Beiträge von Steffen

    Nächste Woche findet meine Recht1-Nachprüfung statt und die müsste ich eigentlich bestehen, da ich sie nicht nochmal wiederholen kann. Deshalb wäre es schön, wenn ihr mir bei folgenden Fall behilflich sein könntet:

    U betreibt ein Taxiunternehmen; F ist einer seiner angestellten Fahrer. F verursacht fahrlässig einen Unfall, bei dem der Fahrgast G verletzt und der Wagen eines anderen Verkehrsteilnehmers X beschädigt wird. G und X verlangen Schadensersatz. U hält dem entgegen, dass F in den letzten 20 Jahren unfallfrei gefahren, regelmäßig instruiert und auch durch Stichproben überwacht worden ist, wobei sich seine absolute Zuverlässigkeit ergeben habe.

    a) Ist diese Entgegnung von U für einen Anspruch des G gegen U wegen Verletzung des Beförderungsvertrages (§§ 631, 241 II, 280 I BGB des neuen Schuldrechts bzw. § 631 BGB iVm. Positiver Vertragsverletzung/pVV nach altem Schuldrecht) erheblich? Wenn nein, warum nicht? Nennen Sie die einschlägige Vorschrift des BGB, aus der sich ergibt, dass U gegenüber G die Fahrlässigkeit des F zu vertreten hat!
    b) Nach welcher Vorschrift könnte U gegenüber X haften?

    Das Ergebnis ist jeweils anhand der gefundenen Vorschriften zu begründen!

    Folgendes Buch müsste ideal sein. Es ist sehr einfach geschrieben (wenn ich einfach sage meine ich das auch :)), zudem deckt es so ziemlich alles ab und es ist preiswert.

    [Buch]3930737116[/Buch]

    Dazu gibt es noch das passende Übungsbuch:

    [Buch]3930737175[/Buch]

    8)

    Speziell für Anfänger kann ich dir den pd-verlag empfehlen. Der Vorteil ist nämlich die "normale", also nicht gehobene, Schreibweise des Autors. Ausserdem werden darin auch klausurtypische Aufgaben behandelt..

    Ist aber ziemlich gerafft, aber dafür preisgünstig!

    [Buch]3930737256[/Buch]

    Es handelt sich zwar nicht um "Basistexte Öffentliches Recht", aber ich kann den Jan Niederle Verlag sehr empfehlen. Da gibt es verschiedene kleinere Bücher/Skripte, welche optimal für Anfänger sind. Man lernt wirklich nur das was man braucht (viele machen nämlich den Fehler und kaufen sich dicke Wälzer, welche sie dann doch nicht durcharbeiten bzw. nicht das wichtige von den unwichtigen Dingen unterscheiden können). Und preisgünstig sind sie zudem auch noch.

    Zu empfehlen sind insbesondere:

    [Buch]3980693236[/Buch][Buch]3936733007[/Buch][Buch]3936733015[/Buch]

    Ich habe auch z. Zt. das Priveleg mich damit beschäftigen zu dürfen.. :D

    Also uns wurde es immer anhand des Kaufvertrages und der Übereignung erklärt. Also der Kaufvertrag nach § 433 ist ein sog. Verpflichtungsgeschäft, da man sich zu etwas verpflichtet, aber unmittelbar noch keine Rechtsänderung geschehen ist. Dies passiert eben erst mit der Übereignung des Geldes bzw. der Ware (beweglichen Sache) nach § 929 BGB, welches wiederum ein Verfügungsgeschäft ist, da unmittelbar eine Rechtsänderung eingetreten ist, nämlich der Übergang des Eigentums und somit ein Eigentümerwechsel. Und diese Trennung beschreibt eben das Abstraktionsprinzip, welches meist rechtlich wichtiger ist, als wirtschaftlich , da beides häufig zusammenfällt z.B. bei Bargeschäften.

    163,4

    Du bringst erstmal alle Menschen auf die eine Seite und die Menschen differenziert nach Geschlecht auf die andere Seite. Dann löst du einfach nach x auf.

    Ach und übrigens wäre es besser, wenn du das nächste Mal einen aussagekräftigeren Titel benutzt. Dann könnten dir wahrscheinlich auch mehr Leute helfen.

    MfG
    Steffen

    8)

    Ganz recht. BAföG gibt es ab dem Monat, wo man es beantragt hat. Wundere dich aber nicht, wenn du bis zu 3 Monate auf deinen Bescheid wartest. Das ist normal und du bekommst die restlichen Monate rückerstattet (oder halt nicht).

    Da du alles mögliche beantragen willst, kannst du dich freuen. Am Anfang des Semesters wirst du dies öfters tun. PC-Pool, Bibliothek, Int. Studentenausweis etc. Das wird aber alles in sogenannten Informationsveranstaltungen bekannt gegeben.

    Viel Spass beim Studium!

    :D

    Die Woche habe ich endlch meine letzten Noten erfahren. Hab alles bestanden, bis auf dieses komische Wirtschaftsrecht 1 (BGB, HGB, Gesellschaftsrecht). Ist einfach nicht mein Ding und es will nicht so recht in meinen Kopf. Bin gerade wieder mal beim Recht-Anschauen und komme dabei bei folgenden Fall nicht so recht weiter:

    Der 16jährige M kauft beim Fachhändler F ein Fernsehgerät für 900,- €. Er leistet eine Anzahlung von 600,- € aus seinem Taschengeld und erhält den Fernseher von F sogleich übereignet. Zu Hause lehnen die Eltern den Kauf ab und teilen dies sogleich dem Händler F mit.

    a) Besteht ein wirksamer Kaufvertrag?
    b) Wer ist Eigentümer des Fernsehgerätes?

    Es handelt sich doch um ein Ratengeschäft und somit besteht auch kein wirksamer Kaufvertrag oder.. zudem lehnen die Eltern den Kauf auch noch ab.

    Bei der Frage gibt es insgesamt 20 Punkte und ich weiss halt nie so recht, was ich da alles schreiben soll. Wie gesagt, Mathe, VWL, BWL, Info gerne, aber Recht ist halt nicht meins. Wäre auch schön, wenn mir mal jemand eine allgemeine Vorgehensweise dafür geben könnte oder wenigstens einen guten Verweis.

    Vielen Dank schon mal im voraus!! :rolleyes:

    Ist zwar schon einen Tag her; wünsch dir aber trotzdem alles Gute nachträglich zu deinem Burzeltag.

    Viele grüsse nach ef!!

    Und vergess nicht:

    Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
    Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.

    :top: