Hallo iban,
danke für Deine Antwort.
Wie eine Klage durch eine OHG bzw. ihre Gesellschafter abzulaufen hat, damit habe ich mich noch nicht beschäftigt... Das wäre ja dann hinsichtlich der Durchsetzbarkeit des Anspruches zu klären.
Wenn nun aber der Anspruch erst gar nicht entstanden ist, weil kein nachweisbarer Schaden vorliegt, bräuchte man das allerdings nicht weiter zu beachten.
Denkbar wäre vielleicht noch, dass der Gesellschaftsvertrag eine "Vertragsstrafe" für Pflichtverletzungen vorsieht. Die müsste natürlich geleistet werden. Aber dazu steht nichts im Fall.
Andererseits muss die OHG ja Dokumente zu dem LKW archiviert haben. Damit könnte man dann wohl auf den Marktwert am Verkaufstag abstellen (wobei die Aussage im Fall mir eher als eine "Behauptung" vorkommt). Angenommen, der Marktwert würde stimmen, läge der Schaden dann ja bei 8000 Euro, oder?
Wenn es dann zur Klage gegen Vogt kommt: eine OHG kann ja selber als Kläger auftreten. Jeder Gesellschafter ist vertretungsberechtigt (auch gerichtliche Geschäfte und Rechtshandlungen § 126 Abs. HGB), da sich aus dem Fall nichts anderes ergibt. Dann könnte doch ein einzelner Gesellschafter die OHG vor Gericht vertreten?
Sorry für die vielen Fragen, aber die Thematik finde ich sehr komplex.
Viele Grüße,
fernstudent14