Beiträge von Lala82

    Erst mal vielen Dank für die Antwort :)
    Fallen Aufträge nun unter sonstige Unterlagen (da aus den Aufträgen ja eine Lieferung und daraus wiederum eine Rechnungsstellung erfolgt, die logischerweise steuerlich relevant ist -> oder greift das schon wieder zu weit?)?

    Klar, wenn ich sicher gehen will, heb ich alles 10 Jahre auf. Aber bei einer mittelständischen Firma mit rund 500 Mitarbeitern und 1.000enden von Aufträgen, Rechnungen, Zollpapieren etc. pro Saison platzt unsere Registratur aus allen Nähten, weshalb wir nicht unbedingt alles so lange aufheben möchten, was nicht unbedingt MUSS.

    Deshalb meine Frage: Wie lange müssen AUFTRÄGE (an unsere Lieferanten) aufgehoben werden?
    Gibt es Vorschriften, ob ich die schriftlichen Aufträge x Jahre aufheben muss oder ob eine "EDV-mäßige" Speicherung der Bestelldaten für x Jahre ausreicht?

    Vielen Dank für Info / Tipps

    Ein freundliches "hallo" an alle,

    wir stehen gerade im Büro vor der Frage, wie lange wir unsere Aufträge für evtl. Steuerprüfungen / Betriebsprüfungen aufbewahren müssen.
    Bei meiner Recherche im Internet bin ich zwar auf die verschiedenen Aufbewahrungsfristen von Geschäftsbriefen, Rechnungen etc. gestoßen, weiß aber die Auträge an sich nicht so recht einzuordnen.

    Weiß hier zufällig jemand aus der Praxis, wie lange ich die Unterlagen aufheben muss, oder ob ich sie direkt durch den Reißwolf jagen kann?

    Vielen Dank für Antwort :)

    Lg
    Lala82