Beiträge von Steffen

    Zu allererst mal ist Fritz beschränkt geschäftsfähig nach § 106 BGB, da er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies berechtigt ihn also nur zu Geschäften, für die er entweder lediglich einen rechtlichen Vorteil hat (also keinen Nachteil) i.S.d. §107 oder bei denen seine Erziehungsberechtigten (i.S.d. §1626 ff.) einstimmen i.S.d. §108 .
    Nun denn:

    Fritz bekommt Münzen geschenkt, hat also dadurch einen rechtlichen Vorteil i.S.d. § 107 BGB, nämlich Münzen im Wert von 250 €, aber keinerlei nachteilige Verpflichtungen. Dieser Schenkungsvertrag müsste also rechtswirksam sein.
    Beim Verkauf an Eugen sieht es schon etwas komplizierter aus. Hierbei musst du nämlich das Abstraktionsprinzip beachten. Hier mal ein kleines bsp dazu:

    Müller kauft von Friedrich ein Auto. Er bezahlt noch am gleichen Tag. Den Wagen und die Papiere erhält er aber erst eine Woche später.

    Der (deutsche) Jurist trennt hier drei Vorgänge: Zunächst haben Müller und Friedrich einen Kaufvertrag, das Verpflichtungsgeschäft, geschlossen. Der Kaufvertrag ist ein Kausalgeschäft. Aber erst als Friedrich dem Müller das Auto mitgegeben hat, hat er durch ein abstraktes Geschäft, in Form eines Verfügungsgeschäft, das Eigentum auf Müller übertragen. Müller andererseits erfüllte seine Verpflichtung durch Zahlung, also Übereignung und Übergabe des Geldes sofort.

    Das Abstraktionsprinzip besagt nun, dass die abstrakten Geschäfte - im Beispielsfall also Übereignung des Fahrzeuges und Übereignung des Geldes - auch wirksam sind, wenn das Kausalgeschäft, also der Kaufvertrag, unwirksam ist, weil beide voneinander unabhängig sind. Ein solcher Fall läge beispielsweise vor, wenn Friedrich bei Abschluss des Kaufvertrags wegen Geisteskrankheit nicht geschäftsfähig gewesen wäre. Dann ist der Kaufvertrag unwirksam, Müller wird aber trotzdem Eigentümer des Wagens, wenn Friedrich bei der Übereignung wieder geschäftsfähig war.

    Somit ist zwischen Eugen und Fritz ein Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) und 2 Verfügungsgeschäfte, nämlich die gegenseitigen Übereignungen zustande gekommen. Die Übereignung des Geldes ist für den Fritz rechtlich vorteilhaft, die Übereignung der Münzen rechtlich nachteilig und bedarf somit der Einwilligung der Eltern, da schwebend unwirksam. dadurch dass der Vater diese untersagt wird der Vertrag endgültig unwirksam.
    Wichtig: Die wirtschaftliche Bedeutung spielt dabei keine Rolle, sondern nur die Rechtliche!!

    Aber ist es nicht so, dass es erst zu einem verbindlichen Leihvertrag kommt, wenn das "Leihgut" z.b. eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat. Ein Pfund Mehl schliesse ich da aus.

    Im Allgemeinen besteht doch ein Vertrag aus mind. 2 übereinstimmenden Willenserklärungen.
    Somit schliesse ich auch c aus, da es eben nicht von beiden Seiten übereinstimmend ist ("nur wenn du .., dann verkaufe ich..").

    Alles andere sind m.E. Verträge.
    e) müsste ein Werkvertrag sein.

    Du willst also wenn möglich natürliche Monopole wie die Bahn, Post ausschließen.. Da bleiben also noch die Monopole, die sich heraus gebildet haben, da ein Unternehmen eben über die nötigen Produktionsfaktoren verfügt (bsp: ölquellen) bzw. die staatlich-legimitierten Monopole bspw. beim Patentrecht (als Grundlage zur Forschung).. Wo liegen da denn grosse Möglichkeiten der Nachfrager, wenn nur einer Ölquellen hat etc.., und der Staat nicht eingreift ?

    Sorry wpbanker - hab ich wohl überlesen. Aber danke dass du mich nochmal darauf hingewiesen hast. ;)

    Im übrigen hat der Herr Althaus - unser katholischer Landesvater - kürzlich verlauten lassen, dass es bei uns vorerst bis 2009 keine Gebühren gibt. Mal sehen, ob er das noch in einem Jahr behauptet..

    Bei mir ist die Auswahl eher volksmässig langweillig. Ich spiele seit über 12 Jahren Vereinsfussball so 2 - 3 mal die Woche. Bei schönem Wetter kommt dann noch Radfahren & Schwimmen hinzu, aber Fussball ist und bleibt eben meine Leidenschaft.. (ist aber unabhängig von der Uni)

    Studierengebühren sind doch jetzt also Ländersache. Und einige CDU-regierte Länder wollen diese eben einführen (wie oben erwähnt). Aber hat das nicht zur Folge dass es einen Run/Hype auf die "kostenlosen" Uni-Länder hat welche bspw. von der spd regiert werden? Und das wiederrum dass langfristig jedes Land Studiengebühren verlangt, oder sehe ich das falsch..? Oder gibt es Konzepte wo ein kostenloses Studium nur "Landeskindern" zusteht oder ähnliches..?

    Zitat

    Original von Strolch
    Wie lautet die Frage überhaupt genau?

    Welche Impulse gingen von der britischen Industrialisierung auf andere Länder aus? Auf welches dieser Länder griff der Industrialisierungsprozess zuerst über?

    >> Dt., Frankreich, Dänemark .. ?

    Hat zwar jetzt nicht unbedingt was mit "reiner" bwl zu tun, aber ich wusste nicht wo ich meine Frage sonst stellen sollte.. (Ein Unterforum für wirtschaftsgeschichte gibt's ja leider net)

    back to the topic:

    Ich beschäftige mich gerade mit unserem Vordiplom-Pflichtfach "Wirtschafts- und Sozialgeschichte" und bin auf eine interessante Frage gestossen, bei der mir vielleicht jemand von euch behilflich sein könnte.

    "Welche Impulse gingen von der britischen Industrialisierung auf andere Länder aus? Auf welches dieser Länder griff der Industrialisierungsprozess zuerst über? Wie gestaltete er sich dort?"

    Die Fragen sind soweit klar. Ich bin immer der Auffassung gewesen, dass die Industrialisierung ihren Ursprung in England (ab 1760 ohne Agrarind.) hatte und auf Frankreich überging (ab 1800 ~ 1820). Nun habe ich aber kaum Aufzeichnungen über derartiges und über Frankreich, aber ne Menge über die Industrialisierung in Deutschland (Bauernbefreiung etc..)..

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