Hallo,
die Abkürzungen bedeuten
Verbindlichkeiten aus Steuern (Finanzamt)
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung
Verbindlichkeiten aus Vermögenswirksamen Leistungen
daraus sollte eigentlich klar werden wer was bekommt.
Und zur 2. Frage: Die Sozialleistungen (Arbeitslosenvers., Sozialvers. und Rentenvers) tragen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je 50:50, daraus folgt, dass dem Arbeitnehmer "nur" 50 % der Sozialleistungen abgezogen werden und der Arbeitgeber trägt auch nochmal 50%
Gruß Jonny565