Beiträge von Johnny

    Hallo King!

    Generell gilt die gesamte Zeit ab Erreichen der Hochschulreife bis zur Aufnahme eines Studiums als Wartezeit, auch Zivi/Wehrdienst und Lehre/Berufstätigkeit. Da du deine Hochschulreife gerade erst gemacht hast, hättest du aber im Sommer gerade mal ein Wartesemester und würdest wohl über diese Liste eher nicht zum Zug kommen.

    Was den NC angeht: Festgelegte NCs in dem Sinne gibt es an FHs nicht; wenn sich mehr Leute bewerben als es Plätze gibt (was meistens der Fall ist) wird aber die Note als Auswahlkriterium zu Grunde gelegt. D.h. die Noten mit denen man noch genommen wird, variieren von Semester zu Semester. Kannst dich also nur an Vergangenheitswerten orientieren, dazu rufst du am besten mal bei den Zulassungsstellen der FHs an.
    Kleiner Tip: Zum Sommersemester bewerben sich weniger Leute, als zum Wintersemester, d.h. die Chancen mit einer nicht so guten Note genommen zu werden sind dann besser.

    Grüße
    Johnny

    Hallo!

    Ich weiß nicht, ob ich dich jetzt richtig verstanden habe, aber aus deinem letzten Beitrag habe ich raus gelesen, dass du dir noch gar nicht so ganz im Klaren bist, in welche Richtung du eigentlich gehen willst.

    In diesem Fall kann ich dir für die Entscheidung nur Folgendes raten:
    Erstmal solltest du dir überlegen, was für eine Tätigkeit du mal ausüben möchtest bzw. zumindest welche berufliche Richtung du einschlagen möchtest. Dann kannst du dich informieren, mit welchen Studiengängen man diese Ziele erreichen kann. Wenn du dich für einen bestimmten Studiengang entschieden hast - und erst dann! - bist du überhaupt in der Lage eine Entscheidung über Hochschulart und den Studienort zu treffen.

    Die umgekehrte Reihenfolge (ich wohne hier, also schau ich mal, was man hier studieren kann, und dann schau ich mal was ich nach dem Studium machen kann) ist zwar am bequemsten, auf langer Sicht aber absolut nicht ratsam.

    Bei nem Allerweltsfach wie BWL (solltest du dich dafür entscheiden) kann man natürlich schon versuchen, in Heimatnähe unterzukommen, wenn man das will. Wenn du aber was spezielleres studieren willst, such dir das beste Angebot deutschlandweit raus und zieh hin! Alles Weitere (Freundeskreis, Job, Wohnung) muss dann dem Studienwunsch untergeordnet sein, tut zwar erst weh (vielleicht auch nicht) aber langfristig wirst du so wahrscheinlich zufriedener sein.

    Also triff die richtige Entscheidung und trau dich auch mal, über den Tellerrand von Deggendorf hinaus zu schauen!

    Johnny

    Hallo nochmal!

    Ich glaube, jetzt hab ich es so ungefähr verstanden. Du trägst deine Werbungskosten solange als Verlustvortrag vor dir her, bis du Geld verdienst, um sie dann von der Steuer abzusetzen oder so ähnlich. Wenn du hohe Werbungskosten fürs Studium hast, lohnt sich das natürlich.

    Zu deiner Frage: Eine Praktikantenvergütung ist eine ganz normale steuerpflichtige Vergütung, im Gegensatz zu 400€-Jobs. Deshalb ist die Vergütung ja auch ganz normal auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Muss dann wohl verrechnet werden.

    Um sicher zu gehen würde ich aber lieber mal fachmännischen Rat einholen, vielleicht kennt ja irgendwer aus deinem Freundeskreis einen Steuerberater, den er mal ausquetschen kann, oder du gehst einfach zum Finanzamt, auch da sind viele Mitarbeiter hilfsbereiter als man glaubt!

    Grüße
    Johnny

    Hallo!

    Da hab ich auch erstmal ne Frage: Was sind "negative Einkünfte aus nichtselbständier Arbeit"???

    "Die Frage ist nun: Müssen die Einkünfte von 2003 mit dem Verlustvortrag verrechnet werden, oder ist eine Praktikantenvergütung unter dem Freibetrag von 863€ als steuerbefreit zu behandeln?"

    Wie ist das jetzt gemeint? Es ist natürlich steuerbefreit in dem Sinne, das es unter deinem Steuerfreibetrag liegt, deshalb hast du ja auch keine Steuern gezahlt. Generell sind Praktikantenvergütungen steuerlich gesehen ganz normale Einkünfte, da wird kein Unterschied zu anderen Jobs gemacht (nur bei der SV, bei der Steuer sind alle Tätigkeiten gleich). Ist ja auch ganz normal auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen.Und was willst du überhaupt verrechnen? Du schreibst doch, dass du deinen Lohn steuer- und SV-frei ausgezahlt bekommen hast. Also gibt es doch gar keine Steuern, die du zurück fordern kannst! Belehrt mich, wenn ich da falsch liege, aber meiner Meinung nach kannst du dir die Steuererklärung schenken. Außer du willst wieder nen Verlustvortrag machen, aber ewig vor dir her schieben kannst du so einen "Verlust" so weit ich weiß auch nicht.

    Tut mir leid, wenn ich selber mehr Fragen gestellt als geantwortet habe, aber ich verstehe das ganze Problem irgendwie nicht: Du hast keine Steuern gezahlt, also ist doch alles bestens...

    Schöne Grüße
    Johnny

    Hallo Angela!

    Ob das, was du zur Zeit machst, dein Pflichtpraktikum ist, musst du selbst doch am Besten wissen! Hast du dein Pflichtpraktikum schon erfüllt? Dann ist dieses ein freiwilliges. Oder hast du die beiden ersten Praktika "nur so" gemacht und lässt dir dieses von deinem Prüfungsamt als Pflichtpraktikum anrechnen?
    Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, musst du das auf jeden Fall mit dem Prüfungsamt deiner Hochschule absprechen, damit dir das auch anerkannt wird.

    Es ist auch manchmal der Fall, dass die Sozialversicherung das nicht unbedingt prüft. Kann also sein, dass du Glück hast und keine Sozialabgaben erhoben werden, weil einfach keiner nachprüft ob du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges machst. Will mich da jetzt aber nicht festlegen.

    Johnny

    Hallo Tweety!

    Kommt auf die Branche an. Und natürlich auf die Stelle, für die du dich bewirbst! In der Metall- und Elektroindustrie kannst du als Sachbearbeiterin mit 2-3 Jahren Berufserfahrung mit knapp 2000 Euro rechnen. Aber wahrscheinlich kannst du da eh nicht viel dran drehen, weil du vermutlich noch keine außertarifliche Stelle anstrebst, oder? Außer du bist in einem nicht tariflich organisierten Unternehmen, dann kannst du natürlich verhandeln. Wieviel verdienst du denn jetzt? Das plus 10 Prozent (ungefähr) ist wahrscheinlich ne faire Verhandlungsbasis.

    Viel Erfolg bei der Jobsuche!

    Hallo Angela!

    Was in der Studienordnung nicht vorgeschrieben ist, ist kein Pflicht- sondern ein freiwilliges Praktikum.

    Du musst unterscheiden zwischen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

    Steuern:
    Ob man Steuern zahlen muss, hat mit der Art der Beschäftigung nichts zu tun, sondern richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Bei einem Einkommen von 400 bis 600 Euro monatlich musst du keine Steuern zahlen.

    Sozialversicherung:
    Hier gibt es schon Unterschiede. Bei einem Pflichtpraktikum musst du keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, bei einem freiwilligen Praktikum schon.

    Es gibt noch so einige Ausnahmen und Sonderfälle, aber das besprichst du am Besten mit jemandem aus der Personalabteilung deines Praktikumsunternehmens, die müssen sich da ja eigentlich mit auskennen.

    Grüße
    Johnny

    Hallo!

    Meistens ist mit dem Begriff nicht nur gemeint, dass es nur einen Gesellschafter gibt, sondern oft ist dieser auch der einzige Mitarbeiter seiner GmbH.
    Sozusagen ein Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung. Wobei die beschränkte Haftung dann oft durch Bürgschaften ausgehebelt wird, wenn man einen hohen Bankkredit benötigt.

    Grüße
    Johnny

    Hallo!

    Ganz spontan würde ich mal sagen: Nein!

    bzw. diese beiden Zahlen reichen nicht, das zu beurteilen.

    Insolvenzgefahr besteht, wenn die kurzfristigen Verbindlichkeiten das Umlaufvermögen (flüssige Mittel + Vorräte + kurzfr. Forderungen) übersteigen. Dann nämlich ist das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig.

    Das Eigenkapital allein sagt nichts Genaues über die finanzielle Situation eines Unternehmens aus, sondern nur, wie hoch die Einlage der Gesellschafter ist. Als verfügbares Kapital muss man vielmehr die Summe aus Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital (z.B. Darlehen) betrachten.

    Der Jahresgewinn oder Verlust hat damit nun gar nichts zu tun. Es kommt auf die Bilanz an, nicht auf die GuV

    Vielen Dank!

    Leider habe ich in den Links auch nicht das gefunden was ich mir erhofft hatte. Zu KANBAN findet man jede Menge Infos, zum Konsilager leider kaum. Naja, liegt vielleicht daran, dass es ne altmodische Strategie ist. Ich werd dann mal weiter wühlen...

    Hallo!

    Ich habe die Aufgabe eine Gegenüberstellung aufzustellen, für welche Zwecke sich ein Lieferanten-Konsignationslager und für welche Zwecke eine Beschaffung vom Lieferanten mittels KANBAN-Prinzip eignet.
    Darin möchte ich auch die Vor- und Nachteile gegenüberstellen.

    Ich habe schon im Internet und div. anderen Quellen recherchiert, bin aber mit der Ausbeute nicht besonders zufrieden.

    Hat von euch noch jemand Tips, wo man Informationen diesbezüglich finden kann?
    Oder kennt sich jemand damit aus und kann mir ein paar Vor- und Nachteile bzw. Einsatzgebiete der beiden Beschaffungsstrategien nennen?

    Grüße
    Johnny

    Hier ein kleiner Auszug aus einer Studienarbeit:

    MRP bedeutete ursprünglich Material-Requirement-Planning (MRP I). Eine Weiterentwicklung hiervon ist das Manufacturing-Ressource-Planning (MRP II).
    Bei beiden handelt es sich um Steuerungskonzepte, die auf dem Push-Prinzip basieren.

    Voraussetzung für MRP ist ein vorgegebenes Produktionsprogramm. Darauf basierend werden die Stücklisten aufgelöst, d.h. die Bedarfe an Rohstoffen und Halbfabrikaten werden ermittelt. Hier müssen auch die aktuellen Lagerbestände berücksichtigt werden. Dann wird die optimale Losgröße für den Auftrag ermittelt.

    Das Problem von MRP I ist, dass ein Abgleich der Kapazitäten nicht möglich ist. Dies erfüllt jedoch MRP II.

    Im Laufe der Zeit wurden die MRP II-Systeme immer weiter erweitert. Zunächst wurden Stellen wie Einkauf und Controlling mit einbezogen, später auch andere Bereiche, wie z.B. die Forschung. Damit hat man die nächste Stufe der Fertigungssteuerung erreicht, das ERP-System (Enterprise-Resource-Planning).

    Ich hoffe es hilft und verwirrt dich nicht noch mehr :D

    Sehe ich auch so.

    Und im Zweifelsfall lieber einen Tick overdressed als zu leger. Jeans und Pulli ist wohl auch in einem modernen Starup-Unternehmen nicht angebracht.

    Kommt auch drauf an, wer da dein Gesprächspartner ist. Wenn dich der Personalchef einläd eher Anzug und Krawatte; wenn es z.B. ein Teamleiter aus R&D oder Produktion ist, kannst du die Krawatte wahrscheinlich weg lassen 8)

    Am Besten du kleidest dich so, wie es in dem Unternehmen üblich ist oder noch einen Tick eleganter. Wenn du dir nicht sicher bist, immer Anzug! Da wird dich auch keiner als Wichtigtuer einstufen.

    Wie du dann hinterher dort zur Arbeit erscheinst, ist wieder eine andere Frage. Aber das findest du dann schon raus.

    Viel Erfolg beim Vorstellungsgespräch! Sag mal Bescheid, wie es gelaufen ist!

    Hallo!

    Habe mich vor 3 Jahren auch dort beworben, mich letzlich aber für eine andere FH entschieden. Eine Aufnahmeprüfung gab es nicht, NC glaub ich auch nicht. (Sonst hätte ich mit Abi 3,0 wohl keine Zulassung erhalten)
    War aber auch W-Ing, nicht BWL, kann ja sein, dass es da anders ist. Entweder mal deren Homepage durchforsten oder anrufen und fragen.

    Viel Erfolg!
    Johnny

    Hi!

    Für BWL wird dich wahrscheinlich keine Hochschule mehr zulassen. Bei ähnlichen Studiengängen mit einer anderen Bezeichnung ist das wohl Ermessenssache der Hochschule. Also erkundige dich am Besten dort, wo du dich neu bewerben möchtest, ob das geht!

    Grüße
    Johnny