsoft Internet Explorer Service Pack (Q401243)
# an Kaspersky Anti-Virus 4.0 bugfix
a Microsoft Explorer Patch
Der Anhang besteht immer aus der >install.exe< und folgende Datein werden so weit vorhanden gelöscht.
C:\Program Files\Norton AntiVirus\*.dat
C:\Program Files\Kaspersky Lab\Kaspersky Anti-Virus Personal Pro\*.*
C:\Program Files\Common Files\KAV Shared Files\*.*
moin fazzur,
auch von mir einen willkommensgruss. ich bin sicher, dass es dir hier sehr gefallen wird.
sind alles liebe menschenkinder. :engel2
ja, der vorschlag von flo - mit und ohne h - ihmo das optimale. und wenn studenten/innen
zusammenfahren, wird bestimmt auch übers study gesprochen. ergo: neue mitglieder.
hallo,
schliesse mich an: alles gute fürs neue lebensjahr!
wünsche ich auch allen: frohes und gesegnetes fest und ein gutes, erfolgreiches neues jahr.
bleibt vor allen dingen gesund und munter. :]
moin buddha, :birthday
schliesse mich mit freuden an. bleib gesund und munter. :]
ps
den "doofen" haste dir ja ausgesucht. musst dich woanders beschweren.
leutz,
das solltest ihr lesen. der schuss wahrheit ist ein echter
Virus/Wurm W32/Navidad.b.
zitat
Hoax: Falschmeldung mit einem Schuss Wahrheit
Es kursiert kettenbriefartig eine Falschmeldung, die vor Viren in E-Mails warnt.
Hier der Originaltext der Falschmeldung:
> Diese Nachricht kam heute von der Medien- und Eventagentur
> Suttner aus Deutschland!
> Es sind wieder 3 neue enorm gefährliche Viren entdeckt worden,
> kommen per E-Mail mit den Titeln:
> PSYCHOSPIEL, SCREENSAVER "BABY FUN" oder Emanuel.exe!
> Diese Übeltäter sind anscheinend noch gefährlicher
> als der "I LOVE YOU" Virus, da die komplette Festplatte
> gelöscht wird. Es existiert noch kein Schutz! ALSO BITTE! NICHTS
> ÖFFNEN DAS MIT DIESEN TITELN BEZEICHNET IST!
Es handelt sich bei dieser "Warnung" um eine Falschmeldung!
Sie taucht teilweise auch zusammen mit einem weiteren Hoax-Doppelpack
(Virtual Card / Internet Flower) auf.
Es ist jedoch ein Schuss Wahrheit darin:
Während die ersten beiden Titel seit Längerem in der Hoax-Liste stehen,
wird der Dateiname Emanuel.exe wird von dem Virus/Wurm W32/Navidad.b
verwendet und steht daher nicht in der Hoax-Liste sondern bei den Viren.
zitat ende
quelle und weiterlesen: http://www.tu-berlin.de/www/software/hoax/psycho.shtml
urm: W32/Navidad.e@M (I-Worm.Navidad.b)
Wurm mit kleinen Fehlern verhindert Start aller EXE-Dateien
ursprüngliche Version: Navidad.A als Navidad.exe
Navidad.B ist ein Wurm, der sich per E-Mail verbreitet. Er kommt als Dateianhang
mit dem Dateinamen "Emanuel.exe" (Größe: 17 KB). Wird diese Datei ausgeführt,
erscheint eine Meldung mit dem Titel "Fehler" und dem Text ";)" und im System-Tray
(rechts unten in der Task-Leiste) erscheinen ein oder mehrere Icons, die aus Blumen
bestehen.
quelle und weiterlesen: http://www.tu-berlin.de/www/software/virus/navidadb.shtml
moin strolch,
zitat
Die Aussage ist absolut falsch!
ende zitat
welchen artikel meinst du? deine einschätzung "absolut falsch" ist mit sicherheit ein bisschen
zu weit gegriffen, welchen artikel du auch meinst.
warten wir's ab, was nun im bundestag letztendlich beschlossen. ;D
hallo oktay,
auch von mir ein herzlicher willkommensgruss. :]
wird nicht ganz einfach sein, dich durch die foren durchzupicken. aber erst mal
anfangen. und vergiss nicht: eine board lebt mit postings seiner mitglieder. fragen und antworten
gleichermassen. : drink
nach dem neuen urhebergesetz sind private kopien illegal. dagegen laufen diverse leutz sturm.
aber das gesetz hat schon die 1. lesung im bundestag passiert. das neue gesetz greift entschieden
noch weiter als das gegenwärtige.
so oft kann man gar nicht umziehen....
lektüre dazu:
Lobbystreit um Kopierfreiheiten bei digitalen Medien verschärft sich
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-12.12.02-008
Aktivisten haben der Bundesjustizministerin ihre gesammelten Unterschriften
für die Durchsetzung der digitalen Privatkopie im Urheberrechtsgesetz
falls noch jemand seine ie und windows-löcher noch nicht gestopft hat:
dieser thread ist nützlich:
hallo mövenpick,
auch von mir ein herzlicher willkommensgruss. :]
wird nicht ganz einfach sein, dich durch die foren durchzupicken. aber erst mal
anfangen. und vergiss nicht: eine board lebt mit postings seiner mitglieder. fragen und antworten
gleichermassen. : drink
hallo leutz,
für diejenigen, die ein forum betreiben, sollte das pflichtlektüre sein.
ich hab's vom hot spot "entlehnt", oder besser gesagt:
zum lesen muss dahin "springen".
der beitrag ist ziemlich lang.
http://hotspot.webplumber.de/thread.php?sid=&postid=11879#post11879
ZitatAlles anzeigen
leutz,
para hat einen ausführlichen beitrag im trojaner-board zum thema:
Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern" geschrieben.den sollte sich zumindest jeder zu gemüte führen, der ein forum betreibt.
hier also para text:
Aus aktuellem Anlass schreibe ich mal etwas über die rechtliche Verantwortung
von Forenbetreibern. Nach meiner Kenntnis gibt
es dazu noch keine Rechtssprechung und erst recht keine bindend wirkende
höchstrichterliche Rechtssprechung. Die Gesetzgebung sagt nichts zu diesem Thema.
Es gibt allerdings Rechtssprechung zum Thema Gästebücher
und auch schon einige interessante Berichte darüber, zu denen ich am Ende verlinke.Ich versuche hier die Rechtslage so darzustellen, wie ich sie zu Zeit sehe und gehe
dabei von einem moderierten und nicht kommerziellem
Forum aus, wie es hier vorliegt.Nach dem vorliegenden Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 16.08.2002 würde
dementsprechend ein Forenbetreiber analog haften,
wenn er ihm bekannte rechtswidrige Nachrichten nicht löscht.Dies wirft nun natürlich neue Fragen auf.
Die dazu erfaßten Urteile gehen davon aus, das sich der Forenbetreiber eine Äußerung
zu eigen macht, wenn er diese nicht löscht
(über einen Zeitraum von mehreren Monaten). Dies geschieht durch Kenntnis und
ist in einem Fall geschehen, indem ein Gästebuchbetreiber
direkt unter der rechtswidrigen Nachricht auf diese eingegangen ist und im anderem
Fall, indem er über Monate hinweg diese Nachricht
nicht gelöscht hat. Daraus kann dann auch direkt eine Kontrollpflicht erkannt werden,
die nach zeitiger Ansicht von einer wöchentlichen
bis monatlichen Kontrolle ausgeht. Somit kann man nur jedem Forenbetreiber empfehlen,
zumindest wöchentliche seine Foren zu kontrollieren und
am besten auch zusätzlich eine Kontaktmöglichkeit anzubieten, mit der rechtswidrige
Beiträge moniert werden können.
Die nächste Problematik ergibt sich nun aus den erfassen, von rechtswidrigen Inhalten
und führt zu der Abgrenzung zwischen Rechtswidrigkeit
und freier Meinungsäußerung. Hier gibt es leider keine klaren Richtlinien.Die Urteile vom LG Trier und vom LG Düsseldorf gingen beide vom Fall einer klaren
Rechtswidrigkeit aus, bei der zum einem einen Steuerberater
Kriminelles handeln vorgeworfen wurde und in dem anderem Gästebucheintrag
ein bekannter Anwalt als Parasit bezeichnet wurde
und ihm ein Explodierere geschickt werden sollte. Diese beiden Sachen werden nun
jedem als eindeutig rechtswidrig erkennbar sein.Schwieriger wird dies nun werden, wenn Behauptungen aufgestellt werden oder nur
eine Meinung dargestellt wird. Wenn ein Forenbenutzer
nun über seine schlechten Erfahrungen mit einer Firma berichtet, kann dies durchaus
rechtswidrig sein, wenn seine Behauptungen unwahr sind.
Es kann aber auch vollkommen legal sein, wenn sein Bericht der Wahrheit entspricht.
Die wirkliche Unterscheidung zu treffen wird für einen
Forenbetreiber nicht möglich sein. Genauso schwer lasen sich Bemerkungen,
wie die Software XYZ taugt nichts bewerten, obwohl hier schon eine klarere
Tendenz zur erlaubten freien Meinungsäußerung zu erkennen ist.Deswegen rate ich Forenbetreibern folgende Handlungsweise:
Bei klaren Beleidigungen , Rechtsverstößen oder Aufrufen zu Straftaten, sollte man
sofort nach Kenntnisnahme zensieren oder löschen.
Bei Unklarheiten darüber, wie etwas rechtlich zu würdigen ist, sollte sich gegebenenfalls
von einer Behauptung distanzieren und den Verfasser
dieser Nachricht um Zertifizierung bitten. Wie im weiteren zu verfahren ist, sollte
einem der gesunde Menschenverstand sagen.
Wenn etwas unglaubwürdig ist oder zu einem schweren Eingriff führen könnte
(wie zum Beispiel die Firma XY betrügt nur) sollte man vorsichtig sein und gegebenenfalls
eingreifen. Sollte es wirklich zu einem Rechtstreit
darüber kommen, sollte man dem Gericht seinen Standpunkt verständlich darlegen können
und sagen können, wieso man nicht eingegriffen oder gelöscht hat.
Auch dem Gericht wird die Problematik der Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und
z.B. Beleidigung bekannt sein und es wird dann entsprechend
bei eine unklaren Lage wohl eher keine Mitschuld an einer Beleidigung aussprechen.
Denn in erster Linie bleibt es der Autor des jeweiligen Berichtes,
der sich strafbar macht. In wie weit ein Forenbetreiber eine Beihilfe dazu betreibt ist
dann weit spezieller, da er auch dafür Vorsatz oder eine starkes fahrlässiges
Unterlassen braucht.Aber ein Forenbetreiber hat die Pflicht einzugreifen wenn er etwas erkennbar rechtswidriges
liest und er hat die Pflicht regelmäßig zu kontrollieren.
Sonst besteht die Möglichkeit, daß er durch Unterlassen eine strafbare Handlung begeht.Wie in weniger klar erkennbaren Fällen vorgegangen werden soll, unterliegt wie so vieles
andere auch dem gesunden Menschenverstand.
Vor allem die Abgrenzung zwischen Beleidigung und Meinungsäußerung ist sehr schwer
und füllt ganze Bibliotheken juristischer Bücher. Ich bezweifele,
daß im Falle einer gerichtlichen Entscheidung über etwas derartiges, daß Gericht sehr
strenge Anforderungen an eine normale Person stellen würde.
Allerdings sollte man im Falle einer gezielten Forderung einer Partei genauer hinsehen
und im Falle des Falles Maßnahmen ergreifen.
Dies könnte neben Zensierung und Löschung auch die Distanzierung oder eine
Gegendarstellung sein. (Mir schwebt folgendes ,
z. B. direkt unter oder im betreffendem Bericht, vor: Die Gegenpartei trägt dazu folgendes vor:
Diese Darstellung ist falsch und die XXY hat nicht ....).
Ich denke, daß derartiges und der Hinweis auf den Sinn von Foren, nämlich
Diskussionsplattformen zu stellen auch schon geeignet ist,
manches zu entschärfen.Para
Links zum Thema
Bericht über die zwei Urteile vom Webplumber
http://hotspot.webplumber.de/thread.php?threadid=884&sid=
Überwachungspflichten für Gästebücher und Foren von Rechtsanwalt Hagen Hild
http://www.kanzlei.biz/artikel/gaestebucheintraege.htm
Anwaltskanzlei Theis & Heukrodt-Bauer :
Rechtsinfos Urteil
http://www.heukrodt-bauer.de/Rechtsinfos_Ur…-inhalte.html#7Für weiter Links bin ich natürlich dankbar....
eine andere variante fürs kassieren:
moin leutz,
da hänge ich mal ein screenshot an. die mail kommt vermehrt an. wer draufdrückt,
ist selber an der sagenhaften telefonrechnung schuld. XX)
klar,
antwort war bestimmt für DAUs.
mir wäre es lieber, wenn microsaft dafür etwas tut, dass der ie wirklich mal ohne löcher zu haben ist.
die grosse ankündigung, dass die entwickler im februar nichts anderes tun, als löcher zu stopfen,
war wohl ein glatter reinfall.
hallo leutz,
dem kommentar von https://www.study-board.de/www.intern.de ist nichts hinzufügen:
zitat
05.12.02
Weil es so schön war: Microsoft veröffentlicht noch ein kumulatives Patch für den
Internet Explorer, knapp 14 Tage nach dem letzten Patch dieser Art. Das neue Flickstück
soll allerdings auch eine neuentdeckte Sicherheitslücke schließen. Ein weiteres Patch
für Outlook 2002 soll es Angreifern unmöglich machen, den Mail-Client abzuschießen.
Cumulative Patch for Internet Explorer:
http://www.microsoft.com/technet/securi…in/MS02-068.asp
quelle und weiterlesen:
http://www.intern.de/news/3775.html
wer sich das security bulletin (englisch) ansehen will, die/der drücke auf den cumulative patch.
nachtrag
oder hier, wenn ihr nicht wisst, was für einen ie ihr habt 32 oder 64bit.