Super, Danke!!! Hast mir echt weitergeholfen!!!
Beiträge von CaroWenzer
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Hallo Leute,
Hab hier Probleme mit einer Verbuchung. Ich weiß zwar, dass Bezugsaufwände vst-pflichtig sind und zunächst nicht zusammen mit den einhekauften Waren verbucht werden, trotzdem bin ich hier überfragt. Wäre echt supi wenn mir jemand weiterhelfen könnteAufgabe 1)
Die xy Gmbh kauft Rohstoffe in Höhe von 10.000 Euro (netto) auf Ziel
und tätigt die Bahrzahlung der Frachtkosten über 300 Euro nettoMein Versuch:
Rohstoffe 10.000,00 --------------------- an Verbindlichkeiten 11.948,00
Bezugsaufw. 300,00
VST 1.648 ,00Verb 348 ,00 --------------------- an Kasse 348,00
Aufgabge 2)
Schliießen sie unter der Annahme, dass ausschließlich die in Aufgabe 1) genannten Bezugskosten angefallen sind, das Konto Bezugskosten ab- Bei dieser Frage bin ich sehr irritiert da im Bogen wo man die Lösung reinschreiben soll nur Platz für eine Zeile ist- VST soll hier also wohl weggelassen werden-es ist ja auch von "Konto vBezugskosten" die Rede
Aber wie mach ich dass dann?
Bezugskosten 300,00 ----- ----------------------- an Verb 348,00 ???
oderBezugskosten 300,00 ----------------------------- an verb 300,00 (aber bei verb muss ja steuer dabei sein)??
-Was meinen die genau mit "Konto Bezugskosten" abschließen??
vielen Dank im voraus
Caro