Beiträge von k.idee

    Hallo zusammen,

    ich komme leider nicht weiter bei Aufgabe 1a PWI10F. Habe es schon im Forum versucht und keine schlüssige Antwort gefunden.

    Die Aufgabe lautet: Berechnen sie von einer CNC-Maschine die kalkulatorischen Abschreibungen.

    Die Formel bei linearer Abschreibung ist klar: Kalk. Abschr. = (Wiederbeschaffungswert - Restwert) / Nutzungsdauer

    Nutzungsdauer: 6 Jahre
    Anschaffungswert: 120.000 €

    Aber wie komme ich zum Wiederbeschaffungswert, es ist auch kein Restwert angegeben. Ich stehe wahrscheinlich irgendwie auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir ja jemand helfen, der die ESA schon fertig hat. Das wäre super.

    Schöne Grüße
    k.idee

    Hallo,

    nochmal eine kurze Anmerkung zu dieser Aufgabe, für alle die noch davor stehen.

    Ich habe meine ESA bewertet zurück und bei der Aufgabe 3.6 9 von 10 Pkt. erhalten.
    Allerdings ist die Berechnung des Cashflow wertmäßig nicht richtig gewesen. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sind nur mit der Differenz zwischen 2000 und 2001 anzusetzen, also 121 T€ den "echten" Zuführungen in 2001.

    Damit ergibt sich: 8.448 + 4.810 + 121 = 13.379 T€
    Der Verschuldungsgrad ist damit auch anders, wurde aber als Folgefehler bewertet.

    Viel Erfolg!

    Hallo an alle,

    muss mich mal an euch wenden, da ich Schwierigkeiten mit der Aufgabe 3.6 der ESA habe. Ist zwar hier schon diskutiert wurden, aber ich habe kein Ergebnis gefunden. Mit den anderen Aufgaben bin ich soweit durch.

    Aufgabenstellung:
    3.6 Finanzwirtschaftlichkeit

    Sie sollen in Ihrem Bericht näherungsweise die Größenordnung der stillen Rücklagen zum Ausdruck bringen. Dabei können Sie unterstellen, das der Börsenkurs etwa den Verkehrswert der Unternehmung ausdrückt (nur für 2001).

    Zur weiteren Beurteilung sollen Sie den Cashflow 2001 errechnen. Der Cashflow soll zur Verschuldung in Beziehung gesetzt werden, um einen Verschuldungsgrad zu errechnen.

    Wichtig ist meines Erachtens noch die Aussage in der Fallbeschreibung am Anfang der ESA:
    In der außerordentlichen Hauptversammlung im Dez. 2001 wurde beschlossen, das Grundkapital von 12 Mio. € um 4 Mio. € zum Ausgabekurs von 170 zu erhöhen.

    Ich habe leider keine Ahnung, wie ich die Höhe der stillen Rücklagen bestimmen kann.

    Den Cashflow habe ich wie im Lernheft FIN01 berechnet: Jahresüberschuss + Abschreibungen auf Anlagen + Zuführungen zu Pensionsrückstellungen = Cashflow.
    Das Ergebnis ist 16.615 T€
    Ich habe allerdings im Forum auch die Unterscheidung von Brutto- und Netto-Cashflow gefunden und bin da etwas verunsichert.

    Den Grad der Verschuldung habe ich, lt. Recherche Wikipedia etc. wie folgt berechnet: Verschuldung (Fremdkapital) / Cashflow = dynamischer Verschuldungsgrad
    Das Ergebnis ist 77.624 / 16.615 = 4,672. In machen Suchergebnissen wird der Wert noch mit 100 multipliziert um einen Prozentwert zu erhalten. Der Verschuldungsgrad gibt an, wie lange (Jahre) ein Unternehmen benötigt um seine Schulden zu tilgen.

    Da sich der Wert aber verändert, wenn sich der Cashflow verändert, ist meine Frage: Ist die Berechnung des Cashflows richtig?

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Evtl. auch die Aufgabe zum Vergleich mal zumailen. Meine E-Mail lautet: k.idee@web.de

    Danke schon mal für die Antworten
    Kerstin

    Hallo an alle,

    muss mich mal an euch wenden, da ich Schwierigkeiten mit der Aufgabe 3.6 der ESA habe. Ist zwar hier schon diskutiert wurden, aber ich habe kein Ergebnis gefunden. Mit den anderen Aufgaben bin ich soweit durch.

    Aufgabenstellung:
    3.6 Finanzwirtschaftlichkeit

    Sie sollen in Ihrem Bericht näherungsweise die Größenordnung der stillen Rücklagen zum Ausdruck bringen. Dabei können Sie unterstellen, das der Börsenkurs etwa den Verkehrswert der Unternehmung ausdrückt (nur für 2001).

    Zur weiteren Beurteilung sollen Sie den Cashflow 2001 errechnen. Der Cashflow soll zur Verschuldung in Beziehung gesetzt werden, um einen Verschuldungsgrad zu errechnen.

    Wichtig ist meines Erachtens noch die Aussage in der Fallbeschreibung am Anfang der ESA:
    In der außerordentlichen Hauptversammlung im Dez. 2001 wurde beschlossen, das Grundkapital von 12 Mio. € um 4 Mio. € zum Ausgabekurs von 170 zu erhöhen.


    Ich habe leider keine Ahnung, wie ich die Höhe der stillen Rücklagen bestimmen kann.

    Den Cashflow habe ich wie im Lernheft FIN01 berechnet: Jahresüberschuss + Abschreibungen auf Anlagen + Zuführungen zu Pensionsrückstellungen = Cashflow.
    Das Ergebnis ist 16.615 T€
    Ich habe allerdings im Forum auch die Unterscheidung von Brutto- und Netto-Cashflow gefunden und bin da etwas verunsichert.

    Den Grad der Verschuldung habe ich, lt. Recherche Wikipedia etc. wie folgt berechnet: Verschuldung (Fremdkapital) / Cashflow = dynamischer Verschuldungsgrad
    Das Ergebnis ist 77.624 / 16.615 = 4,672. In machen Suchergebnissen wird der Wert noch mit 100 multipliziert um einen Prozentwert zu erhalten. Der Verschuldungsgrad gibt an, wie lange (Jahre) ein Unternehmen benötigt um seine Schulden zu tilgen.

    Da sich der Wert aber verändert, wenn sich der Cashflow verändert, ist meine Frage: Ist die Berechnung des Cashflows richtig?

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Evtl. auch die Aufgabe zum Vergleich mal zumailen. Meine E-Mail lautet: k.idee@web.de

    Danke schon mal für die Antworten
    Kerstin

    Hallo HaPe,

    danke für die prompte Reaktion.
    Also doch schon so wie ich es mir gedacht hatte, die Wartezeit unterliegt nicht dem Leistungsgrad.
    Ich werde es jetzt so einsenden. Bin gespannt was rauskommt!

    LG Kerstin

    Hallo,

    erst mal danke für die Antwort.
    Die Aufgabenstellungen sind allerdings identisch. Hier ist nur die Frage :
    Wird die beinflussbare Haupttätigkeitszeit und die beeinflussbare Nebentätigkeitszeit erst mit der Wartezeit addiert zur Grundzeit und anschließend der Leistungsgrad auf die Gesamtzeit berechnet:

    tg ist = ttb+ttb+tw = 8 min+ 5min+1 min = 14 min
    tg soll = Leistungsgrad * Istzeit(tg ist) / 100 = 130 * 14 / 100 = 18,2 min

    oder werden die beeinflussbaren Tätigkeitszeiten addiert, mit dem Leistungsgrad multipliziert und erst im Anschluss die Wartezeit dazugerechnet:

    tg ist = ttb + ttb = 8 min + 5 min = 13 min
    tg soll = Leistunggrad * tg ist / 100 + tw = 130 * 13 / 100 + 1 = 17,9 min

    Für mich wäre es eigentlich logisch wenn nur die beeinflussbaren Tätigkeitszeiten einem Leistungsgrad unterliegen, denn die Wartezeit ist vom Leistungsverhalten der Arbeitskraft ja nicht beeinflussbar.

    Kann dazu vielleicht jemand weiterhelfen?
    Danke Kerstin

    Hallo zusammen,

    ich bin jetzt bei der ESA von PWI02-XX1-K18 angelangt und wollte meine Lösungen zu Aufgabe 2 im Forum vergleichen.
    Leider bin ich auf 2 verschiedene Lösungen gestoßen, die von verschiedenen Fernschulen auch unterschiedlich als richtig bewertet wurden.
    Jetzt bin ich einigermaßen verunsichert.

    Nur zur Erinnerung Aufgabe 2:
    Für die Bearbeitung eines Auftrages mit 300 Stück fielen folgende Daten an .....

    Kann mir jemand schreiben welches Endergebnis bei der HAF als richtig bewertet wurde T = 6.466,95 min (die Wartezeit wird nicht mit dem Leistungsgrad berechnet)
    oder T = 6.574,95 (hier wird auch auf die Wartezeit der Leistungsgrad berechnet)

    Ich wäre euch sehr dankbar für eine Hilfestellung

    Liebe Grüße Kerstin