Beiträge von jogg70

    Hallo Mandy, hallo Iban,

    die Aufgabe ist ja leider nicht ausführlich dargestellt, doch anhand der Aussage "Einem Fremden hätte er dafür 120Euro berechnet" vermute ich eine Gefälligkeit gegenüber einem Bekannten o.ä. Es gibt die unentgeltliche sonstige Leistung (§ 3 (9a) Nr. 2 UStG) (unentgeltliche Erbringung einer Tätigkeit durch den Unternehmer für pivate Zwecke), sie ist der sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt -> unter den sonst von iban genannten Vorassetzungen steuerbar und steuerpflichtig.

    VG
    Tanja

    Hallo zusammen,

    bin gerade mit den o.g. ESAs beschäftigt und würde mich gerne austauschen.
    Z.B. zu 15c xx3 k03 ,


    Aufgabe 2: Muss ich hier ein DBA beachten?
    Aufgabe 2 (2) ??? ist dies nun eine vGA?

    VG
    jogg70

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand helfen?
    Rechne ich hier ganz "normal" das Finanzierungsentgelt anteilig 60% der Zinsen oder ist hier die Aussage, Hinzurechnungen in Höhe der Betriebsausgaben?

    Das Darlehen i.H. v. 240.000€ wurde wegen eines Anbaus auf diesem Grundstück aufgenommen. Die Nutzung des Anbaus erfolgt zu 60
    % zu eigenbetrieblichen Zwecken der OHG und zu 40% zu privaten Wohnzwecken der OHG-Gesellschafter. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre. Die vierteljährlich zu zahlenden Zinsen belaufen sich auf 3.600€pro Quartal. Die OHG behandelte diese stets vollumfänglich als Betriebsausgaben. Dies wurde bisher von keiner Seite (auch nicht vom Finanzamt!) beanstandet.

    Viele Grüße
    Tanja

    Hallo Zusammen,

    nun sitze ich an der o.g. ESA und habe eine Frage zu 1b:
    Bracher (B) hat sich beim Mietwagenverleiher Vries (V) aus Mainz einen Pkw gemietet. V vermietet in der Regel tageweise Pkws. B verursacht mit dem gemieteten Pkw schuldhaft einen Unfall. Da V auch eine Reparaturwerkstatt in Mainz hat, lässt B den Schaden dort für 5.000,00 € beheben. Sämtliche Hauptstoffe werden hierbei von B gestellt. Der Materialaufwand ist doppelt so hoch wie der in Rechnung gestellte Arbeitsaufwand.

    Wie gehe ich das an: trenne ich den sonstigen Aufwand und die unentgeltliche Lieferung als echten und unechten Schadensersatz oder sehe ich dies als einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang?


    VG
    Tanja

    Hallo HonischBär,

    die Aufgaben sind sehr kompakt formuliert.
    Deshalb beschränke ich mich nun erstmal auf zwei Fragen-:
    - Wie geht ich zum Jahresabschlss bilanziell mit einem Vorkaufsrecht um?
    Ist dies ein immaterielles Wirtschaftsgut?

    -Als Anschaffungsnebenkosten einer Hebebühne bekommt die Firma eine Rechnung über Arbeiten von Fundamenten zur Hebebühne.
    Leistungszeitraum: 30.09.09 - 6.1.10,
    Die Rechnung wurde am 22.2.10 erstellt.
    Mache ich damit etwas zum 31.12.09 (wertaufhellende Tatsachen) oder wird die Leistung ausschließlich 2010 berücksichtigt?
    Vielen Dank schon einmal und VG
    Tanja

    Hallo Hammerwerfer,

    ich bin gerade auch bei der Aufgabe und stelle mir folgende Fragen:
    - ich habe andere Nettowerte, wenn wir denn die gleichen Bruttowerte haben:
    z. B. Kaufpreis: 3.570.000 €
    Doch ist es zwingend, dass das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist?
    Zudem gibt es Pflicht- und Wahlbestandteile bei den Herstellungskosten.
    Ich denke, hier sollen wir Ober- und Untergrenze angeben, oder nicht?
    Beziehst Du die Aufgabe 2b ausschließlich auf HGB oder auch auf EStG?

    VG jogg70