Beiträge von nhufer

    Die Firma Steuergerecht AG benötigt zweitausend Stück Granitplatten. Diese Granitplatten stellen für die Firma Steuergerecht AG Rohstoffe dar, die sie in ihrem Bauprojekt verarbeiten wird. Dazu schloss die Firma Steuergerecht AG am 14.10.20X1 mit der Firma Freundlich GmbH einen Kaufvertrag auf Lieferung von zweitausend Granitplatten, zu einem
    Der Granit liegt der Firma Freundlich GmbH bereits unbearbeitet vor und ist von dieser auch vollständig bezahlt. Allerdings kann sie diesem Auftrag nicht sofort nachkommen. Deshalb wurde im Kaufvertrag eine Auslieferung der bestellten Granitplatten an die Firma Steuergerecht AG bis zum 15.01. des Folgejahres 20X2 vereinbart.
    Seit Abgabe der Bestellung sind zwischenzeitlich mehrere Preissenkungen bei Granit eingetreten. Zum Bilanzstichtag ist der Marktpreis von derartigen Granitplatten auf 83,30 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer gesunken.
    Da die Firma Steuergerecht AG als Besteller der 2000 Granitplatten an den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis von 119,00 € inklusive Mehrwertsteuer gebunden ist, muss sie für das folgende Geschäftsjahr 20X2 von einem niedrigeren Wiederbeschaffungswert, und zwar in Höhe von 83,30 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer, ausgehen. Damit droht der Firma Steuergerecht AG ein Verlust pro Stück Granitplatte von 35,70 € brutto oder bezogen auf die bestellten 2.000 Granitplatten ein Verlust von 71.400,00 € brutto.

    führen sie dann die entsprechenden Buchungen mit Kontonr. und Buchungsbetrag für das abzuschließende Geschäftsjahr 20X1 aus.


    Buchungen im Geschäftsjahr 20X2 mit dem Verlust wenn die Platte nur noch 83,30 kostet


    komm da gar nicht klar ich hätte bei der ersten Frage nämlich eine ARA gemacht und im lern Heft sind nur Aufgaben wo noch kein Geld floss
    dash

    aufgabe 1

    nennen und erläutern sie ausführlich die handelsrechtliche und steuerrechtlichen Kriterien die die Begriffe Vermögensgegenstand nach§252 Abs. 1 oder Wirtschaftsgutut nach § 6 EStG erfüllen müssen.

    hab gerade gesehen das die ganze 1. gar nicht da komplett steht. da lief wohl was schief habe aber das mal erarbeitet hoffe es geht nicht ganz in die falsche Richtung


    Frage
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    Antwort=
    Die Kriterien sind
    Greifbarkeit: alle Sachen laut §90 BGB sind soweit sie am Bilanzstichtag bereit als Vermögenswert gesehen werden können
    Werthaltigkeit: bei einem Erwerb von Wirtschaftsgütern entstehen Anschaffungskosten diese bringen dem Steuerpflichtigen ein wirtschaftliches Nutzen, da er sie in die Wirtschaftsjahre einbringen kann.
    Einzelbewertbarkeit: jedes Wirtschaftsgut muss für sich alleine bewertet werden können. Zu berücksichtigen sind dabei die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung, selbständige Funktion, die örtliche Gewohnheit sowie die Zusammengehörigkeit.
    Verkehrsfähigkeit: Das Wirtschaftsgut muss einzeln oder zusammen mit dem Unternehmen veräußerbar sein, also übertragbar sein.

    was sagt du dazu kann man das so lassen?
    LG Nadja

    Hey,
    Nr.

    1. bzw. Wirtschaftsgut
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    2.Anschaffungskosten
    a)Beschreiben Sie bitte die nach dem HGB definierten Anschaffungskosten. Nennen Sie bitte

    da hab ich bis jetzt das=

    §255 Abs. 1 HGB Anschaffungskosten, alle Aufwendungen die geleistet werden um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und betriebsbereit zu machen, werden einzeln zugerechnet.

    Anschaffungskosten netto
    + Anschaffungsnebenkosten netto §255 Abs. 1 Satz 2 HGB
    + nachträgliche Anschaffungskosten netto §255 Abs. 1 Satz 2 HGB
    - Anschaffungspreisminderung netto wie Skonto oder/und Rabatt §255 Abs. 1 Satz 3 HGB
    = zu aktivierende Anschaffungskosten netto

    da weiß ich nicht was die mit betragsmäßigen Ausweis meinen.

    Hallo,
    ich häng bei der Einsendeaufgabe auch total.
    Hat die einer von euch schon fertig und weiß das sie richtig ist.
    Hab mich überall durch gelesen und jeder hat was anderes raus, werde verrückt :(
    Wäre echt nett wenn mir jemand helfen könnte

    LG Nadja