Beiträge von Mandy77

    Hallo,

    brauche Eure Hilfe, da ich nicht weiß, ob meine Überlegungen in die richtige Richtung gehen:
    Aufgabe:
    Händler für Unterhaltungselektronik baut ein eues Autoradio in Lieferwagen ein. Einem Fremden hätte er dafür 120Euro berechnet.
    Bitte erläutern sie, ob dieser Umsatz im Inland steuerbar ist.

    meine Antwort:
    steuerbare Umsätze sind sonstige Leistungen und Lieferungen, welche gegen Entgelt ausgeführt werden, ebenso die Entnahme von Gegenständen für private Zwecke und für unentgeltliche Zuwendungen.
    Laut Sachverhalt erfolgte kein Umsatz (kein Entgeld), kein Leistungstausch (keine zwei Personen) - somit ist die Leistung nicht steuerbar und damit umsatzsteuerlich auch nicht relevant

    Hallo,

    ich weiß gerade nicht weiter und hoffe jemand von Euch kann mir helfen.

    Sachverhalt:
    Azubi verkauft Hemd unwissend zu billig an Kunden. Kaufvertrag wurde darüber an der Kasse durch Übergabe des Hemdes und Abkassieren des Kaufpreises geschlossen. Chef kommt dazu und stellt fest, dass das Hemd zu billig verkauft wurde... will natürlich mehr Geld dafür haben... Hat er ein Anrecht auf Rückgabe des Hemdes bzw Anpassung des Kaufpreises aus §313 BGB??

    Hallo,

    ich weiß gerade nicht weiter und hoffe jemand von Euch kann mir helfen.

    Sachverhalt:
    Azubi verkauft Hemd unwissend zu billig an Kunden. Kaufvertrag wurde darüber an der Kasse durch Übergabe des Hemdes und Abkassieren des Kaufpreises geschlossen. Chef kommt dazu und stellt fest, dass das Hemd zu billig verkauft wurde... will natürlich mehr Geld dafür haben... Hat er ein Anrecht auf Rückgabe des Hemdes bzw Anpassung des Kaufpreises aus §313 BGB??