Beiträge von Ragnan

    Hallo Zusammen,

    ich mache aktuell den Lehrgang zum gepr. IT-Betriebswirt bei der SGD.
    Der Abschluss wirft bei mir allerdings noch einige Fragen auf.

    • Habe ich die Bezeichnung "gepr. IT-Betriebswirt SGD" bereits nach dem Zeugnis oder muss ich dafür erst das Zertifikat erwerben (die Frage hat bei mir tatsächlich gehaltstechnisch Relevanz, sonst wäre mir das egal)
    • Hat jemand die Prüfung schon hinter sich? Wenn man die Prüfungsleitfäden durchliest meint man ja man hat im Anschluss nen Dr. Titel. - Was muss ich mir unter der Projektarbeit, der Präsentation und dem Fachgespräch vorstellen? Wie ist das Niveau?
    • 8 Prüfungsgebiete a 90 Minuten für die Heimprüfung - SInd das dann einfach nur Fragen auf die man ne "kurze" Antwort gibt oder muss man da eher richtige Ausarbeitungen schreiben? - Wie ist da das Niveau

    Viele Grüße

    Ragnan

    Hallo zusammen,

    Ich hänge schon seit einigen Wochen an der Aufgabe 2 im Heft IBS02B

    Immer wenn ich eine Lösung hinschreibe fällt mir plötzlich wieder ein ABER ein und ich lösche alles. Ich gehe davon aus, dass ich zu viel darüber nachdenke. Schiebe das Heft wegen der Aufgabe jetzt schon Wochen vor mir her und will aber jetzt mal zum Abschluss kommen.

    Kann mir jemand einen Denkanstoß geben?

    Die Frage Lautet:
    2) Ein Online-Händler sammelt die E-Mail-Adressen der Surfer, die auf seiner Website Informationsmaterialien bestellen, in einer Datenbank. Diese E-Mail-Adressen nutzt er, um diese Surfer später anzumailen.

    a) Ist das zulässig und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

    Ich würde behaupten es ist zulässig da er ein Interesse an der Produkten zeigt als er die Infomateriallien bestellt. Er muss wahrscheinlich zustimmen (über nen Haken oder sowas) und muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass er sich jederzeit aus dem Mailverteiler löschen kann. - Allerdings kenne ich das nur so von Newslettern.
    "um diese Surfer später anzumailen" finde ich etwas wackelig formulliert.

    b) An welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss er sich halten?

    an das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemdeiengesetz?


    Danke schonmal und Gruß

    Ragnan