Beiträge von Matthias84

    Die Firma Steuergerecht AG benötigt für ein großes Bauprojekt zweitausend Stück
    Granitplatten. Diese Granitplatten stellen für die Firma Steuergerecht AG Rohstoffe
    dar, die sie in ihrem Bauprojekt verarbeiten wird. Dazu schloss die Firma Steuergerecht
    AG am 14.10.20X1 mit der Firma Freundlich GmbH einen Kaufvertrag auf Lieferung
    von zweitausend Granitplatten, Marke: schwarz poliert mit den Maßen: 10
    (h) x 100 (B), zu einem Stückpreis von 119,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Die
    bestellten Granitplatten werden frei Haus auf Risiko der Firma Steuergerecht AG geliefert.
    Der Gesamtkaufpreis beträgt damit 238.000,00 € brutto und ist mit Banküberweisung
    innerhalb von 10 Tagen netto von der Firma Steuergerecht AG zu bezahlen.
    Der Granit liegt der Firma Freundlich GmbH bereits unbearbeitet vor und ist von
    dieser auch vollständig bezahlt. Allerdings kann sie diesem Auftrag nicht sofort
    nachkommen und ihre vorhandenen Granitblöcke in die bestellten Granitplatten
    schneiden und polieren, da sie zuvor andere bereits vorliegende Aufträge zu erfüllen
    hat. Deshalb wurde im Kaufvertrag eine Auslieferung der bestellten Granitplatten
    an die Firma Steuergerecht AG bis zum 15.01. des Folgejahres 20X2 vereinbart.
    Seit Abgabe der Bestellung sind zwischenzeitlich mehrere Preissenkungen bei Granit
    eingetreten. Zum Bilanzstichtag ist der Marktpreis von derartigen Granitplatten auf
    83,30 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer gesunken.
    Da die Firma Steuergerecht AG als Besteller der 2000 Granitplatten an den ursprünglich
    vereinbarten Kaufpreis von 119,00 € inklusive Mehrwertsteuer gebunden
    ist, muss sie für das folgende Geschäftsjahr 20X2 von einem niedrigeren Wiederbeschaffungswert,
    und zwar in Höhe von 83,30 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer, ausgehen. Damit droht der Firma Steuergerecht AG ein Verlust pro Stück Granitplatte
    von 35,70 € brutto oder bezogen auf die bestellten 2.000 Granitplatten ein Verlust
    von 71.400,00 € brutto.
    Frage:b) Führen Sie sodann die entsprechenden Buchungen mit Kontonummer und
    Buchungsbetrag für das abzuschließende Geschäftsjahr 20X1 aus.
    c) Teilen Sie mit, nach welcher Rechtsquelle ein Bilanzausweis zu erfolgen hat und
    bilden Sie diesen in Ihrer Aufgabenlösung ab.


    Kann mir da jemand helfen?Bin echt am verzweifeln :(

    Die Firma Motivation AG weist zum 01.01.20X2 Forderungen aLuL 357.000,00 € inklusive
    19 % Mehrwertsteuer aus. Darauf wurde im Vorjahr, also zum 31.12.20X1, eine Pauschalwertberichtigung
    in Höhe von 3 % gebildet.
    Im Laufe des Geschäftsjahres 20X2 sind Forderungen in Höhe von 71.400,00 € inklusive
    19 % Mehrwertsteuer endgültig ausgefallen.
    Der Forderungsbestand beträgt zum 31.12.20X2 inklusive 19 % Mehrwertsteuer 416.500
    €. In diesem Forderungsbestand ist eine Forderung über 29.750,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer
    an den Kunden Verlustsicher enthalten. Dies deshalb, weil Verlustsicher vor
    geraumer Zeit, am 15.07.20X2, der Firma Motivation AG erhebliche Liquiditätsprobleme
    signalisierte.
    Am 15.08.20X2 werden Sie informiert, dass das Vergleichsverfahren über Ihren Kunden
    Verlustsicher eröffnet wurde. Auf Anfrage teilte Ihnen der Insolvenzverwalter eine Vergleichsquote
    von voraussichtlich 40 % mit.
    Für die Ermittlung des nachweisbaren %satzes der durchzuführenden Pauschalwertberichtigungen
    auf Forderungen aLuL zum 31.12.X2 werden Ihnen von der Finanzbuchhaltung
    folgende Zahlen bezüglich der vergangen fünf Jahre wie folgt vorgelegt
    a) Berechnen Sie für die Durchführung des allgemeinen Kreditrisikos den Durchschnittswert
    der durchzuführenden Pauschalwertberichtigungen.
    b) Führen Sie die durchzuführenden Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigung
    nach der indirekten Abschreibungsmethode durch und kommentieren
    Sie diese. Bilden Sie dazu die erforderlichen Buchungssätze inklusive der
    Abschlussbuchungen.
    c) Bilden Sie den bilanziellen Ausweis nach § 266 Abs. 2 HGB für den Posten Forderungen
    aLuL ab.
    Jahr Forderungsbestände
    Netto zum 31.12. d. J.
    Zusätzlich zu den einzelwertberichtigten
    Forderungen die
    ausgefallenen Forderungen
    Netto
    01 280.000,00 € 8.400,00 €
    02 340.000,00 € 10.600,00 €
    03 400.000,00 € 9.000,00 €
    04 260.000,00 € 9.100,00 €
    05 300.000,00 € 10.300,00 €
    Gesamt 1.580.000,00 € 47.400,00 €

    Anbieter von Markenartikeln, die ihre Produkte über den Einzelhandel verkaufen, veranstalten immer wieder Preisaktionen, bei denen dieselbe Marke für eine Woche oder eine andere begrenzte Zeitspanne billiger angeboten wird. Welche Folgen hat eine solche preispolitische Aktivität, die in Lehrbüchern oft als „zeitliche Preisdifferenzierung“ bezeichnet wird, auf den Marktanteil der Marke?
    Gehen Sie von einer Marke wie „Ristorante“ von Dr. Oetker aus, die sich mit der Marke Wagner (Nestlé) in etwa auf einem Preisniveau von 2,29 € bewegt.
    Nehmen Sie an, dass die Marke Ristorante den Preis in der Handelskette real,- für eine Woche auf 1,99 € senkt und danach wieder auf den alten Preis von
    2,29 € anhebt.
    Alle anderen Gegebenheiten des Marktes wie etwa die Preise der konkurrierenden Produkte bleiben gleich.
    Gehen Sie nach Scriven und Ehrenberg davon aus, dass bei Preiserhöhungen mit einer Preiselastizität in Höhe von –3,9 zu rechnen ist und bei Preissenkungen mit einer Preiselastizität von –2,6.
    a)
    Wie verändert sich nach den Befunden von Scriven und Ehrenberg die wöchentlich verkaufte Menge bei einer Preissenkung der beschriebenen Art?

    b)
    Wie verändert sich nach den Befunden von Scriven und Ehrenberg die verkaufte Menge nach einer Woche, wenn der Preis wieder auf € 2,29 angehoben wird?

    c)
    Können Sie aus diesen Befunden eine Empfehlung für die Preispolitik der Marke Ristorante von Dr. Oetker ableiten? Sind Sonderangebote der dargestellten Art erfolgreich, um den Marktanteil auszuweiten?

    Ich hoffe echt mir kann da jemand helfen, sodas ich das die EA endlich abschicken kann:-(