Beiträge von Jeromé

    [INDENT] Hallo ihr lieben zusammen,

    ich weiß, daß ich evtl. nicht im richtigen Forum bin, aber ich habe ein kleines Problem. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Besten Dank.


    ich möchte gerne eine Access datenbank mit Visual basic zu verknüpfen. wenn ich das soweit eingegeben habe dann kommt immer das fenster :

    der Mircrosoft.JET.OleDb.4.0 -provider ist nicht auf diesen computer registriert

    ich habe die Accessdatei auch in 2007 sieben gespeichert das funktioniert auch nicht da kommt auch immer dieses fenster

    Mircrosoft.ACE.OleDb.12.0, -Provider nicht auf dem Computer registriert

    ich habe windows vista und kann mir nicht erklären warum da nicht funktioniert vllt kann mir ja einer von euch helfen und ich habe schreibe hier auch noch mal den kompletten code rein damit ihr mir dabei vielleicht helfen könnt

    Private Sub cmdanzeigen_Click(ByVal sender As System.Object, ByVal e As System.EventArgs) Handles cmdanzeigen.Click
    Dim con As New OleDb.OleDbConnection
    Dim cmd As New OleDb.OleDbCommand
    Dim reader As OleDb.OleDbDataReader

    con.ConnectionString = "Provider=Mircrosoft.JET.OleDb.4.0;" & _
    "Data Source= C:\Users\steffi\Desktop\Firma.mdb"

    cmd.Connection = con
    cmd.CommandText = "Select * From personen"

    Try
    con.Open()
    reader = cmd.ExecuteReader

    Do While reader.Read
    lstAusgabe.Items.Add(reader("nachname") & ";" & reader("vorname") & ";" & reader("geburtstag"))
    Loop
    reader.Close()
    con.Close()
    Catch ex As Exception
    MsgBox(ex.Message)
    End Try
    End Sub

    Gruß

    Jeromé [/INDENT]

    Hallo,

    Beziehung zwischen Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz: Wie bereits ausgeführt, bildet das zivilrechtliche UmwG, oder vergleichbare europäische Gesetze, die Grundlage für die Mehrzahl der im UmwStG geregelten Umwandlungsarten. So sind gem. § 1 Abs. 1 UmwStG der zweite bis fünfte Teil des UmwStG nur für Umwandlungen i.S.d. § 1 UmwG anwendbar. Dennoch sind die beiden Gesetzeswerke nicht vollständig aufeinander abgestimmt. Umwandlungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge bleiben im UmwG unbehandelt. Demgegenüber enthält das UmwStG auch Vorschriften, die einesteuerneutrale Umwandlung ohne (partielle) Gesamtrechtsnachfolge ermöglichen. Auf der anderen Seite greift das UmwStG nicht alle Regelungen des UmwG auf.

    Der Umwandlungssteuererlass: Die Finanzverwaltung hat im sog. Umwandlungssteuererlass (UmwStE) ihre Auffassung zu Zweifels- und Auslegungsfragen des UmwStG dargelegt. Ausser einer ausführlichen Kommentierung des Gesetzes enthält der UmwStE auch Einschränkungen des Gesetzeswortlauts. Eine Anpassung des Umwandlungssteuererlasses an das reformierte Umwandlungssteuerrecht nach dem SEStEG liegt allerdings bisher noch nicht vor.

    http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_94.pdf
    de Gruyter Reference Global - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
    Spaltung - Steuertipps-Lexikon
    KONZ Steuertipps: Steuern sparen bei der Einkommensteuer

    http://www.wiso.uni-koeln.de/steuer/lehre/s…20Teil%20II.pdf
    Besteuerung der Unternehmen: Eine ... - Google Bücher
    Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
    KONZ Steuertipps: Steuern sparen bei der Einkommensteuer
    de Gruyter Reference Global - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht

    Die Aufgabe der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre wird vor allem darin gesehen, die komplexen Zusammenhänge unternehmerischen Wirkens durch Bildung von Organisationseinheiten, d.h. Zusammenfassung von personellen und sachlichen Mitteln eines Teils des Unternehmens zu einer abgegrenzten Einheit, nach rationalen Kriterien aufzuspalten, so dass sich die Aufgabenerfüllung als arbeitsteiliger, optimaler Prozess darstellt. Um die Effizienz der Unternehmensorganisation zu gewährleisten, muss sich das Unternehmen an die laufend ändernden Umweltbedingungen anpassen sowie an die voranschreitende Verflechtung der Märkte und damit der einhergehende Zunahme des Wettbewerbs. Die o. g. Bedingungen setzen jedoch eine strukturelle Flexibilität voraus, d.h. ein Unternehmen ohne große bürokratische Hemmnisse grundlegend umzustrukturieren. Daher wird innerhalb der Unternehmensplanung der situativen Rechtsformwahl große Bedeutung beigemessen. Das Gesellschaftsrecht bietet eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsformen an, die sich grundlegend unterscheiden, bspw. die Personengesellschaft eignet sich für Unternehmer, für die die personenbezogenen Elemente im Vordergrund stehen, wohingegen es bei der Kapitalgesellschaft in erster Linie auf die Beschaffung von Fremdkapital ankommt. Zulässig sind jedoch nur die Rechtsformen, die dem Unternehmen durch das Gesetz zur Verfügung gestellt werden.
    Die Anpassung der Rechtsform an veränderte Verhältnisse ist jedoch nicht der alleinige Anwendungsbereich des Umwandlungsrechts. Es stellt gleichzeitig ein Gestaltungsinstrument dar. Die rechtliche Neuorientierung eines Unternehmens kann auch durch den internen Wachstum, einen Generationswechsel sowie aufgrund der Notwendigkeit der Aufnahme von Gesellschaftern gegeben sein. Zusätzlich zu den bereits genannten Gründen können auch die rechtlichen Rahmenbedingung hinsichtlich der Haftungsbeschränkung und der Beschaffung von Finanzierungsmitteln, sei es durch den Weg an die Börse oder durch den Einsatz von stillen Reserven, ausschlaggebend für eine Veränderung der Rechtsform sein.


    Ziele des Umwandlungsgesetzes
    Das Umwandlungsrecht stellt sich zunächst als technische Materie dar, durch dem Gesellschaften und sonstige Rechtsformen die Möglichkeit gegeben werden sollen, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Rechtsform zu ändern. Die Zusammenfassung der Umwandlungsregelungen in einem Gesetz und ein besonderer Gesetzesaufbau ermöglichen es, die unterschiedlichen Umwandlungsvorgänge allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu unterstellen. Im UmwG werden folgende Umwandlungsarten geregelt:

    • Verschmelzung
    • Formwechsel
    • Spaltung
    • Vermögensübertragung.


    Das Ziel des Umwandlungsgesetzes ist zum einen die Umstrukturierung von Unternehmen durch Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung oder Vermögensübertragung allgemein zu regeln. Zum anderen hat es das Ziel des Interessenschutzes. Es beinhaltet im einzelnen folgende Ziele:

    • Ordnungspolitische Ziele
    • Gläubigerschutz,
    • Schutz der Anteilseigner,
    • Schutz der Arbeitnehmer.


    http://www.gbv.de/dms/zbw/494338458.pdf

    Die Einbringung in der steuerlichen ... - Google Bücher

    Die Einbringung i.S.v. § 20 UmwStG ist eine spezielle Form der Umwandlung, die sowohl im Wege der Gesamt- als auch der Einzelrechtsnachfolge stattfinden kann. Bei der Gesamtrechtsnachfolge werden alle Vermögensgegenstände und Schulden dem neuen Rechtsträger übertragen, der somit gesetzlich in die Rechtsposition des alten Rechtsträgers eintritt. Einbringungen dieser Art sind Verschmelzungen durch Aufnahme oder Neugründung, Spaltungen wie z.B. Aufspaltungen, Abspaltungen oder Ausgliederungen und Vermögensübertragungen.


    Bei der Einzelrechtsnachfolge werden die Vermögensgegenstände und Schulden einzeln auf das aufnehmende Unternehmen übertragen. Zu derartigen Einbringungen zählen Sacheinlagen bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Sachkapitalerhöhungen aus Gesellschaftermitteln. Die Anwachsung wird als Unterfall der Einzelrechtsnachfolge behandelt. Diese Arbeit setzt sich mit der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine unbeschränkt KSt-pflichtige Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen auseinander, die im Wege der Einzelrechtsnachfolge stattfindet und im achten Teil des UmwStG gesetzlich geregelt ist.



    Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens und der Gesellschaftsanteile nach § 20 UmwStG

    Die Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft wird aus steuerlicher Sicht als ein veräußerungs- bzw. tauschähnlicher Vorgang bezeichnet. Die aufnehmende Kapitalgesellschaft muss dabei eine Gegenleistung für das eingebrachte Betriebsvermögen in Form neuer Gesellschaftsanteile erbringen. Normalerweise fällt ein derartiges Tauschgeschäft unter § 16 EStG, wonach alle im eingebrachten Betriebsvermögen vorhandenen stillen Reserven aufgedeckt werden müssen. Durch § 20 UmwStG wird diese Regelung jedoch aufgehoben. Er gilt als ertragsteuerrechtliches Sonderrecht und geht § 16 EStG vor.

    Einbringende

    Einbringender ist derjenige, der Vermögen auf die Kapitalgesellschaft überträgt und stattdessen neue Gesellschaftsrechte entgegennimmt. Er kann unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein. Einbringende sind natürliche Personen und alle unbeschränkt KSt-pflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die in § 1 Abs.1 KStG aufgeführt sind. Wird ein Gewerbebetrieb i.S.d. § 1 Abs.1 Nr.6 KStG eingebracht, so gilt die juristische Person des öffentlichen Rechts als Einbringende. Eine Einbringung liegt auch vor, „wenn die einbringende Körperschaft nach der Einbringung nur noch vermögensverwaltend tätig ist“.

    Wird Betriebsvermögen einer Personengesellschaft eingebracht, sind an Stelle der Personengesellschaft stets die einzelnen Gesellschafter (Mitunternehmer) als Einbringende anzusehen. Die Voraussetzungen des § 20 Abs.3 und 5 UmwStG sind deshalb stets personen- und damit gesellschafterbezogen zu prüfen. Unabhängig davon ist „der als Gegenleistung gewährte Gesellschaftsanteil dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft zuzurechnen“.

    Wird das gesamte Vermögen einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft übertragen, was zum Erlöschen der Personengesellschaft und somit auch der Mitunternehmerschaft führt, kann die Personengesellschaft keine neuen Anteile als Gegenleistung entgegennehmen. Somit ist sie auch kein Einbringender i.S.v. § 20 UmwStG. Die Anteile gehen dann an die ehemaligen Mitunternehmer der Personengesellschaft über.

    Aufnehmende Kapitalgesellschaft

    Die übernehmende Kapitalgesellschaft ist eine unbeschränkt KSt-pflichtige Kapitalgesellschaft i.S.v. § 1 Abs.1 Nr.1 KStG, also eine GmbH, AG oder KGaA mit Sitz (§ 11 AO) oder Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland. Dazu gehören auch ausländische Kapitalgesellschaften, die ihre Geschäftsleitung ins Inland verlegt haben. Man verweist auf den BFH, wonach nach ausländischem Recht gegründete Kapitalgesellschaften nur dann unbeschränkt KSt-pflichtig sind, wenn sie Geschäftsleitung und Sitz im Inland haben. Ob die aufnehmende Kapitalgesellschaft schon vor der Einbringung existierte oder erst im Zuge der Sacheinlage zur Entstehung kommt ist für die Anwendung des § 20 Abs.1 UmwStG unerheanblic h. Bei EU-Einbringungen i.V.m. einer beschränkt KSt-pflichtigen Kapitalgesellschaft ist auf § 23 UmwStG zu verweisen, worauf hier aber nicht näher eingegangen wird.


    Besteuerung der GmbH&Co KG - Google Bücher

    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

    Gruß

    Jeromé

    Hallo TomiTulpe,

    Zuerst nur als idealistische Zukunftsvision betrachtet, stehen alternative Antriebssysteme heute nicht nur im zentralen Medieninteresse. Was bisher Ingenieure und Umweltschützer beschäftigte, bewegt mittlerweile viele Verbraucher im Kfz-Markt. Themen wie Erderwärmung, Klimawandel und schwindende Rohstoffe zwingen Anbieter und Politiker zum Umdenken in der heutigen Mobilität, mit Folgen für den Endkonsumenten.
    Feinstaubregelungen, Sonderangebote der Fahrzeughersteller und verteuerte Benzinpreise treffen zunehmend die deutschen Autofahrer. Diese erkennen selbst den Technikwechsel der Zukunft und ziehen immer häufiger alternative Antriebssysteme in Betracht. Das Elektroauto oder Hybridtechnologien bieten nicht nur die Möglichkeit, den Mobilitätsstandard zukünftig zu wahren, sondern auch eine langfristige Neuanschaffung, die sich den gesetzlichen Restriktionen entzieht. Zusätzlich gestehen die Befragten eine persönliche Zufriedenstellung in Form eines guten Gewissens ein, wenn diese Art von Investition getätigt wird.
    Die Erwartungen der Fahrzeughalter an die technischen Entwicklungen steigen dementsprechend weiter an. Die Elektroautos beweisen noch keine Alltagstauglichkeit, viele setzen Hoffnungen in einen Antrieb über Wasserstoff. Preislich sollten die Alternativen nicht zur weit von den bisherigen Systemen liegen.


    Die Basis für biologische Treibstoffe der zweiten Generation ist Zellulose-Ethanol. Es kann aus Abfällen wie beispielsweise Strohhalmen gewonnen werden. International bereiten gerade große Hersteller seinen Einsatz vor. So baut der führende US-Bioethanolhersteller Poet für 200 Mill. Dollar eine erste große Produktionsanlage. Sie soll 2011 in Betrieb gehen - im selben Jahr wie die größte chinesische Produktionsanlage, die vom Agarkonzern COFCO und dem Mineralölunternehmen Sinopec hochgezogen wird. Die Unternehmen arbeiten mit Enzymen vom dänischen Hersteller Novozymes.
    Als einziges Unternehmen in Deutschland hat derzeit Südchemie eine Pilotanlage in Betrieb, die Stroh in Ethanol umwandelt. Noch in diesem Jahr soll mit dem Bau einer größeren Demonstrationsanlage begonnen werden. Später soll die Technik über Lizenzen vermarktet werden, erläutert Andre Koltermann, Leiter der strategischen Forschung und Entwicklung der Süd-Chemie.
    Die Hersteller von Bioenergie spüren Aufwind - nicht zuletzt durch die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko. Das findet jedenfalls Steen Riisgaard, Chef des dänischen Enzymherstellers Novozymes. Sein Unternehmen hat kürzlich nach eigenen Angaben das Enzym entwickelt, mit dem man erstmals aus Kornabfall Treibstoff zu einem wettbewerbsfähigen Preis herstellen kann. Riisgaard beziffert den Herstellpreis pro Gallone (vier Liter) Cellulose-Biosprit derzeit auf zwei US-Dollar, der Preis für Biotreibstoff der ersten Generation, der etwa aus Raps hergestellt wird, liege derzeit bei etwa 1,80 Dollar, klassisches Normalbenzin noch etwas darunter.
    Bei der Herstellung größerer Mengen sinkt der Preis deutlich, dann könnte der neue Treibstoff eine große Rolle auf dem Markt für Biokraftstoffe spielen. Dieser dürfte nach einer Schätzung des Marktforschung Clean Energy Trends von derzeit 15 Mrd. auf 112,5 Mrd. Dollar im Jahr 2019 wachsen. Royal Dutch Shell erwartet sogar 300 Mrd. Dollar Umsatz bis 2020.

    http://www.ew.e-technik.tu-darmstadt.de/cms/fileadmin/…g_Neudorfer.pdf
    http://www.axelspringer-mediapilot.de/dl/127077/AUTO…TER_Oeko_06.pdf
    http://www.wuv.de/var/wuv/storag…itaet_large.jpg
    e-mobility - RWE Mobility
    Marktstudie Blog BBE RETAIL EXPERTS: Automotive-Branchenindex BIX 11/2009 – Hoffnung auf das Werkstattgeschäft
    http://www.uni-graz.at/karl.steininge…rkehrsmarkt.pdf
    http://www.gfk.com/imperia/md/con…ept2002_fin.pdf
    http://www.z-punkt.de/fileadmin/be_u…_mobilitaet.pdf

    Ich hoffe, es hilft Dir.

    Gruß

    Jeromé

    Hallo rené589,

    Nummerus Klausus bei BWL?? Der NC wird 2004 etwa bei 2,5 liegen und ist recht stabil. Es gibt auch hochschulinterne NCs, andere sieben dann aus der Masse aus. Absolventen hatten im Schnitt eine Abi von 1,8 (Jungs) und 1,6 (Mädchen). Mein Abi hatte ich mit 1,1. Wie Du siehst, daß Abi sollte schon recht gut ausfallen.

    Universität Siegen | Fachbereich 12 - Elektrotechnik und Informatik (Dekanat) | Studieninteressenten
    Als Richtungen gibt es Steuerlehre (sehr kratives und interessantes Fach übrigens), Controlling (Strategie und Mathe), Unternehmensführung (Konkurrenzverhakten), Personalwirtschaft, Logistik, Statistik noch und nöcher, ja alles halt. Finanzwirtschaft, Wirtschaftsprüfung, Organisationspsycholoie.
    Studien- und Berufswahl - Startseite - Studienplatzbewerbung ? gewusst wie
    http://www.fh-aachen.de/index.php?id=6025&no_cache=1&file=4309&uid=41542

    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

    Gruß

    Jeromé

    Die meisten Abbrecher scheitern an Mathe und Volkswirtschaftslehre. Verzögerungen außer der reihe gibts in allen Fächern außer Psycho und Sprachen.

    Im Schnitt dauert es 6 Jahre an der Uni, und 4 an der FH.


    Fachoberschule ? Wikipedia

    Hallo Angelika 22,

    Polypol= Verkauf durch viele
    viele Nachfrager und viele Anbieter
    Monopol= Verkauf durch einen
    Angebotsmonopol:ein Anbieter und viele Nachfrager
    Nachfragemonopol:ein Nachfrager und viele Anbieter
    zweiseitiges Monopol:ein Nachfrager und ein Anbieter

    Ich würde sagen:

    Monopol: Briefverkehr (gesetzliches Monopol), Microsoft (Quasimonopol bei Betriebssystemen... die Konkurrenz auf den hinteren Rängen), die Telekom bei Ortsgesprächen (eigentlich. Deswegen gibt es ja eine Regulierungsbehörde)

    Polypol: Aktienmarkt (perfektest denkbares Polypol)

    In einem Polypol (viele Anbieter treffen auf viele Nachfrager, sprich: Wettbewerbsmarkt) herrscht ein gewisses Gleichgewicht zwischen Verbrauchern und Anbietern. Einerseits hat jeder Verbraucher viele Alternativen, andererseits haben die Anbieter eine riesige Menge an Kunden, die sie auf unterschiedlichste Art und Weise ansprechen können, in dem er z.B. versucht, Nischen zu finden.
    Wenn beide Gruppe sich wirklich Mühe geben, können beide daraus Vorteile ziehen. Die Kunden, indem sie den für sich besten Anbieter finden und die Anbieter, indem sie durch die vielfältigen Interessen der Kunden mit einem bestimmten Marktanteil rechnen können (denn es werden niemals alle Kunden zu einem Anbieter wechseln, selbst wenn der optimale Konditionen bietet)

    In einem Monopol würde dieses Gleichgewicht wegfallen und den Anbieter in den Vorteil rücken. Der Verbraucher ist dann quasi abhängig vom Anbieter und sowas kann schnell ausgenutzt werden.
    Selbst wenn man die von dir vorgeschlagene staatliche Kontrolle in Form von Höchstpreisen einbezieht, würde der Monopolist seine Vorteile nutzen, indem er z.B. das Produkt billiger und damit minderwertiger herstellen lässt oder einfach keinen Service mehr anbietet. Und das alles vom Staat fair kontrollieren zu lassen, halte ich für unmöglich. Die Unternehmen würden immer einen Weg finden, die staatliche Kontrolle zu untergraben, damit sie mehr kurzfristigen Profit daraus ziehen können. Und notfalls würde man ein paar Lobbyisten im Bundestag vorbeischicken. Wer Geld hat (und das hat ein Monopolist) der hat auch Macht...

    Ich halte Wettbewerb unter Unternehmen für sinnvoll, weil die Anbieter so gezwungen werden, sich stets weiterzuentwickeln. Wer am Markt bestehen will, muss sein Produkt immer weiter verbessern oder auf bestimmte Zielgruppen spezialisieren. Und auch die Preise regeln sich im Polypol auf ein gesundes Maß (es sei denn man bildet Kartelle, was leider viel zu oft vorkommt).
    Natürlich hast du Recht, dass es in manchen Sparten einfach zu viele Anbieter gibt und man als Kunde kaum eine Chance hat, den Überblick zu behalten. Aber wenn man den Theorien der Marktwirtschaft glauben darf, werden die sich irgendwann gegenseitig wegkonkurrieren.

    Meine Meinung zu Monopolen:
    Nicht gut. In einem Monopol fehlt der Wettbewerb auf dem Markt, was in Bezug auf Innovationen nicht unbedingt gut ist. Der Monopolist ist ja nicht dazu gezwungen sein Geld für Neuheiten auszugeben, wenn er sowieso keinen Konkurrent besitzt, der ihm den Rang ablaufen könnte. Wäre dem aber nicht so und es würde einen oder mehrere wirtschaftliche Konkurrenten geben, dann müssten diese immer und immer wieder an neuen Produkten arbeiten, die alten verbessern um sich wettbewerbsfähig zu halten.
    Innovationen im Allgemeinen sind gut für den Verbraucher.
    Schlimm finde ich nur, dass dann Firmen wie Pilze aus dem Boden schießen die alles versprechen und nichts halten. Die ganzen Telefon- und Internetanbieter mit den tollsten Konditionen, die dann als einzigen Ansprechpartner eine kostenpflichtige Hotline bieten, in der man nie durchkommt oder die Dame am anderen Ende der Leitung sowieso die Daten nicht verwalten darf. Die nehmen da einen Wunsch dann auf und du hörst wahrscheinlich nie wieder etwas^^ Muss man halt aufpassen, an wen man gerät.

    http://www.bommi2000.de/wirtkunde/lernbereich4_32.pdf
    Reines Monopol - Wiwiwiki.net
    [url=http://books.google.de/books?id=fsStP8nQ-SsC&pg=PA155&lpg=PA155&dq=Welche+Marktform+ist+die+Beste+monopol+oder+Polypol,&source=bl&ots=CxGwupI6os&sig=uyOAZIxiTvqsMITLSydZVpG38L8&hl=de&ei=Isl6TM6BPcqCswaezOmyDQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4&ved=0CB4Q6AEwAzgK#v=onepage&q&f=false]Allgemeine Volkswirtschaftslehre - Google Bücher[/url]
    'Polypol' als Fokus im Lexikon fr Wirtschaft von Gabler

    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

    Gruß

    Jeromé

    Hallo Flottebiene,

    Da ich Dein Buch nicht kenne, erlaube ich mir trotzdem zu beantwoten. Ich kenne Study-Board aufgrund meiner früheren Studienzeit.

    Frau Müller gehört zu den potenziellen Moderatoren. Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrungen [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]bringt sie ihre eigene Vorstellungen und Intentionen in die Diskussion.
    [/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Wenige klare Regeln zeichnen professionelle Gruppen-Moderation aus: Diskussionen kommen auf den Punkt, neue Erkenntnisse bilden sich heraus. Alle Teilnehmer sind aktiv und engagiert. Eine erfahrene und kompetende Moderatorin muß ihre Aufgabe zielgerichtet erledigen, u.a. [/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]das Formulieren interaktionsaulösender Fragen für eine attraktive Gruppendiskussion, [/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]die verschiedenen Varianten von Moderationsfragen (Zuruf, Karte, These, Flagge zeigen etc.), [/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]das simultane Mitvisualisieren von Gesprächsverläufen vor aller Augen, [/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]das Ordnen der Antwort-Karten auf Steckwänden und das Gewichten von Argumenten, [/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]das geschickte Auftreten und Verhalten als Moderator - auch in kritischen Situationen, [/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]die Entwicklung von Moderations-Dramaturgien anhand eigener, konkreter Themen, [/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]das Einleiten von Handeln nach dem Gespräch und[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] die zielführende Ergebnissicherung in geplanter Zeit. [/FONT]Die TV Moderatorin u. Journalistin für Filmproduktionen, Messen, Galas und Live-Events. Mit erfrischender Ausstrahlung und journalistischer Kompetenz führt Frau Müller seit vielen Jahren durch unterschiedliche TV Sendungen. Sachlich, charmant und humorvoll kennen sie ihre Gesprächspartner bei Talkrunden und Interviews.

    Was erwartet man von einer potenziellen Moderatorin?
    Es wird von ihr einige Schlüsselkompetenzen erwartet, die allerdings im täglichen Leben selbstverständlich sein sollten. Diese sind: Zuverlässigkeit, Engagement, Freundlichkeit, Teamfähigkeit
    und Kritikfähigkeit. Außerdem sollte sie eine gute Ausdrucksfähigkeit in Deutsch, sowie eine einigermaßen vernünftige Aussprache englischer Titel und Interpreten verfügen.

    Technische Voraussetzungen
    Dein Rechner sollte einigermaßen aktuell sein. Unserer Erfahrung nach reicht eine CPU mit 1,5 GHz vollkommen aus. Du solltest außerdem mindestens 1024 MB Ram Arbeitsspeicher haben. Neben einer DSL 2000 Leitung solltest du über ein qualitativ gutes Headset bzw. Mikrophon oder vergleichbare Technik (Mischpult mit angeschlossenem Röhren Mikro etc.) verfügen.

    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

    Gruß

    Jeromé

    Hallo liebes Team,

    ich benötige eine sehr gute Übersetzung in Englisch . Die meisten Übersetzungen sind grammatikalisch nicht zu gebrauchen.

    Wo kann ich im Internet nachsehen. Vielen lieben Dank im Voraus.

    Gruß

    Jeromé :)

    Hi meastro,

    Das Ökonomische Prinzip (auch als Input-Output-Relation oder Effizienzpostulat bekannt) beschreibt den Koordinationsmechanismus, nach dem in der Volkswirtschaftslehre versucht wird, möglichst viele der unbegrenzten Bedürfnisse trotz der begrenzten Mittel (knappe Güter) zu befriedigen. Es gibt das Ökonomische Prinzip in zwei Ausprägungen:

    Minimalprinzip, Minimumprinzip oder Sparprinzip
    Das zu erreichende Ziel ist vorgegeben. Der Mitteleinsatz soll so gering wie möglich – minimal – bei einem bestimmten Ertrag sein.

    Beispiel: Mit möglichst wenig Benzin eine gegebene Anzahl von Kilometern fahren.
    Unternehmen arbeiten mit diesem Prinzip.
    Maximalprinzip, Maximumprinzip oder Haushaltsprinzip
    Der Mitteleinsatz ist vorgegeben. Es soll ein möglichst hohes – maximales – Ziel erreicht werden.

    Beispiel: Mit einer gegebenen Benzinmenge möglichst viele Kilometer fahren.
    Kommunen (öffentliche Haushalte) arbeiten mit diesem Prinzip.
    Das ökonomische Prinzip ist ein rein formaler Grundsatz, der lediglich die Art und Weise („das Wie“) des Wirtschaftens beschreibt. Das Prinzip macht keine Aussagen über Ziele oder Motive des Wirtschaftens (Gewinnmaximierung, Umsatzsteigerung, Vergrößerung der Marktanteile).

    Min-Max-Prinzip
    Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es besonders sinnvoll sei zu versuchen, mit minimalem Mitteleinsatz (Minimalprinzip) ein maximales Ergebnis zu erzielen (Maximalprinzip). Dies sogenannte Minimalmaximal-Prinzip (auch Optimalprinzip) führt jedoch zu ungeplantem Handeln, da nach dem Minimalprinzip keine klaren Vorgaben gemacht werden und nach dem Maximalprinzip kein klares Ziel verfolgt wird - außerdem hieße das, im Extremfall alles mit nichts erreichen zu wollen. Die Optimierung, z.B. beim Kaizen, kann daher nur schrittweise erfolgen und nach jedem Optimierungsschritt muss überprüft werden, ob beim Maximalprinzip alle notwendigen Parameter der Zielvorgabe (Qualität) vorhanden sind, bzw. ob beim Minimalprinzip alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind, um das Ziel nachhaltig zu erreichen (z.B. Gesetze und Auflagen z.B. zum Arbeitsschutz).

    So würde ein Verzicht auf Arbeitssicherheitsmaßnahmen zwar die Kosten senken (Minimalprinzip), aber auch das Risiko erhöhen. Langfristig müsste mit negativen Folgen gerechnet werden, bis hin zum Verbot der Unternehmung und zu strafrechtlichen Konsequenzen

    Ich hoffe, es hilft Dir etwas.

    Gruß

    Jeromé

    Hi,

    Programmbreite

    Viele oder wenige Produktarten in vielen oder wenigen Ausführungen (Form, Farbe, Qualitäten).

    Im Folgenden sollen einmal die Vor- und Nachteile eines breiten Produktionsprogrammes aufgezeigt werden:

    Vorteile:
    Risikostreuung
    bessere Absatzchance (Einkaufsbequemlichkeit für den Kunden)
    Möglichkeiten der Mischkalkulation (unterschiedliche Verkaufszuschläge)
    Möglichkeiten der Verwertung von Abfällen (Kuppelproduktion)

    Nachteile:
    erhöhte Kosten (Umrüstung)
    schwer überschaubare Betriebsstruktur
    schwierige Werbung und Forschung
    Zersplitterung der Kräfte im Einkaufs- und Absatzbereich (Multimarktkonzept)
    verhindert Spezialisierungsmöglichkeiten

    Programmtiefetiefes Produktionsprogramm:
    mehrere Fertigungsstufen von der Rohstoffgewinnung bis zur Herstellung des Fertigungserzeugnisses
    weniger tiefes Produktionsprogramm:
    Montagebetrieb (fertige Teile werden bezogen und weiterverarbeitet)
    Die Absatz- und die Fertigungsplanung verfolgen entgegengesetzte Interessen:

    Während die Absatzplanung ein möglichst breites Produktionsprogramm (Variantenvielfalt) wünscht, welches die Absatzchancen verbessert, bevorzugt hingegen die Fertigungsplanung ein enges Produktionsprogramm, um die Fertigungsanlagen möglichst hoch auszulasten.

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

    Gruß

    Jeromé

    Hi Reinhard,


    versuche es im Internet unter

    Gammelstudent Gratis Skripten - BWL

    Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat
    ... Reihe von Merkmalen auf: Sie halten sich an die Branchenregeln, schätzen das ... Faxnummer, Internetadresse, Coupon oder Beilage. 24.4.7. Kiosk-Shopping ...

    Viel Glück.


    Gruß

    Jeromé

    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Nachricht von: netti
    Gesendet: 16.06.2006 12:50
    An: Jeromé
    Betreff: blw01

    Hallo Jeromé.

    Sag mal hast du das Bestellpunktverfahren gelöst.
    Komme einfach nicht auf den richtigen Lösungsweg.
    Wäre super wenn du mir helfen könntest.

    gruß netti


    Hallo Netti,

    ich würde Dir die Seiten gerne kopieren, dann kannst Du es besser lesen und verstehen. Würdest Du mir Deine Anschrift geben?

    Gruß

    Jeromé

    Hallo zusammen,

    auf welche Internetseite kann ich folgendes finden?


    Bewertungskriterien für Investitionsentscheidungen:


    erfolgsorientierte Bewertungskriterien

    nicht erfolgsorientierte Bewertungskriterien

    liquiditätsorientierte Bewertungskriterien

    sicherheitsorientierte Bewertungskriterien


    Ich wäre sehr dankbar für jede Hilfe.

    Gruß

    Jeromé