Beiträge von 13ice13

    Hallo zusammen,

    würde mich um paar Denkanstoße freuen. Vielleicht hat jemand es schon hinter sich -

    Aufgabe 1.

    1. Der Büromöbelhersteller „Febrü GmbH“ mit Sitz in Herford, dem Zentrum Ostwestfalens, unterhält ein weit verzweigtes Vertragshändlernetz und beschäftigt 18 Außendienstmitarbeiter in Deutschland. Febrü stellt Schreibtische, Akten- und Büroschränke, Bürostühle und Konferenzmöbel in den verschiedensten Variationen her. Die Febrü GmbH beliefert über das Vertragshändlernetz sowohl Privatkunden als auch privatwirtschaftliche und öffentliche Bertriebe bzw. Institutionen.

    „Qualitativ hochwertige Büromöbel zu produzieren ist unser Alltag. Der persönliche Kontakt und Dialog mit dem Kunden, qualifizierte Beratung, zeitgemäße Raumkonzepte, moderne Arbeitswelten und die Abwicklung mit eigener Logistik sind uns ein besonderes Anliegen. Febrü – mehr als nur Büromöbel.

    Unser Leistungsspektrum:

    Entwicklung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Produktion, Planung, Vertrieb, Auslieferung mit eigenem Fuhrpark, Montage und Kundendienst durch qualifizierte Partner.“ (http://www.februe.de/

    a) Charakterisieren Sie die Art des Absatzweges. Erörtern Sie Möglichkeiten und Chancen für ein Mehrkanal-System (Multi-Channel-System).

    b) Wie kann die Febrü GmbH ihre Vertragshändler zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unterstützen?

    Aufgabe 2.
    Das Verkaufsberichtssystem ist ein wichtiges Instrument zur kundenorientierten Vertriebstätigkeit.
    Welche Bedeutung hat der Kundenbesuchsbericht sowohl für den ADM als auch den VKL?


    Aufgabe 4. Kundenorientierte Marketingorganisation
    a) Welche Gründe sprechen dafür, dass Unternehmen eine solche Marketingorganisation wählen und aufbauen?
    b) Welche Anforderungen und Vorteile ergeben sich aus der kundenorientierten Organisationsform für den Außendienst?

    Danke im Voraus hail

    Hallo Leute,

    bin total verzweifelt, schon 2 Tage komme hier nicht mehr weiter. Wer könnte helfen?

    Aufgabe 9 SOR01

    In der GKV erhalten Mitglieder, die rückständige Beiträge in bestimmter Höhe nicht zahlen, nur die unabdingbar notwendigen Leistungen. In der GRV existiert eine vergleichbare Regelung nicht. Erklären Sie bitte, warum dies in der GRV nicht erforderlich ist.


    Also ich kann nicht ganz genau verstehen was von mir jetzt gefragt wird... Ich bitte bitte bitte, kann mir jemand es erklären und/oder einen Beispiel nennen?

    Danke

    Hallo ihr Lieben!

    Ich entschuldige mich sofort, dass dies keine Fernstudium Einsendeaufgabe ist und noch mehr - entschuldige mich für meine Deutsch Kenntnisse.dash
    Habe selber aber eine Aufgabe zu lösen (eher zu erstellen) und jetzt will mein Kopf nichts mehr weiter verstehen.
    Vielleicht gibt es hier jemand der ein klares Kopf hat und mir paar Denkanstoße geben kann. stick

    Aufgabe XY

    Unternehmer A ist der Geschäftsführer einer KG, die sich in seinem Haus befindet.
    Die Tätigkeit ist nicht örtlich, deswegen hat er ein Privatfahrzeug was auch privat bezahlt wird. A ist geschieden und hat eine Tochter unter 12 Jahre.
    Monatlich überweist er sich ein Betrag i.H.v. 2500 € als Monatslohn auf sein Privatkonto.
    Davon zahlt er alle seine Privatrechnungen, Ausgaben für Auto und Unterhalt für sein Kind (400 €).

    Im Juni 2015 wegen verspätete Zahlung der Kunden, war er mit alle Zahlungen im Verzug. Im Juli 2015 hat er alle Rechnungen beglichen.

    Am 15. August 2015 bekommt er einen Pfändungstitel von Amtsgericht.
    Es handelt sich um Verzug der Unterhaltszahlung i.H.v. 400 €.
    Der Titel ist vom Gegneranwalt B am 30. Juni 2015 unterschrieben worden und ist am 2. Juli beim Gericht eingegangen.

    Beigelegt ist die Zustellungs-Urkunde mit Pfändungs und Überweisungsbeschluss eines Gerichtsvollziehers C, datiert und unterschrieben am 13. August 2017.

    Am 20. August 2017 will A mit Karte die Benzinkosten bezahlen, die Karte funktioniert aber nicht. Von Deutsche Bank erfährt er dass eine Kontopfändung i.H.v. 1800 € gesetzt ist. Der Gläubiger ist die Anwaltskanzlei, Anwalt B, der vorher 400 € gefordert hat.

    Analysieren Sie die Schritte die rechtmäßig gemacht sind und die gegen Recht verstoßen.

    Nehmen Sie die Stellung als Unternehmer A.

    Nehmen Sie die Stellung als Anwalt B.

    Begründen Sie es sachlich.

    Lösung:

    Ich weiß nicht mehr die Lösung.

    Als erstes dachte ich dass der Rechtsanwalt hat gegen BORA verstoßen. §34a Abs 1und 5 (Gewissenheit und sorgfältige Fremdgelder Behandlung), doch bin ich mir nicht mehr sicher.
    Verstoß liegt vor - alles ist falsch schon wenn man mit Zustellungsdatum anfängt.
    Pfändung wurde am 13.08 unterschrieben und auch ausgeführt. A wurde erst am 15.08 darüber informiert. Wo finde ich wieder AO zur Pfändung???

    Wie behandelt man die Tatsache, dass A hat alles bereits im Juli 2017 bezahlt ohne zu wissen dass gegen ihn gerichtliche Schritte eingeleitet sind?

    Das schreiben hat sich mit eine Monatsverspätung mit die Zahlung überschritten.

    Musste der Gerichtsvollzieher nicht überprüfen ob in Zwischenzeit der Betrag schon beglichen ist? Einschließlich hat er erst nach eineinhalb Monaten den Pfändungsbeschluss unterschrieben. Oder musste der Gläubiger B es tun?

    Und die Frage die mich verrückt macht - wo finde ich die Rechtsgrundlage zu dem Pfändungsbetrag? Als erstes es ist außerhalb gefordeten Zeitraum, bereits beglichen, und enormen hoch! Kann überhaupt ein Gläubiger mehr Pfändung einziehen als man schuldet (wenn man schuldet)? Gibt es dazu was in Gesetzbücher? Wie kann man 1800 statt 400 € einziehen? Liegt hier ein Verstoß vor? in BRAO finde ich auch nichts. Fange an zu denken dass sowas mehr mit Strafsachen zu tun könnte, aber Rechtsanwalt und Gerichtsvollzieher... also verstehe ich nicht mehr wer hier schuld ist... chainsaw

    Ich wäre Dankbar für jede Hilfe!<3

    Mit freundlichen Grüßen

    13ice13

    Na ja, was das ist, wissen wir alle. Es geht eher darum, dass man ein Beispiel erläutern muss. Hänge auch länger als eine Woche an diese Frage. Weiss nicht wie genau funktioniert die berechnung des Wertes.
    Also man get davon aus, dass Rohstoff einer Produkt muss von Dollar abhängig sein. Da kann man vieles sich ausdenken, doch wie geht es weiter und kann jemand an einem Beispiel das genauer erklären?

    Im Heft INV01 sind nur paar Sätze drin und kein konkretes Beispiel. Ohne das alles auch ich kann mir schwer vorstellen worum es geht und wie wird der US DOllar berechnet?

    Wenn jemand noch da ist und Ahnung davon hat, würde mich für die Rückmeldung freuen

    MfG

    Geehrte Community,


    hier habe ich paar Fragen aus ABR02, die ich ganz und garnicht verstehe. Vielleicht kann jemand helfen?


    2.Arbeitnehmer kann sein:


    a)Ojede rechtsfähige Person


    b)Ojede rechtsfähige Person, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten


    c)Onur natürliche Personen, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit
    Zustimmung der Erziehungsberechtigten (sind das nicht 15 Jahre???)


    d)Osowohl natürliche Personen über 18 Jahre sowie juristische Personen


    Meine Antwort dazu wäre C, weil im Heft stand was von "nur natürliche
    Person", obwohl Bauch möchte dass ich D ankreuze. Dann das mit 14
    Jahren verirrt mich auch total, weil gesetzlich ist Arbeitsaufnahme erst
    ab 15. Lebensjahr erlaubt. Hat jemand die Erfahrung damit oder
    vielleicht paar Denkanstoße?


    19.Unterscheiden sich die Voraussetzungen für Arbeitsverträge mit EU- und
    Nicht-EU-Ausländern?


    Ich gehe davon aus, dass wegen die befristete Arbeitserlaubnisse für
    EU Bürger, sind auch Arbeitsverträge befristet.Weiss nicht ob das alles
    ist.


    20.Wie heißen die in einem Arbeitsverhältnis zu beachtenden Rechtsgrundlagen?


    Arbeitsvertrag???? Betriebsvereinbarung??? Im Heft finde nichts darüber


    25.Was unterscheidet die Arbeitgeberhaftung aus unerlaubter Handlung von der
    Gefährdungshaftung?


    Hier habe ich eine runde Null im Kopf


    29.Wie ist das Arbeitsgericht in der Güteverhandlung besetzt?


    Richter und die beide Parteien. (Oder verstehe ich die Frage nicht?)


    Ich hoffe da kann jemand helfen.


    Grüße und ein Dankeschön voraus.


    Sofia

    Geehrte Community,

    hier habe ich paar Fragen aus ABR02, die ich ganz und garnicht verstehe. Vielleicht kann jemand helfen?


    2.Arbeitnehmer kann sein:

    a)Ojede rechtsfähige Person

    b)Ojede rechtsfähige Person, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    c)Onur natürliche Personen, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten (sind das nicht 15 Jahre???)

    d)Osowohl natürliche Personen über 18 Jahre sowie juristische Personen

    Meine Antwort dazu wäre C, weil im Heft stand was von "nur natürliche Person", obwohl Bauch möchte dass ich D ankreuze. Dann das mit 14 Jahren verirrt mich auch total, weil gesetzlich ist Arbeitsaufnahme erst ab 15. Lebensjahr erlaubt. Hat jemand die Erfahrung damit oder vielleicht paar Denkanstoße?


    19.Unterscheiden sich die Voraussetzungen für Arbeitsverträge mit EU- und
    Nicht-EU-Ausländern?

    Ich gehe davon aus, dass wegen die befristete Arbeitserlaubnisse für EU Bürger, sind auch Arbeitsverträge befristet.Weiss nicht ob das alles ist.


    20.Wie heißen die in einem Arbeitsverhältnis zu beachtenden Rechtsgrundlagen?

    Arbeitsvertrag???? Betriebsvereinbarung??? Im Heft finde nichts darüber


    25.Was unterscheidet die Arbeitgeberhaftung aus unerlaubter Handlung von der
    Gefährdungshaftung?

    Hier habe ich eine runde Null im Kopf


    29.Wie ist das Arbeitsgericht in der Güteverhandlung besetzt?

    Richter und die beide Parteien. (Oder verstehe ich die Frage nicht?)


    Ich hoffe da kann jemand helfen.

    Grüße und ein Dankeschön voraus.

    Sofia

    Vielen Dank! Habe aber bereits abgegeben :/

    Ich nutze die Gelegenheit weil du online bist und stelle noch eine Frage, von der gleich explodiert mein Kopf!

    Bezüglich Individualarbeitsrecht.

    Afgabestellung (Test)


    Arbeitnehmer kann sein:

    a)jede rechtsfähige Person

    b)jede rechtsfähige Person, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten (eigentlich ist diese Antwort meiner Meinung nach richtig, aber statt 14 sollten 15 Jahre stehen!? Oder verstehe ich es falsch?)

    c)nur natürliche Personen, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    d)sowohl natürliche Personen über 18 Jahre sowie juristische Personen

    Als erstes bin sehr froh, dass HaPe noch hier ist!

    Ein herzlichen Dankeschön an Travelfreak24, hänge genau an diese Aufgabe fest.

    Ehrlich gesagt, dachte dass sich keiner mehr meldet, da alle Konversationen sind meist mit höhstens 2011 datiert.

    Hier zu die Aufgabe und was ich darüber berichte (weiss aber nicht ob das so richtig ist):

    3.Finanzierung durch Vermögensumschichtung


    a)Erläutern Sie diesen Vorgang allgemein.


    Die Finanzierung durch Kapitalfreisetzung stellt eine Form der Innenfinanzierung dar.

    Zu den Maßnahmen der Kapitalfreisetzung zählen die Verringerung der Kapitalbindung, die Veräußerung von Vermögen sowie die Kapitalfreisetzung durch Abschreibungen.
    Zu den möglichen Maßnahmen, die eine Finanzierung durch Kapitalfreisetzung im Anlagevermögen sowie im Umlaufvermögen beinhalten, zählen:
    -Verringerung der Kapitalbindung (Reduzierung des Forderungsbestandes durch Verkürzung der den Kunden gewährten Zahlungsziele, Reduktion der Vorräte durch Bestandsoptimierung, Leasing von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
    - Veräußerung von Vermögen (Kapital kann z.B. durch die Veräußerung von (nicht betriebsnotwendigen) Immobilien oder von Wertpapieren freigesetzt werden.
    - Kapitalfreisetzung durch Abschreibungen (
    Bzgl. einer aus Abschreibungen resultierenden Kapitalfreisetzung )


    b)Schlagen Sie anhand der Bilanz Möglichkeiten vor.


    Aktiva Passiva
    110 Grundkapital 120
    58 10
    14 48
    Vorräte 118 36
    Forderungen 63 82
    6 59
    2 26
    Wertpapiere 10
    381 381



    a) Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen:
    -Grundstücke, Gebäude
    -Wertpapiere
    -Maschinen, Anlagen
    -Beteiligungen
    -Forderungen (Factoring)
    -Abtretung von Namensrechten / Sale-and-Lease-Back von Markenrechten
    b)AfA von Gebäuden und Maschinen/Anlagen
    c)Vorräte sollten bis zum eisernen Bestand gekürzt werden.
    d)Just in Time Konzepteinführung.


    Könnte jemand sagen ob das so richtig ist?

    Grüße
    Sofia

    Hallo Corinna
    Dann versuche ich dir mal bei den anderen Fragen zu helfen ;)
    Herr Raffke hätte in jedem Fall sofort den Lieferanten über den Mangel an der Ware informieren müssen, denn laut § 377 Abs.2 HGB gilt sonst die Ware als genehmigt und muss dann auch bezahlt werden. Nach Meldung hätte er Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), Minderung (§ 441 BGB), Rücktritt (§§ 323, 326,440 BGB) oder Schadensersatz (§§280,281, 283, 311a,440 BGB).
    Für Frage a) hab ich dann geschrieben, dass die Auszahlung in richtiger Weise erfolgte, weil ein Widerruf des Schecks erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist (8 Tage) wirksam ist. (Art.32 Abs.1 ScheckG)
    Bei b) kann der Lieferant auf Auszahlung bestehen, da er innerhalb der Vorlegefrist handelt. Außerdem kann er Regreßansprüche stellen und ansonsten kann er den offenen Betrag natürlich anmahnen.

    Hoffe das hilft:D
    LG Kerstin

    Herr Raffke hätte... Er hat es auch gemacht. Untersucht und festgestellt. Hier muss man sehr vorsichtig die Aufgabe lesen... Jedenfalls diese Info sollte man weg lassen, sonst wird es als Fehler bewertet

    a) Ergibt sich eine Verpflichtung zur Führung von Büchern nicht aus § 140 AO, kann ggf. eine Buchführungspflicht aus § 141 AO abgeleitet werden (originäre Buchführungspflicht). Unter die Vorschrift fallen gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte. Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten) sind keine Gewerbetreibende und aufgrund dessen weder nach Handelsrecht noch nach Steuerrecht buchführungspflichtig.

    Meiner Meinung nach, a) hat einen Hacken...

    §4 Abs 3 EStG
    3) 1Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.

    Was b)betrifft - Zitiere : "Somit besteht für Sie eine handelsrechtliche Buchführungspflicht gemäß § 241a HGB. "
    Kommentar : "§ 241a

    Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars"

    Da hat es nichts mit ISTKAUFMANN zu tun, da die in Handelsgesetzbuch schon eingetragen sind und sind ein Gewerbebetrieb, ein Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert...

    Falls ich mich irre, freue mich auf Korrektur