Hey ich hab' da mal ne Frage, die vor ein paar Tagen in der Berufsschule aufgetaucht ist.
Und zwar ist vorgeschrieben welches Berichtsheft man als Rechtsanwaltsfachangestellte hat (wöchentlich o. täglich) oder ist es frei wählbar. denn da wir hauptsächlich das Gleiche machen, fälllt es dann nicht mehr so schwer sich für jeden Tag beim Nachtragen was auszudenken.
Ergänzug: Ich meinte: Gibt es von der Kammer Die Vorschrift ein tägliches Berichtsheft zu führen oder kann der Azubi frei wählen?