Beiträge von Steffen

    Erster Abschnitt: Rechtsgeschäfte

    Zweiter Abschnitt: Störung von Vertragsverhältnissen und unerlaubte Handlung

    Dritter Abschnitt: Eigentum

    Vierter Abschnitt: Kredit und Kreditsicherung

    Diese Zusammenfassung enthält alle wichtige Informationen inklusive Fällen/Beispielen des Bürgerlichen Rechts für BWLer/VWLer!

    A. Der Kaufmannsbegriff
    I. Der handelsrechtliche Gewerbebegriff
    II. Der Istkaufmann (§ 1 HGB)
    III. Der Kannkaufmann
    1. Kleingewerbetreibende (§ 2 HGB)
    2. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 3 HGB)
    IV. Der Formkaufmann (§ 6 Abs. 2 HGB)
    V. Der Schein- und Fiktivkaufmann (§ 5 HGB)

    B. Das Handelsregister
    I. Allgemeines
    II. Die Publizität des Registers
    III. Die unrichtige Bekanntmachung

    C. Das Recht der Firma
    I. Die Bildung der Firma
    II. Die Prinzipien des Firmenrechts
    1. Firmenwahrheit
    2. Firmeneinheit
    3. Firmenausschließlichkeit
    4. Firmenbeständigkeit
    III. Die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung
    IV. Der Firmenschutz

    D. Die handelsrechtliche Vertretungsmacht
    I. Prokura
    II. Handlungsvollmacht
    III. Ladenangestellter

    E. Der Kaufmann als Absatzmittler
    I. Handelsvertreter
    II. Handelsmakler
    III. Andere Absatzmittlungsverhältnisse

    F. Allgemeine Vorschriften für Handelsgeschäfte
    I. Begriff des Handelsgeschäfts
    II. Abschluss und Inhalt
    III. Schuldrechtliche Ergänzungen
    IV. Sachenrechtliche Ergänzungen

    G. Der Handelskauf
    I. Annahmeverzug des Käufers
    II. Relatives Fixgeschäft
    III. Sachmängel und Falschlieferung

    H. Das Kommissionsgeschäft

    I. Transportgeschäfte

    D.h. also, um gezielt die Frage zu beantworten, dass D neuer Eigentümer ist nach § 932 Abs.1. Das Bike ist nicht abhanden gekommen. E hat aufgrund des Leihverhältnisses den Besitz freiwillig auf N übertragen (§§ 598 ff.).

    Vielen Dank erstmal für deine Hilfe, tekk.

    Ich versuche mich gerade an einigen BGB-Fällen/Übungen, komme aber bei folgender Aufgabe nicht so recht weiter:

    E ist ein begeisterter Mountainbike-Fahrer. Um auch N für diesen Sport zu gewinnen, leiht er diesem sein wertvolles Mountainbike. N findet jedoch nicht den richtigen Gefallen an der Sache. Als er von D auf das Bike angesprochen wird, erklärt N dem D, dass er es gerne von ihm erwerben könne. Daraufhin schließen N und D einen Kaufvertrag über das Mountainbike und N veräußert dieses nach § 929 BGB an D; dabei ging D davon aus, dass N das Bike gehöre. Nun erfährt E von der Angelegenheit und verlangt von D das Mountainbike zurück.
    D verweigert dies mit der Begründung, dass er Eigentümer des Mountainbike sei. Prüfen Sie und begründen Sie unter Verwendung der entsprechenden Normen, wer Eigentümer des Mountainbikes ist!

    Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

    @tekk: Tut mir leid, dass du dich angegriffen fühlst. War zumindestens nicht so gemeint. Aber komischerweise stand ansonsten nichts da von 2 Seiten und da bin ich von einer Gaudi deinerseits ausgegangen. Ich wusste ja nicht, dass sowas hier gleich ernst genommen wird. Schade eigentlich!

    Zum anderen wollte ich nur *misszz* helfen. Ich will jetzt nicht arrogant klingen oder so etwas, aber mit MS Access 2000 kenne ich mich eigentlich recht gut aus.

    Bei uns ist das in Recht 1 bzw. Recht 2 auch so.
    Recht 1 besteht aus BGB/HGB (Wintersemester 03/04>> 4Stunden) und Gesellschaftsrecht (Sommersemester 04 >> 2Stunden). Am Ende vom SS ist dann die Prüfung. Gleichzeitig hören wir aber auch schon Recht 2 ( Öffentliches Recht ..). Dieses Konzept fnde ich nicht wirklich gut, da z.B. bei der Recht 1- Prüfung 2/3 der Aufgaben aus der "alten" Vorlesung bestehen.

    Naja da muss man halt durch. XX)

    Du fängst erst mal an soviel wie möglich von Produkt 4 zu produzieren, da der rel db dort am größten ist.
    Du produzierst also die vollen 100 Stück.

    FZ 1: 100 Stück * 9 Min/Stück = 900 Min
    FZ 2: 100 Stück * 8 Min/Stück = 800 Min

    Beide Zeiten liegen jeweils unter den Kapazitäten, also kannst du weitermachen.
    Nun ist Produkt 1 dran:

    FZ 1: 100 Stück * 3 Min/Stück = 300 Min
    FZ 2: 100 Stück * 5 Min/Stück = 500 Min

    Insgesamt hast du jetzt eine FZ 1 von 1200 Min bzw. FZ 2 von 1300 Min, liegt also beides immer noch unter den Kapazitäten.
    Die Kapazität 2 liegt bei maximal 1600 Min, also hast du eine FZ 2 von 300 Min (1600 Min – 1300 Min) übrig. Bei 6 Min/Stück kannst du bei Produkt 3 also noch 50 Stück (300/6) herstellen. An sich könntest du bei FZ 1 die vollen 100 Stück ausnutzen (2500 – 1200 = 1300 Min ; 1300/7>100Stück); durch die Kapazitätsbeschränkung bei FZ 2 kommst du aber zum Ergebnis von 50 Stück.

    Ergo:

    Produkt 4: 100 Stück
    Produkt 1: 100 Stück
    Produkt 3: 50 Stück

    Die DB kannst du dir jetzt also auch noch bestimmen.
    Hoffe, dass das Ergebnis in etwa so stimmt..

    Grüße nach Ilmenau!!

    8)

    D.h. also, man kann sich momentan noch in aller Ruhe das Qualifying anschauen und richtet sich dann einfach nach dem jeweiligen Ergebnis..

    Dieses Prinzip finde ich persönlich nicht ganz so schön. Am besten ist doch die Tippabgebe bis spät. Freitag, wenn Sonntag das Rennen ist. Oder was meint der Rest von euch?

    Zitat

    Original von thurman

    also ich denke das die Einsatzmenge gleichbedeutend mit dem Input ist.

    Ja genau!

    Bei der Frage ist sicher das Verhältnis der Erhöhung des Outputs, wenn man marginal eine Einheit eines Produktionsfaktors (Input) mehr einsetzt, gemeint.
    Also ist sicher das Thema "abnehmende Grenzproduktivitäten" etc. gemeint. Und dabei betrachtet man immer den Output bei Veränderung eines Input-Faktors (ceteris paribus).