Beiträge von Henning1974

    Vielen Danke für die Antwort.

    Ich habe bei E gegen V bei den Ansprüchen die Punkte Kaufvertrag, Sachmangel, §377 und Rügepflicht.

    Allerdings gibt es noch §421 HGB, das wäre dann ein Einspruch gegenüber den Frachtführer, da er nach § 425 HGB den Schaden zu zahlen. Dabei muss aber der Empfänger die Ware bezahlen die im Frachbrief hinterlegt ist. Aber warum soll sich überhaupt der Empfänger damit rumschlagen. Langt nicht die Rüge.

    Nun wären dann bei V gegen F.
    Hier würden dann doch Punkte greifen aus § 428 oder sehe ich das falsch?

    Gruß
    Henning

    Moin Moin,

    ich habe da mal ein kleine Frage zu einer Hausaufgabe.

    Beschreibung:

    Der Versender V hat dem Empfänger E 3 000 Kisten Salat verkauft. V beauftragt den Frachtführer F, die Fracht zum Empfänger E zu transportieren. F nimmt die 3 000 Kisten Salat bei V in Empfang. Es kommen aber nur 2 800 Kisten bei E an. Die Ursache des Warenschwunds ist nicht mehr aufklärbar.

    Fragestellung:

    Welche Ansprüche hat E gegen V?
    Welche Ansprüche hat V gegen F?

    Ich sitze nun seit Stunden an der Aufgabe und komme in beiden Fällen immer wieder darauf das E gegen V keinen Anspruch hat, genau wie V gegen F. Ich bin der Meinung das der F haftet.

    Denke ich zu einfach ?

    Über ein Feedback würde ich mich freuen.

    Danke

    Gruß
    Henning