Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe bei REWE 26 B Aufgabe 4b
Ein AN war vom 05.10...01 bis zum 17.07...02 bei demselben AG beschäftigt (AG Nr. 1). Am JAhresanfang 02 bittet er seinen AG (Nr. 1) den Resturlaub auf das laufende Jahr mitzuübertragen. AG Nr. 1 ist damit einverstanden, hat ihn aber am 17.07.02 zu Recht fristlos entlassen. In diesem Arbeitsverhältnis hat gesetzliche Urlaubsregelung gegolten. Danach hat der AN ab 26.07.02 ein neues Arbeitsverhältnis mit tariflicher Urlaubsregelung begonnen. Hiernach stehen im tariflich für das Kalenderjahr 30 Werktage Urlaub zu. Angebrochene Monate zählen nach dem Tarifvertrag bei der Berechnung des Teilurlaubs nicht.
Wie viel Urlaub kann der AN von seinem neuen AG Nr. 2 fordern, wenn AG Nr. 1 den gesetzlichen Urlaubsansprüchen erfüllt hat?
Danke und Lieben Gruß
Diana