Dem Eigentümer E wurde ein Fahrzeug gestohlen. Dieses wurde an B veräußert, von welchem es die Polizei sicherstellt. Muß der Eigentümer E nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen von der Polizei die Herausgabe verlangen oder von dem Käufer?? Ist der Besitz der Polizei ein Besitzmittlungsverhältnis ??? Oder als was wird dieses angsehen ???
Beiträge von yve03
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Hallo,
ich muß ne Hausarbeit schreiben und brauch driiiiiiiiiiingend Hilfe.......bin leider total aufgeschmissen. Wär schön wenn mir einer von euch nen Tip geben könnte.Der Fall ist folgendermaßen:
Die siebzehnjahrige M möchte ihre gebrauchte Stereoanlage verkaufen.Weiß nicht genau was sie dafür verlangen kann und gibt sie deswegen einer Freundin H die Hifi-Händlerin ist. Diese hält M für 20 Jahre. H stellt die Ánlage mit dem Hinweisschild " im Kundennamen zu verkaufen für 500,00€" aus und verkauft sie an K. K fragt beim Kauf noch ob das Radio über RDS verfügt. Die Händlerin weiß es nicht sagt aber ja.Zu Hause merkt K das das Radio nicht über RDS verfügt und will es schnell loswerden. Ruft D an der Händler ist und verspricht ihm das Radio. Am Abend merken die Eltern von M das Geld- rufen bei K an und verlangen die Anlage zurück. K erklärt darauf hin dem Händler das er ihm das Radio nicht mehr aushändigen kann. Der Händler ist sauer- verlangt Herausgabe oder wenigstens Schadensersatz weil er schon Interessenten hatte.
Nun sollen die Ansprüche geprüft werden ( außer zw. M und der Freundin)...Würd mich freuen was zu hören