Beiträge von Strolch

    Wenn es keine OHG oder KG ist, ist es eine GbR.
    Eine GbR wird automatisch zu einer OHG, wenn die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister entsteht.

    Dafür gibt es aber keine Paragraphen, da wirst du dir wohl oder übel irgendwo einen Gesetzeskommentar suchen müssen und da nachblättern.

    Mein Momentaner Kenntnisstand für Umsatzgrenzen ist

    Dienstleistungen: 175.000
    Einzelhandel/Hotels: 250.000
    Großhandel/Produktion/Restaurants: 300.000

    Zitat

    Original von schmidii
    Das Urheberrecht kann gerne bei dem Autor bleiben.

    Also mit der Aussage disqualifizierst du dich irgendwie. Denn nach deutschem Urheberrecht ist dasselbige weder übertrag- noch veräußerbar, sondern es liegt beim Autor und bis 70 Jahre nach seinem Tod, bei seinen Erben!

    Ich nehme mal an es geht um den jahresabschluss. Dann handelt es sich um einen Antizipativen Posten, d.h. Die Zahlung erfolgt erst im nächsten geschäftsjahr, der Aufwand entsteht aber in diesem Geschäftsjahr, also ein Nachzahlung auf eine gegenwärtige "Rechnung".

    Für Antizipative Posten gilt die Ausweispflicht, ausgewiesen wird über die Konten Übrige Sonstige Verbindlichkeiten bzw. Übrige Sonstige Forderungen.

    In deinem Fall also
    Zinsaufwand an Übrige Sonstige Verbindlichkeiten

    Bei der eigentlichen Zinszahlung im nächsten Jahr, wird die Position dann aufgelöst!


    Hoffe geholfen zu haben!

    Zitat


    Geändert hat sich vor allem die Regelung für mehrfach beschäftigte Arbeitnehmer. Bis März 2003 wurden alle Beschäftigungen eines Arbeitnehmers addiert, wer bereits einen sozialversicherten Hauptberuf hatte, konnte deshalb nicht gleichzeitig geringfügig beschäftigt sein.

    Jetzt gilt:
    mehrere geringfügige Beschäftigungen (jeweils bis 400 Euro) werden addiert; nur wenn sie in der Summe nicht über 400 Euro liegen, bleiben sie versicherungsfrei.

    neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt ein 400-Euro-Job frei - aber nur einer.
    Eine Ausnahme gilt für die Arbeitslosenversicherung: hier werden geringfügige mit versicherungspflichtigen Beschäftigungen nicht zusammengerechnet.

    Soviel zur Kombi bei der Soz. Versicherung die Steuer ist da etwas komplizierter, daher würde ich dir die Quelle zum selberlesen empfehlen: http://www.400-euro.de/400/400-sv.html


    Hoffe etwas geholfen zu haben!

    Sebi hat recht,

    schau dir zum Beispiel mal Tarifvertrag Metallindustrie Bayern an.
    Da gibts in den Tarifgruppen Leistungsgruppen, die Einteilung in die Leistungsgruppen erfolgt durch die Mitarbeiterbewertung der Vorgesetzten.
    Also je besser bei der Bewertung abgeschnitten, desto mehr Geld!

    Die Frage ist also jetzt, wie Sebi schon sagte, wie willst du die beiden Lehrbuchmodelle verknüpfen...

    Deine Antwort kannst du beliebig verlängern, nimm dir ein x-beliebiges Controlingbuch und schau dir das erste Kapitel an, da findest du noch zahlreiche andere Beispiele.

    Müssen nicht ORF und andere deutschsprachige, nicht deutsche Sender schon seit Jahren verschlüsseln, wegen Senderechte nur für Heimatland?

    Naja, bei sinkenden Werbeeinnahmen, suchen die Sender eben nach Quellen, um ihre Sattelitenfrequenzen zu finanzieren, denn die dürften ja nicht gerade billig sein.

    Ein weiterer Grund für DigitalesAntennenfernsehen, auch wenn ich das hier am Arsch der Welt wohl nicht so schnell kriege!

    Erstmal schauen ob zweifelhafte Forderungen oder uneinbringliche Forderungen, es ei denn es geht um Wertberichtigungen zwecks Wechselkursänderungen, dann ist es was anderes.
    Zweifelhafte Forderungen werden zum wahrscheinlichen Wert gebucht, uneinbringliche Forderungen (wenn z.B. die Pfändung fehlgeschlagen ist) werden zu einem Erinnerungswert in der Bilanz belassen.

    Uneinbringbare Forderungen werden direkt (Umsatzsteuerwrksam) d.h. nicht über die passive Wertberichtigung abgeschrieben

    Bsp.:
    Abschreibungen auf Forderungen
    Umsatzsteuer
    an
    Forderungen

    Zweifelhafte Foderungen müssen einzelwertberichtigt werden und zwar am Jahresende, als Vorabschlussbuchung!
    Bsp.:
    Aufwendung aus Einstellung in EWB
    an
    EWB

    Umsatzsteuer kommt erst, wenn die Forderung zur Gänze oder zu Teilen uneinbringlich wird.

    Die Nachfragemacht des Handels, bedeutet im Endeffekt, das der Handel die Nachfrage steuert.
    Wenn du heutzutage dein Produkt bei Edeka verkaufen willst, musst du dem Unternehmen (Edeka) erstmal einen großen Haufen Geld in die Hand geben um Regalplatz zu erwerben.
    Wenn Edeka oder auch die anderen Handelsunternehmen (Absatzmittler) sich weigern deine Produkte in ihr Sortiment aufzunehmen hast du keine Nachfrage nach deinen Produkten, da sie prinzipiell niemand kaufen kann, wenn die Absatzmittler deine Produkte prominent in ihren Regalen platzieren, dann hast du prinzipiell viel Nachfrage (wenn dein Produkt in Ordnung ist :D)
    Der Handel kann also die Nachfrage nach deinen Produkten durch die Listung oder Delistung der selbigen Steuern. Das heist die Marktmacht liegt nicht bei den Produzenten, sie liegt auch nur bedingt bei den Konsumenten sondern eigentlich beim Handel, der die Nachfrage kanalisiert.

    Ein Zitat
    "Die zunehmende Nachfragemacht des Handels hat zur Folge, daß die Interessen des Handels bei der Gestalltung und Einführung von neuen Produkten wesentlich stärker zu berücksichtigen sind als in der Vergangenheit."
    Quelle: Meffert, Heribert: Marketing, 8.Aufl. S.319

    Ein Beispiel dafür ist, dass Computerspiel nun primär in DVD-Boxen verpackt werden, da die weniger Platz im Regal brauchen und der Handel somit auf gleicher Fläche mehr anbieten kann.