Also ich weiß nicht ob dir das weiter hilft, aber wenn ich mich nicht täusche, dann kommen in b, d, e verträge zustande, hab leider kein gesetzbuch zur hand, kann dir also nicht die § nennen.
Also ich weiß nicht ob dir das weiter hilft, aber wenn ich mich nicht täusche, dann kommen in b, d, e verträge zustande, hab leider kein gesetzbuch zur hand, kann dir also nicht die § nennen.
Ich sitze gerade an meiner Hausarbeit und hab ein Problem, bei dem ich noch nicht weiß, wie ich es lösen kann, vielleicht fällt einem von euch ja was ein.
A möchte sich bei der Stadt S um einen Stellplatz für einen Markt bewerben, doch bevor er sich bewirbt möchte er von der Stadt S Auskünfte haben, ob es sich für ihn überhaupt lohnen würde sich zu bewerben. Er schreibt mehrmals an die Stadt mit Bitte um Auskunft, jedoch erhält keine Antwort. Daher klagt er am Verwaltungsgericht.
Meine Frage ist jetzt, aus welchem Gesetz er Recht auf Auskunft hat? Vielleicht weiß jemand ja ein Gesetz oder eine Literaturangabe, wo ich so was in der Richtung finden könnte.
Danke im vorraus!