Beiträge von grobi-bkaw

    Hallo,

    Klausuren gehen wieder los und ich bekomme irgendwie die Plankostenrechnung noch nicht ganz hin.
    Habe hier eine Aufgabe und kann eines nicht nachvollziehen.

    Beispiel:

    Planbeschäftigung (Bp) = 3200h
    Plankosten (Kp) = 67200 €
    kp,verr. = Kp/Bp = 21€/h

    Ist-Beschäftigung (Bi) = 2400h
    Ist-Kosten = 60907 €
    Kp,verr. = kp,verr. * Bi = 50.400 €

    Bei der starren PKR rechne ich nun die Differenz aus und komme auf eine Kostenersparnis von 6293 €.

    Nun rechne ich die Beschäftigungsabweichung (BA1) = Kp,verr. - Kp
    = 10507€
    Die Verbrauchs/Preisabweichung = Ki - Kp, verr. = -16.800 €

    WAS SAGEN DIESE BEIDEN ABWEICHUNGEN AUS?


    flexible PKR

    zusätzlich... die Fixkosten sind 21.120 €

    Nun rechne ich die variable Kosten (Kv,p) = 14,40 € aus und die Sollkosten (Ks) in Höhe von 55680€

    VA/PA = Ki - Ks = 5227
    BA1 = Kp, verr. - Kp = -16800 €
    BA2 = Ks - Kp, verr. = 55680 € - 50400 € = 5280 €

    VA/PA + BA2 ergeben 10507 € ( Der gleiche WErte der bei der SPKR als VA/PA vorhanden war)

    Was sagen mir diese ganzen Abweichungen und wie bewerte ich die?

    Brauche dringend Hilfe!!!!!:stick:

    Hi Leute hab hier ne Aufgabe wo ich nicht klar komme.
    Ne MAtrix sieht ja so aus:

    A= a11 a12
    a21 a22

    Hab jetzt die Matrix

    A= -1 2
    a21 2

    Bestimmen Sie a21 so, damit die Inverse von a existiert. Begründen Sie Ihre Wahl.

    Kann mir jemand die Lösung mit Weg zeigen?

    schade :)

    naja morgen ist großer test über ohg, kg und gmbh ma gucken was wird.
    ohg und kg kann ich schon bloß gmbh ist ein bissn blöde.
    Z.b. wenn 2 von drei Gesellschaftern geschäftsführungsbefugnis haben dann haben ja trotzdem alle drei vertretungsbefugnis richtig?
    können die beiden Gesellschafter alle möglichen geschäfte zusammen machen ohne den dritten zu fragen? d.h. alle gew. und außergew. geschäfte?

    ok danke dafür.
    Wenn ich jetzt mit dem Gesellscahftsvermögen haften muss aber noch nicht alles eingezaht ist verhält sich das dann auch wieder wie bei der KG oder OHG das ich mit dem ausstehenden pers. direkt unmittelbar hafte?

    Hallo an alle BWL Studenten :)

    Hab ma zwei Fragen:

    1.Bei einer Gründung einer GmbH muss ich ja vor Eintragung ins HR min. 50% des Stammkapitals eingezahlt werden und min. 25% einer Stammeinlage.
    D.h. zur GRündung genügen erstmal 12.500 Euro. Zu wann muss der Rest eingezahlt werden oder wie verhält sich das? Können die 25% auch in Sachwerten eingezahlt werden?

    2. Nachschusspflicht
    Sie kann ja vereinbart werden. Bedeutet das wenn die GmbH Verluste macht muss jeder Gesellschafter Geld nachzahlen damit die 25.00 Euro wieder erreicht werden?

    Wäre über eine schnelle Antwort dankbar

    mfg gRoBi

    Moin Moin an alle,

    ich hätte da ma eine Frage.

    In Bezug auf die OHG geht es mir um gewöhnliche und außergewöhnliche Rechtsgeschäfte.
    Eine OHG hat ein Gesellschaftsvermögen von 500.000 Euro.
    Ein Gesellschafter kauft für 200.000 Eure eine MAschine die dem Gewerbe dient.
    Ist dies ein außergeöhnliches Geschäft oder ein gewöhnliches. Ich bin der MEinug das alle Rechtgeschäfte gewöhnlich sind die dem Betreib einen Nutzen bringen ist das richtig?
    Wenn nicht bitte ich um eine Definition und wenn es Grenzen gibt bezügliche des Anschaffungswertes dann bitte auch die. Danke :)