Beiträge von memnoch

    Ich kann dir nur dazu raten, übernommene Texte als sog. indirekte Zitate kenntlich zu machen. Wie soetwas geht, kannst du hier unter 4. sehen: http://www.controlling.bwl.uni-muenchen.de/download/formvor.doc

    Das ist natürlich nur ein Beispiel, evtl. gibt es bei euch andere Vorschriften. Auch Internetseiten werden zT für zitationsfähig gehalten. Dazu gibt es aber noch keine abschließende Meinung. Tipp: Deinen Betreuer fragen.

    Ich rate jedenfalls dringend davon ab, fremde Gedanken als eigene auszuweisen. Das ist sog. Wissenschaftsbetrug.

    Du liegst richtig, wenn du handelsrechtlich argumentierst. Steuerrechtlich gehören die F- und M-Gemeinkosten auch zur Wertuntergrenze.

    Zusätzlich können auch Aufwendungen für soiziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersvorsorge einbezogen werden. Finanzierungskosten sind keine HK, die dürfen aber wie HK behandelt werden, wenn sie für die Herstellung anfallen.

    Aber mit deinen Lösungen liegst du schon völlig richtig.

    Also jetzt mal aus meiner Erfahrung als Lehrbeauftragter und Betreuer von Diplomarbeiten: Wenn du ein ganzes Kapitel übernimmst und es sich dabei um mehrere Seiten handelt, dann würde das bei mir zu einer Abwertung der Note führen, da das eindeutig über die erlaubte Verwendung von Direktzitaten in begrenztem Umfang hinausgeht. In jedem fall mußt du, wenn du es wörtlich übernimmst, alles in Anführungszeichen setzen und genau zitieren. Sonst kannst du große Probleme bekommen, da immer mehr Dozenten fragliche Texte zu Plagiatsprüfung zB bei Turnitin.com einreichen. Und es fällt sofort auf, wenn innerhalb einer Arbeit der Stil sich ändert.

    Also, um mit Mies van der Rohe zu sprechen: Less is more!