Beiträge von Strolch

    Naja, zumindest verlangen die Uni-Absolventen mehr Geld.
    Da stellt sich dann immer die Frage auf welche Stelle, bei welchem Unternehmen man sich bewirbt. Nachdem ich jetzt seit mehr als 4 Jahren Führungsverantwortung habe und beim Auswahlverfahren auf der anderen Seite sitze ist meine Antwort beide haben wenn es um "normale" Jobs geht große Probleme mit der Selbsteinschätzung.

    Hatte gerade wieder eine Ausschreibung für Absolventen - wunderschön zu sehen, dass die Absolventen der Unis immer genau die gleichen Gehaltsvorstellungen angeben, die ihre Profs ihnen mitgegeben haben und die man bei den 20% der TOP-Jobs vielleicht bekommt - man liegt prinzipiell scheinbar auf den Tarifwerten der "Big4". Aber ich biete dummerweise nur einen Job in der Linie eines normalen Dienstleistungsunternehmens an (also für die 80% der anderen Absolventen).
    Das führt dazu dass ich inzwischen ca. 80% der Uni-Bewerber direkt aussiebe - ich hab einfach nicht die Zeit mich mit Bewerbern auseinanderzusetzen bei denen ich immer die gleichen Diskussionen führen muss.
    Und kommt mir jetzt bitte nicht mit "billig verkaufen" - ich zahle ganz normale Absolventengehälter - nur das FHler hier meiner Erfahrung nach im ersten Durchgang meist flexibler sind und sich schneller richtig einschätzen.

    Wenn dir ein Patent erteilt wird, ist es ein selbsterstelltes immaterielles Wirtschaftsgut. Für ein solches gilt in der aktuellen Fassung des HGB ein aktivierungsverbot.

    Mit BilMoG wird es allerdings etwas anders, hier ist unter umständen dann auch nach HGB eine Aktivierung möglich, dies wäre jedoch im Einzelfall zu prüfen uns setzt eine umfangreiche Dokumentation über den Prozess der "Patententwicklung" voraus.

    Dann lasse ich die 320.000 Gewinn also komplett aus der Bilanz raus.
    Dann wird die komplette Differenz ja das Eigenkapital sein.

    Hab nur diese Zahlen, keine weiteren Angaben.



    Eigentlich stellen die 320.000 Gewinn stellen den aktuellen Jahresüberschuss dar.
    Dieser ist in der Bilanz in der Position EK separat darzustellen.

    Wie Luckygirl es allerding schon gesagt hat, gibt es in der EK Position je nach Rechtsform verschiedene Pflichtanteile.

    Normalerweiße teilt sich diese auf in gezeichnetes Kapital (Stammkapital), die Rücklagen und den Bilanzgewinn (Jahresüberschuss + Gewinn-/Verlustvortrag).

    Kommt also darauf an, ob du in dieser wohl relativ einfachen Aufstellung das EK als einheitlichen Block darstellen willst, oder dieses zumindest in EK + Ergebnis der lfd. Periode aufteilst.

    Hallo zusammen,

    kurz Zusammengefasst das Problem: Kauf eines ERP Systems für teuer Geld und dann eine Abgrenzung welcher, wann getätigte Aufwand Aktivierungsfähig ist und welcher nicht!

    Da in der Praxis ja neben den reinen Rechtsvorschriften für das Rechnungswesen (HGB, DRS, IFRS) auch die relevanten Auslegungen der WP Gesellschaften von Bedeutung sind (die in den IDW Standarts zusammengefasst werden) mal die Frage kennt jemand die offizielle Abgrenzungslogik aus den IDW Stadarts für Erhaltungs- und Herstellungsaufwand? Sprich was ist nach dem Inbetriebsetzungszeitpunkt noch Aktivierbar.
    Die meisten Ausführungen dazu betreffen die Immobilienwirtschaft und mir fällt es schwer das Beispiel der "kompletten Sanierung des Wasserleitungssystems" inhaltlich auf die Software zu übertragen.

    Dann solltest du vielleicht mal anständiger Definieren, aber für mich ist die gültige Definition noch immer:

    Zitat


    Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net

    Somit bleibe ich bei meiner Aussage, solange die Daten eindeutig Abgrenzbar sind (und das sind sie mit der heutigen Technik Problemlos) ist es vollkommen egal was man einsetzt.

    Wenn du Geld abhebst gehört es noch immer dir!
    Vermögen verkleinern geht eigentlich nur wenn man Geld ausgibt (dann hat man allerdings das was gekauft worden ist) oder indem man Geld verliert wenn man z.B. an der Börse spekuliert (was aber wohl keiner wirklich will).

    Die Frage ist also, wem ist das Geld/ Vermögen wirklich zuzuordnen? Ist es deines (dann hast du wohl keine Chance das legal wegzubekommen) oder haben deine Eltern aus sagen wir mal steuerlichen Gründen das Geld auf deinen Namen laufen lassen?
    Das sind dann allerdings Sachverhalte die sich nicht in einem Forum klären lassen sondern ggf. mit einem Bafög Berater oder Steuerberater deines Vertrauens.

    Der Nennwert zeigt den Anteil am Eigenkapital an.

    z.B. die Gesellschaft hat 100 Aktien zum nennwert von 1,-- EUR ausgegben, dann hat sie ein gezeichnetes Kapital von 100 EUR.

    Der Börsenkurs der Aktie spiegelt hingegen den aktuellen Wert der Aktie wieder.

    Um beim obrigen Beispiel zu bleiben, das Unternehmen hat 10 erfolgreiche Jahre hinter sich, erwirtschaftet jedes Jahr einen Gewinn von 1000 EUR daher sind die Eigentümer inzwischen der Ansicht, dass jeder ihrer 100 Aktien inzwischen den Kurswert von 20 EUR hat.

    Um es zusammen zu fassen, der Nennwert ist sozusagen der Anteil den der Gründer ursprünglich in das Unternehmen eingezahlt hat. Der Börsenkurs ist der Wert zu dem er aktuell seine Anteile verkaufen könnte.

    Ist zwar stark vereinfacht aber hoffentlich verständlich.

    Punkt 1) Cracks sind illegal

    Punkt 2) Payroll Systeme der wirklich großen und bekannten Häuser kosten 50.000 EUR aufwärts, da gibts kein Demo, da kommt ein Verkäufer ins Haus und präsentiert.
    Punkt 3) Wenn du die Standartprogramme für Klein- und Mittelständler meinst, entweder gibt es Demos bei den Herstellern oder gar nicht!

    Keine Ahnung wie man so was macht, aber wenn du dir sorgen machst, kannst du ja immer noch im Praktischen Teil Bezüge zur gängigen Literatur herstellen. (Keine Ahnung wie schwer / leicht das bei deinem Thema ist)

    3.) Kommt auf den Studiengang an, ob direkt bei der Uni oder über Vergabestelle und auch aufs Bundesland.
    Online/E-Mail/Post - ist Geschmackssache prinzipiell gilt natürlich es ist das erwünscht was die Uni will!

    1.) Hab von den aktuellen Regeln weniger Ahnung, früher war es mal so, dass du, wenn du angenommen wurdest und dann wegen Wehr Zivildienst nicht starten konntest, die Annahme für die Zeit nach dem Wehr- Zivildienst weiterhin galt. Ob das geändert wurde oder nur in Bayern so war...

    2.) Bei NC Fächern "verbessert" sich durch das Wartesemester dein eigener Notenschnitt.

    Möglichkeiten, auch nach wie vor zulässige. gibt es da viele.

    Ausnutzen von noch vorhandenen steuerrechtlichen Ansatzwahlrechent, wenn man mehr als eine Firma hat, kann man Gewinne zwischen den Firmen (vielleicht auch noch zwischen verschiedenen Ländern mit verschiedenen Steuersätzen) über Verrechnugspreise im Rahmen der Legalen Möglichkeiten hin und her schieben.

    Tja dann würde ich dir mal den einfachen Rat geben:

    - ruf das für dich zuständige BAFÖG Amt an, die können dir eine rechtlich einwandfreie und korrekte Antwort geben!

    Der Verdienst von Geschwistern kann nämlich tatsächlich unter gewissen Umständen die Höhe deines BAFÖGS beeinflussen, aber da kommt es wieder auf einige Faktoren an.