Ich habe auch nochmals nachgeforscht und habe zu 1.
(Wodurch wird die Gewerbesteuerbelastung von Personengesellschaften gemindert?) die gewünschten Antwortmöglichkeiten.
>> pauschale Anrechnung i. H . d. 1,8fachen des GewSt-Meßbetrags je Mitunternehmer
>> zudem beträgt die Steuermeßzahl bei Kapitalgesellschaften 5%, bei Personengesellschaften aber gestaffelt zwischen 1% und 5% (§11 Abs. 2 GewStG)
>>Personengesellschaften erhalten bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 € (§11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
Da wir gerade beim allseits beliebten Steuerthema sind, hätte ich noch eine Aufgabe:
Ersetzen Sie die Lücken und streichen Sie bei den unterstrichenen Alternativen die falsche(n) Aussage(n).
Dividenden, die an eine Mutterkapitalgesellschaft ausgeschüttet werden, sind bei der Mutterkapitalgesellschaft nach dem KStG steuerpflichtig/steuerbefreit. Veräußert die Mutterkapitalgesellschaft ihren Anteil an der Tochterkapitalgesellschaft, so ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig/steuerbefreit. Veräußert eine Personengesellschaft einen Anteil ihres Aktienbesitzes, so unterliegt der Veräußerungsgewinn bei der Personen –
gesellschaft / bei den Gesellschaftern dem vollen ESt-Satz / Halbeinkünfteverfahren.
Gewinne, die von einer deutschen Tochterkapitalgesellschaft an die deutsche Mutterkapitalgesellschaft ausgeschüttet werden, sind bei der Tochter-
Kapitalgesellschaft körperschaftssteuerpflichtig/körperschaftssteuerbefreit und bei der Mutter-
Kapitalgesellschaft körperschaftssteuerpflichtig/körperschaftssteuerbefreit.
Vielen Dank im voraus!!!

EDIT:
Kann mir niemand bei der oben genannten Aufgabe behilflich sein? Muss ja auch nicht komplett sein - ein kleiner Wink mit dem Zaunspfahl würde auch schon reichen..