Hallo HaPe!
Ich beziehe mich auf die Aufgabenstellung, die Rock schon hier eingefügt hat. Leider komme ich mit den Posten "Beteiligungen" und den "Zuschreibungen" nicht wirklich klar bzw. bin da sehr unsicher. Bist Du so nett und gibst mir Hilfestellung, sofern Du da weiterhelfen kannst???
Nur zu meinem Verständnis: Zuschreibungen erfolgen, wenn Gründe für außerordentliche Abschreibungen nicht mehr bestehen. Verstehe ich das so richtig? Wie ist mit Zuschreibungen im Folgejahr umzugehen? Wird der Betrag aus der Spalte "Zuschreibungen" entfernt bzw.. taucht dann nicht mehr auf?
Ist es richtig, dass die Zuschreibungen nicht zu den histor. AK/HK hinzuaddiert werden dürfen?
Bsp.: Ursprüngl. AK/HK 500, Zuschreibungen 300
Folgejahr: AK/HK 500 oder AK/HK 800, Zuschreibungen 0,00 €, Buchwert 800 (500 + 300)
Frage zu b) Kauf einer Hochdruckpresse, Anschaffungskosten 700.000,00 €: Kann man wohl davon ausgehen, dass der Abschreibungsbetrag der Presse von (50.000,00 €/p. a., lt. AfA 14 Jahre) in den Technischen Anlagen und Maschinen (350.000,00 €) schon enthalten ist?
Ich hänge mal meinen Anlagespiegel dran. Vielleicht hast Du ja Zeit, dir diesen auch noch anzuschauen und mir mitzuteilen, ob meine Lösung richtig ist. Ich wäre dir jedenfalls sehr dankbar .