Wenn die Angehörigen von Alt das Gemälde zurückfordern wollen, müssen sie beweisen das er schon zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr Geschäftsfähig war. Die Geschäftsunfähigkeit ist erst dann wirklich vorhanden, wenn sie gerichtlich festgestellt wurde. Die Angehörigen Von Alt wären in der Beweispflicht.