Hallo Conny,
Aufgabe 8d:
Plankosten der jeweiligen Beschäftigung
Aufgabe 3:
Also ich hatte bei den Selbstkosten 2005,25 war wohl richtig.
Aufgabe 9a ist richtig
Aufgabe 10
Bei der Mindestauslastung beträgt der Gewinn 164.000
Liebe Grüße
Britta
Beiträge von Bretzel
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Hallo Petra,
das ist mir jetzt echt peinlich, aber die müssen zwischenzeitlich die Steuerhefte geändert haben, mein Heft hat nämlich nur 5 Aufgaben, keine 9 und keine entspricht deiner Fragestellung. Ist ja auch scon wieder eine ganze Weile her, dass ich es bearbeitet habe tut mir leid
Ich hatte eine Aufgabe mit beschränkt und unbeschränkt aubzugsfähigen Sonderaufgaben:
beschränkt abzugfähig:
Sozialvers.
Lebensvers.
Privathaftpflicht
PKW-Haftpflicht
Krankenhaustagegeld
(alle nach §10 ABs. 1 EStG)
übrige Sonderausgaben:
Spenden (§10b EStG)
ich hoffe das konnte dir wenigstens ein bischen helfen, Steuern bin ich nämlich ganz und gar nicht fit!!
Liebe Grüße
Britta -
hat mittlerweile jemand das heft fertig und bereits benotet? ich bin am verzweifeln
Ja ich!;) Wo hängt es denn??
Gruß
Britta -
Hallo Zusammen,
ich hänge an der EInsendeaufgabe zu MBW 09 Nr 2 a, b, c, d. Hat jemand dieses Heft schon bearbeitet, das macht mich ganz verrückt, Aufgabe 1 ist nur so geflutscht und bei Aufgabe 2 verstehe ich nicht mal, was die von mir wollen;( Über einen Stubser in die richtige Richtung wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Britta -
Ich hänge gerade auch an den 1. beiden Fragen. Hast du si emittlerweile gelöst, Sabine? Wenn ja wäre es nett, wenn du mir helfen könntest, falls nicht, weiß ja evtl. jemand anderes eine Lösung!?
Liebe Grüße
Britta -
Guten Morgen erst Mal !
Ich hänge hier gerade an einer Frage und zwar:
Welche Kostenbegriffe gibt es in der Literatur und welche Kostenbegriffe haben sich in Praxis und Schrifttum, durchgesetzt?Ich finde irgendwie keine großen Unterschiede, falls ihr also verschieden Kostendefinitionen auf Lager habt, würde ich mich sehr freuen!
Achja, meiner ist natürlich der des Wertverzehrs.
Vielleicht habe ich ja auch die Frage falsch verstanden :wirr:Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
Britta -
Hallo hondadieter,
ist ja schon wieder so lange her! Was für ein Heft war das denn, dann schaue ich einfach mal nach!!
LG
Britta -
Danke erst mal für die schöne ausführliche Antwort,
jetzt allerdings noch mehr Fragen!
1. Ich habe bei den steurpflichtigen Einnahmen noch den Werbungskostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag abgezogen. Kann ich dsa so machen??
2. Irgendwo, frag mich jetzt bitte nicht mehr wo, bin ich der Meinung gelesen zu haben, dass die 11.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge auch als SOnderausgaben behandelt werden können???
3. Ich hatte beschränkt abzugsfähige SOnderausgaben von 4002 Euro genau das doppelt???????????????
Habe folgendermaßen gerechnet:
Summe der VErs.-Beiträge: 12550
Vorwegabzug (da negativ): 0
abziehbar § 10 Abs. 3 Nr. 1 2668
verbleiben 9882
abziehbar § 10 BAs. 3 Nr. 4 1334
verbleiben 8548ABzugsbetrag: 4002
Danke schon Mal!
Liebe Grüße
BrittaOOoops, vergiss 3. ich habe ihn mit seiner Faru zusammenveranlagt du nicht. Kann ich das einfach beschließen, das er mit seiner Frau zusammenveranlagt wird? Warum hätten sie sonst mitteilen sollen, dass er verheiratet ist?
Entschuldige bitte, aber Steuern sind echt nicht mein Ding!!
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Hallo, ich bin mir bei der folgenden Aufgabe bei zwei Punkten nicht so sicher, schreibe sie einfach mal ganz ab.:
Der steuerpflichtige Dieter, verheiratet hat folgende Einnahmen:
aus Arbeitsverhältnis 50.000
Zinsen aus Spareinlagen 15.000
Verkauf seines PKW 8.000
Lottogewinn 10.000Er möchte folgende Ausgaben geltend machen:
Gewerkschaftsbeitrag 180
Beitrag für KEgelclub 100
Beitrag für ADAC 60
Krankenhaustagegeldvers. 200
Lebensvers. 1.200
Privathaftpflicht 150
PKW-Haftpflicht 500
Hausratvers. 100
Parteibeitrag SPD 120
Spenden 200
100 Tage mit dem Auto zur Arbeit (einfache FAhrt 25 km)
der Rest ÖPNV 500Von seinem Arbeitslohn wirden neben 8.00 Lohnsteuer noch 11.000 Sozialversbeitr. einbehalten
Fragen:
- Wie hoch sind seine steuerpflichtigen Einnahmen?
- Welche geltend gemachten Ausgaben sind Werbungskosten, welche Sonderausgaben und welche evtl. gar nicht abzuziehen?
- Wie hoch sind die beschränkt und die unbeschränkt abzugsfähigen SOnderausgaben? Wie errechnen sich diese BEträge?Vielen Dank im Voraus schon mal für die Hilfe
Britta
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Habe gerade etwas über den Share od Advertising gelesen und das ganz nicht so ganz verstanden.
O.K., die Werbemaßnahmen verschiedener Unternehmen werden verglichen, aber wie kann eine Frage gedeutet werden welches Unternehmen den größen Share of Advertising hat Ist das automatisch das Unternehmen, welches die meisten Investitionen tätigt oder gibt es da, wie ich vermute einen tiefgreifenderen Hintergrund? -
[quote]Original von Wastel
Und wenn schon, ich bezahl mein Strudium auch, warum sollten andere sich nicht auch beteiligen.Vielen Dank Wastel, da hast du mir mal ziemlich aus dem Herzen gesprochen. Ich bin zwar der Meinung, dass jeder studieren können soll und es für manche Leute finanzielle Unterstützung geben sollte, aber wenn ich mir die Studenten ansehe, die es gibt, die ich kenne, die ihre Zeit mit Kaffee trinken und Party machen vertrödeln macht mich das wahnsinnig, vor allem, wenn sie dann auch noch Unterstützung kassieren (egal ob vom Staat oder den Eltern). Ich schaffe es auch Vollzeit zu arbeiten und bilde mich eben für Geld berufsbegleitend weiter und es schadet mir nichts. (Für feiern bleibt halt nicht mehr so viel Zeit)
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Ich finde es ziemlich irrelevant aus welchen Land der Papst kommt, obwohl ich denke es wäre durchaus Zeit für z.B. einen Lateinamerikanischen Papst gewesen. Aber Ratzinger,oder jetzt Benedikt XVI., halte ich für eine denkbar schlachte Wahl, da er in der sehr reformbedürftigen katholischen Kirche nichts ändern wird. Er hat ja gerade erst gesagt, dass er es für falsch hält, sich modernen Strömungen hinzugeben. Und Ratzinger war es auch damals, der sich dafür eingesetzt hat, dass in D die kath. Kirche keine Schwangerschaftsberatung mehr durchführen darf.
Also hoffe ich einfach nur, dass er ein Übergangspapst wird (er ist ja schon 78) und es mögl. bald einen neuen reformwilligeren Papst gibt. -
Vielen Dank Wastel!!
Man stelle sich mal vor, dass ich vor meinem aufgeschlagenen HGB § 275 gesessen habe und einfach nicht bis Abs. 4 weitergelesen habe sondern nach Abs. 2 aufgehört habe.
Nach meinem Kenntnisstand habe ich die Sonderposten mit Rücklagenanteil unter sonstige betriebliche Aufwendungen in die GuV gepackt, da ich gelernt habe, dass man sie entweder da ausweist oder im Anhang angeben muss.
LG
Britta -
Ich hänge gerade an folgender Aufgabe, da ich nicht weiß, unter welchem Posten die Einstellung in die gesetzliche Rücklage und der Verlustvortrag aus dem Vorjahr in der GuV aufgeführt werden:
Erstelln Sie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem handeslrechtlichem Gliederungsschema (Gesamtkostenverfahren) und ermitteln Sie das Rohergebnis, das Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit, den Jahresüberschuss und den Bilanzgewinn.
1. Umsatzerlöse 800.000
2. Verminderung des BEstand an fertigen Erzeug. 50.000
3. Zuführung zum Sonderposten mit Rücklageanteil 40.000
4. Löhne und Gehälter 250.000
5. Soziale Abgaben 60.000
6. Einstellung in die gesetzliche Rücklage 30.000
7. Materialaufwendungen 100.000
8. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 10.000
9. Abschreibungen (Sachanlagen) 80.000
10. Zinsaufwendungen 5.000
11. Erträge aus Beteiligungen 15.000
12. Steuern von Einkommen und Ertrag 90.000Vielen Dank schon mal!!!
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Dummer weise nicht. Ich habe die Materialkosten, einen Materialgemeinkostenzuschlag von 8%, Fertigungsastundensätze und Fertigungsstunden, und einen Zuschlag für Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten. Die 1. Aufgabe war die Selbstkosten zu ermitteln. Kein Problem, die 2 War festzustellen, welche dieser Angaben man für die Teilkostenrechnung braucht:-))
Gruß Britta
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Hallo Markus,
ich muss also erst wissen, wie sich die Gemeinkosten zusammensetzen bevor ich entscheiden kann, ob sie fix oder variabel sind!! Solange ich das nicht weiss, kann ich prakitsch keine Zuordnung treffen! Vielen Danke!
Britta
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Ich stehe gerade, was die Teilkostenrechnung angeht etwas auf dem Schlauch.
Zählen die Material-und Fertigungsgemeinkosten zu den fixen Kosten, was ich annehme oder doch zu den variablen Kosten???? -
Hallo Petrike,
ich absolviere zur Zeit ein Fernstudium bei der SGD und kann dir nur sagen, dass es wirklich unwahrscheinlich viel Disziplin und Organisation erfordert. Ich hänge bei meinem mittlerweile ganz schön hinterher. Man sollte den Zeitfaktor bei einem Fernstudium wirklich nicht unterschätzen und auch, dass sich die persönliche Situation ändern kann und man so noch weniger Zeit hat bei mir ist es im Moment so, ein paar Urlaube, ein Umzug, ein neuer anstrengender Job und ich habe ganz schön den Anschluss verloren. Trotzdem würde ich den Weg immer wieder wählen. Wenn ich fertig bin, habe ich den Abschluss, 5 Jahre Berufserfahrung, davon 2 als Führungskraft. Das kommt im Lebenslauf schon ganz gut an. Und Unternehmen wissen es durchaus zu schätzen, wenn sich jemand neben dem BEruf weiterbildet.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist natürlich das Geld, was du so verdienst, im Gegensatz zum normalen Studium.Viel Glück bei deiner Entscheidung
LG Britta
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Zitat
Original von biene
In welchen Fällen kommt ein Vertrag zustande, welcher entsprechende § wird dafür verwendet.a. Frau Nachbarin, leihen Sie mir bitte ein Pfund Mehl bis morgen. Die Nachbarin tut dies.= Darlehen, da Verbrauch und nicht Gebrauch
b.Ich vermiete Ihnen meinen Nutz- und Gemüsegarten für 5 Jahre. Der andere
unterschreibt.= Pachtc.Ich kaufe Ihr Pferd für 5000 EUR, wenn Sie mir das Sattelzeug dazu geben!- Das
Pferd gebe ich nur zu diesem Preis her.=kein Vertragd. Ich habe mir dieses Auto für 50 EUR für heute geliehen. Der Andere ist einverstanden.= Mietvertrag
e.A zu B Ich habe hier Holz,bauen Sie mir bitte in die Ecke gegen Bezahlung einen
Wandschrank. B tut dies.=WerkvertragIst das nicht toll gruss biene
Das müsste stimmen, denn es klingt sehr nach dem Lehrheft REK01 von der SGD und ich habe die Aufgabe schoon gemacht, leider teilweise falsch, das sind die korregierten Antworten des Fernlehrers:-))
LG Britta
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Ich komme bei folgender Aufgabe nicht weiter:
HErr Starkowsky ist Mehrheitsaktionär der Eisengießer AG
a) Er kauft alle Aktien auf und wird somit Alleininhaber. Ist die AG untergegangen? Kann er sie F.Stark.- Eisengießerei AG nennen?
b) Da er als Aktionär zu wenig Einfluss hat erwägt er eine Umgründung Was schlagen Sie vor wenn er seine Haftung nicht erhöhen will.
c) Er ist auch Mitglied der Volksbank eG, was muss geschehen, wenn er auch hier Alleininhabe rwerden will?
Ich wäre auch über Hinweise, wo ich die entsprechenden GEsetzestexte finden kann sehr dankbar!!
Danke schon mal !