Beiträge von Bretzel

    Hallo Petra,

    das ist mir jetzt echt peinlich, aber die müssen zwischenzeitlich die Steuerhefte geändert haben, mein Heft hat nämlich nur 5 Aufgaben, keine 9 und keine entspricht deiner Fragestellung. Ist ja auch scon wieder eine ganze Weile her, dass ich es bearbeitet habe tut mir leid

    Ich hatte eine Aufgabe mit beschränkt und unbeschränkt aubzugsfähigen Sonderaufgaben:
    beschränkt abzugfähig:
    Sozialvers.
    Lebensvers.
    Privathaftpflicht
    PKW-Haftpflicht
    Krankenhaustagegeld
    (alle nach §10 ABs. 1 EStG)

    übrige Sonderausgaben:
    Spenden (§10b EStG)

    ich hoffe das konnte dir wenigstens ein bischen helfen, Steuern bin ich nämlich ganz und gar nicht fit!!

    Liebe Grüße
    Britta

    Hallo Zusammen,

    ich hänge an der EInsendeaufgabe zu MBW 09 Nr 2 a, b, c, d. Hat jemand dieses Heft schon bearbeitet, das macht mich ganz verrückt, Aufgabe 1 ist nur so geflutscht und bei Aufgabe 2 verstehe ich nicht mal, was die von mir wollen;( Über einen Stubser in die richtige Richtung wäre ich sehr dankbar!

    Liebe Grüße
    Britta

    Ich hänge gerade auch an den 1. beiden Fragen. Hast du si emittlerweile gelöst, Sabine? Wenn ja wäre es nett, wenn du mir helfen könntest, falls nicht, weiß ja evtl. jemand anderes eine Lösung!?

    Liebe Grüße
    Britta

    Guten Morgen erst Mal !

    Ich hänge hier gerade an einer Frage und zwar:
    Welche Kostenbegriffe gibt es in der Literatur und welche Kostenbegriffe haben sich in Praxis und Schrifttum, durchgesetzt?


    Ich finde irgendwie keine großen Unterschiede, falls ihr also verschieden Kostendefinitionen auf Lager habt, würde ich mich sehr freuen!

    Achja, meiner ist natürlich der des Wertverzehrs.
    Vielleicht habe ich ja auch die Frage falsch verstanden :wirr:

    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
    Britta

    Danke erst mal für die schöne ausführliche Antwort,

    jetzt allerdings noch mehr Fragen!

    1. Ich habe bei den steurpflichtigen Einnahmen noch den Werbungskostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag abgezogen. Kann ich dsa so machen??

    2. Irgendwo, frag mich jetzt bitte nicht mehr wo, bin ich der Meinung gelesen zu haben, dass die 11.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge auch als SOnderausgaben behandelt werden können???

    3. Ich hatte beschränkt abzugsfähige SOnderausgaben von 4002 Euro genau das doppelt???????????????

    Habe folgendermaßen gerechnet:
    Summe der VErs.-Beiträge: 12550
    Vorwegabzug (da negativ): 0
    abziehbar § 10 Abs. 3 Nr. 1 2668
    verbleiben 9882
    abziehbar § 10 BAs. 3 Nr. 4 1334
    verbleiben 8548

    ABzugsbetrag: 4002

    Danke schon Mal!

    Liebe Grüße
    Britta

    OOoops, vergiss 3. ich habe ihn mit seiner Faru zusammenveranlagt du nicht. Kann ich das einfach beschließen, das er mit seiner Frau zusammenveranlagt wird? Warum hätten sie sonst mitteilen sollen, dass er verheiratet ist?

    Entschuldige bitte, aber Steuern sind echt nicht mein Ding!! :D

    Hallo, ich bin mir bei der folgenden Aufgabe bei zwei Punkten nicht so sicher, schreibe sie einfach mal ganz ab.:

    Der steuerpflichtige Dieter, verheiratet hat folgende Einnahmen:

    aus Arbeitsverhältnis 50.000
    Zinsen aus Spareinlagen 15.000
    Verkauf seines PKW 8.000
    Lottogewinn 10.000

    Er möchte folgende Ausgaben geltend machen:

    Gewerkschaftsbeitrag 180
    Beitrag für KEgelclub 100
    Beitrag für ADAC 60
    Krankenhaustagegeldvers. 200
    Lebensvers. 1.200
    Privathaftpflicht 150
    PKW-Haftpflicht 500
    Hausratvers. 100
    Parteibeitrag SPD 120
    Spenden 200
    100 Tage mit dem Auto zur Arbeit (einfache FAhrt 25 km)
    der Rest ÖPNV 500

    Von seinem Arbeitslohn wirden neben 8.00 Lohnsteuer noch 11.000 Sozialversbeitr. einbehalten

    Fragen:

    - Wie hoch sind seine steuerpflichtigen Einnahmen?
    - Welche geltend gemachten Ausgaben sind Werbungskosten, welche Sonderausgaben und welche evtl. gar nicht abzuziehen?
    - Wie hoch sind die beschränkt und die unbeschränkt abzugsfähigen SOnderausgaben? Wie errechnen sich diese BEträge?

    Vielen Dank im Voraus schon mal für die Hilfe

    Britta

    Habe gerade etwas über den Share od Advertising gelesen und das ganz nicht so ganz verstanden.
    O.K., die Werbemaßnahmen verschiedener Unternehmen werden verglichen, aber wie kann eine Frage gedeutet werden welches Unternehmen den größen Share of Advertising hat Ist das automatisch das Unternehmen, welches die meisten Investitionen tätigt oder gibt es da, wie ich vermute einen tiefgreifenderen Hintergrund?

    [quote]Original von Wastel
    Und wenn schon, ich bezahl mein Strudium auch, warum sollten andere sich nicht auch beteiligen.


    Vielen Dank Wastel, da hast du mir mal ziemlich aus dem Herzen gesprochen. Ich bin zwar der Meinung, dass jeder studieren können soll und es für manche Leute finanzielle Unterstützung geben sollte, aber wenn ich mir die Studenten ansehe, die es gibt, die ich kenne, die ihre Zeit mit Kaffee trinken und Party machen vertrödeln macht mich das wahnsinnig, vor allem, wenn sie dann auch noch Unterstützung kassieren (egal ob vom Staat oder den Eltern). Ich schaffe es auch Vollzeit zu arbeiten und bilde mich eben für Geld berufsbegleitend weiter und es schadet mir nichts. (Für feiern bleibt halt nicht mehr so viel Zeit)

    Ich finde es ziemlich irrelevant aus welchen Land der Papst kommt, obwohl ich denke es wäre durchaus Zeit für z.B. einen Lateinamerikanischen Papst gewesen. Aber Ratzinger,oder jetzt Benedikt XVI., halte ich für eine denkbar schlachte Wahl, da er in der sehr reformbedürftigen katholischen Kirche nichts ändern wird. Er hat ja gerade erst gesagt, dass er es für falsch hält, sich modernen Strömungen hinzugeben. Und Ratzinger war es auch damals, der sich dafür eingesetzt hat, dass in D die kath. Kirche keine Schwangerschaftsberatung mehr durchführen darf.
    Also hoffe ich einfach nur, dass er ein Übergangspapst wird (er ist ja schon 78) und es mögl. bald einen neuen reformwilligeren Papst gibt.

    Vielen Dank Wastel!!

    Man stelle sich mal vor, dass ich vor meinem aufgeschlagenen HGB § 275 gesessen habe und einfach nicht bis Abs. 4 weitergelesen habe sondern nach Abs. 2 aufgehört habe.

    Nach meinem Kenntnisstand habe ich die Sonderposten mit Rücklagenanteil unter sonstige betriebliche Aufwendungen in die GuV gepackt, da ich gelernt habe, dass man sie entweder da ausweist oder im Anhang angeben muss.


    LG
    Britta

    Ich hänge gerade an folgender Aufgabe, da ich nicht weiß, unter welchem Posten die Einstellung in die gesetzliche Rücklage und der Verlustvortrag aus dem Vorjahr in der GuV aufgeführt werden:

    Erstelln Sie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem handeslrechtlichem Gliederungsschema (Gesamtkostenverfahren) und ermitteln Sie das Rohergebnis, das Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit, den Jahresüberschuss und den Bilanzgewinn.

    1. Umsatzerlöse 800.000
    2. Verminderung des BEstand an fertigen Erzeug. 50.000
    3. Zuführung zum Sonderposten mit Rücklageanteil 40.000
    4. Löhne und Gehälter 250.000
    5. Soziale Abgaben 60.000
    6. Einstellung in die gesetzliche Rücklage 30.000
    7. Materialaufwendungen 100.000
    8. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 10.000
    9. Abschreibungen (Sachanlagen) 80.000
    10. Zinsaufwendungen 5.000
    11. Erträge aus Beteiligungen 15.000
    12. Steuern von Einkommen und Ertrag 90.000

    Vielen Dank schon mal!!!

    Dummer weise nicht. Ich habe die Materialkosten, einen Materialgemeinkostenzuschlag von 8%, Fertigungsastundensätze und Fertigungsstunden, und einen Zuschlag für Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten. Die 1. Aufgabe war die Selbstkosten zu ermitteln. Kein Problem, die 2 War festzustellen, welche dieser Angaben man für die Teilkostenrechnung braucht:-))

    Gruß Britta

    Hallo Markus,

    ich muss also erst wissen, wie sich die Gemeinkosten zusammensetzen bevor ich entscheiden kann, ob sie fix oder variabel sind!! Solange ich das nicht weiss, kann ich prakitsch keine Zuordnung treffen! Vielen Danke!

    Britta

    Ich stehe gerade, was die Teilkostenrechnung angeht etwas auf dem Schlauch.
    Zählen die Material-und Fertigungsgemeinkosten zu den fixen Kosten, was ich annehme oder doch zu den variablen Kosten????

    Hallo Petrike,

    ich absolviere zur Zeit ein Fernstudium bei der SGD und kann dir nur sagen, dass es wirklich unwahrscheinlich viel Disziplin und Organisation erfordert. Ich hänge bei meinem mittlerweile ganz schön hinterher. Man sollte den Zeitfaktor bei einem Fernstudium wirklich nicht unterschätzen und auch, dass sich die persönliche Situation ändern kann und man so noch weniger Zeit hat bei mir ist es im Moment so, ein paar Urlaube, ein Umzug, ein neuer anstrengender Job und ich habe ganz schön den Anschluss verloren. Trotzdem würde ich den Weg immer wieder wählen. Wenn ich fertig bin, habe ich den Abschluss, 5 Jahre Berufserfahrung, davon 2 als Führungskraft. Das kommt im Lebenslauf schon ganz gut an. Und Unternehmen wissen es durchaus zu schätzen, wenn sich jemand neben dem BEruf weiterbildet.
    Ein weiterer wichtiger Faktor ist natürlich das Geld, was du so verdienst, im Gegensatz zum normalen Studium.

    Viel Glück bei deiner Entscheidung

    LG Britta

    Das müsste stimmen, denn es klingt sehr nach dem Lehrheft REK01 von der SGD und ich habe die Aufgabe schoon gemacht, leider teilweise falsch, das sind die korregierten Antworten des Fernlehrers:-))

    LG Britta

    Ich komme bei folgender Aufgabe nicht weiter:

    HErr Starkowsky ist Mehrheitsaktionär der Eisengießer AG

    a) Er kauft alle Aktien auf und wird somit Alleininhaber. Ist die AG untergegangen? Kann er sie F.Stark.- Eisengießerei AG nennen?

    b) Da er als Aktionär zu wenig Einfluss hat erwägt er eine Umgründung Was schlagen Sie vor wenn er seine Haftung nicht erhöhen will.

    c) Er ist auch Mitglied der Volksbank eG, was muss geschehen, wenn er auch hier Alleininhabe rwerden will?

    Ich wäre auch über Hinweise, wo ich die entsprechenden GEsetzestexte finden kann sehr dankbar!!

    Danke schon mal !